Stark durch Ideen
2020
Jahresfinanzbericht der
HYPO Salzburg
für das Geschäftsjahr
Geschäftsbericht nach
unternehmensrechtlichen Vorschriften
Inhalt
2 Inhalt
05 Verantwortung leben
06 Nachhaltigkeitsmanagement und
Corporate Social Responsibility
08 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
09 Bilanz zum 31.12.2020 – Aktiva
10 Bilanz zum 31.12.2020 – Passiva
12 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
12 Anwendung der unternehmens-
rechtlichen Vorschriften
12 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
20 Erläuterungen zur Bilanz
29 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
36 Beilage 1 zum Anhang: Organe
36 Aufsichtsrat
36 Vorstand
36 Sonstige Organe
3Inhalt
37 Lagebericht des Vorstandes
37 Volkswirtschaftliches Umfeld 2020
38 Rechtliche Grundlagen
39 Aufsichtsrat
39 Vorstand
39 Sonstige Organe
40 Aufgabenbereiche
41 Filialen
42 Geschäftsverlauf
44 Mittelherkunft / Kapitalstruktur
45 Mittelverwendung / Vermögensstruktur
46 Ertragslage der
Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
48 Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
51 Markt und Kundenbetreuung
53 Vertrieb Regionalmärkte Filialen und
Kompetenzcenter
53 Vertriebs- und Produktmanagement
55 Risikomanagement
66 Beteiligungen
67 Rechnungswesen
68 Sonstiges
70 Ausblick
71 Schlussbemerkung des Vorstandes
der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
72 Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020
gemäß § 96 AktG
73 Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
78 Verantwortlichkeitserklärung
gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018
79 Impressum
5Verantwortung leben
Verantwortung leben
Vor nunmehr einhundertelf Jahren wurde die HYPO Salzburg
als Regionalbank gegründet. Tradition ist ein bedeutungs-
voller Teil unserer Geschichte und die Basis unseres
Handelns. Alle Aktivitäten der HYPO Salzburg sind zukunfts-
weisend und langfristig werterhaltend ausgelegt.
So stehen wir der Salzburger Bevölkerung und den Salz-
burger Firmen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dabei verstehen wir die Bank als Ort der Begegnung. Wir
suchen das persönliche Gespräch mit unseren Kunden und
bemühen uns, bestehende Partnerschaften auszubauen
und neue aufzubauen. Die Mitarbeiter in den 24 HYPO
Filialen im ganzen Land Salzburg tun das im Bewusstsein
um die Verantwortung für die Menschen. Ihr Vertrauen ist
für uns ein sehr wertvolles Gut.
Im Gespräch mit unseren Kunden hören wir aufmerksam
zu, gehen auf deren Wünsche ein und besprechen sehr
genau die individuelle Bedürfnissituation. Darauf aufbauend
bieten wir unseren Kunden im Rahmen unserer kompe-
tenten Beratung individuelle, maßgeschneiderte Lösungen
für deren Finanzbedarf. Dabei leben wir unsere Verant-
wortung und bieten nur Produkte an, die wir und unsere
Kunden verstehen.
Für unsere Weiterentwicklung orientieren wir uns am
einzelnen Feedback der Kunden und an Kundenbe-
fragungen zur Beratungs- und Betreuungsqualität. Seit jeher
ist dabei der persönliche Kontakt zu den Salzburgern von
besonderer Bedeutung. Wir setzen bewusst auf die Nähe
vor Ort und die fachliche und soziale Kompetenz unserer
Mitarbeiter in Verbindung mit modernster Bankinfra-
struktur. Das Vertrauen unserer Kunden gibt uns Recht.
In diesem Sinne arbeiten wir weiterhin mit vollem
Engagement für das Wohl Salzburgs und seiner
Bewohner. Für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft.
Nachhaltigkeitsmanagement und
Corporate Social Responsibility
6 Nachhaltigkeitsmanagement und Corporate Social Responsibility
Die HYPO Salzburg ist sich als Regionalbank seiner gesell-
schaftlichen Verantwortung bewusst und versteht sich als
Partner der Menschen in Stadt und Land Salzburg. Wir
wollen die positive Entwicklung der Region nachhaltig mit-
gestalten, daher investieren wir laufend in den Wirtschafts-
und Lebensraum Salzburg. Als Regionalbank unterstützen
wir Projekte, die die Standortattraktivität in der Stadt und
den ländlichen Gemeinden sichert.
Auch im angrenzenden Wirtschaftsraum sind wir als Mitglied
in verschiedenen Organisationen wie der Deutschen
Handelskammer oder der Handelskammer Schweiz-Öster-
reich-Liechtenstein tätig und stellen unser Expertenwissen
im Netzwerk zur Verfügung.
Nachhaltigkeitsrating
Seit Jahren setzt die HYPO
Salzburg umfassende
Aktivitäten und Initiativen
im Bereich Nachhaltigkeit
um. Im aktuellen Rating von
ISS-oekom wurde dies
mit dem PRIME-Status
(Ratingnote C) bestätigt. Dabei wurde als Stärke das
angemessene Angebot an nachhaltigen Produkten und
Dienstleistungen sowie die Berücksichtigung von nach-
haltigen Aspekten in der Vermögensverwaltung besonders
hervorgehoben.
Effizient für Natur und Umwelt
Nach der Neugestaltung der Filialen in Seekirchen, Saalfelden
und Neumarkt wird aktuell die Filiale in Hallein umgebaut
und modernisiert. Schwerpunkte bei allen Umbauten und
neuen Filialen sind ein effizientes Energiemanagement,
Einsatz ökologischer Materialien und Benefits für Mitar-
beiter. Im Sinne der Nachhaltigkeit wurden dabei folgende
Teilprojekte umgesetzt:
Barrierefreiheit, lösungsmittelfreie Farben und Kleber,
LED-Beleuchtung, Wärmeschutzverglasung, Wärmedäm-
mung mit biologisch abbaubarem Hanfsystem, formal-
dehydfreie Möbelbauten, höhenverstellbare Arbeitsplätze,
Befeuchtungsanlage für die Wintermonate, hygienischer
Luftwechsel, Abstand von elektromagnetischen Span-
nungsfeldern im Bereich der ständigen Aufenthaltsplätze.
Darüber hinaus wird in der Filiale vermehrt auf ein
„papierloses Büro“ gesetzt.
Interessante Impulse für die Veranlagungsstrategie
Die HYPO Salzburg setzt in
der Vermögensverwaltung
auch weiterhin die Erfolgs-
geschichte mit der KEPLER-
FONDS KAG fort. In der Ver-
mögensverwaltung werden
anbieterneutrale und nach
objektiven Kriterien ausgewählte Anlageprodukte verwendet.
Der „Salzburger Weg“ bedeute, dass mit den Vermögens-
werten der Kunden verantwortungsvoll umgegangen wird,
nachhaltig in ein breit diversifiziertes Portfolio investiert
wird.
Die HYPO Salzburg setzt auch in der Vermögensverwaltung
immer mehr auf die Themen Nachhaltigkeit und verant-
wortungsvollen Umgang mit den Ressourcen. Gemeinsam
mit der KEPLER-FONDS KAG wird mit einer nachhaltigen
Veranlagungsstrategie in Zeiten des Klimawandels, der
Umweltverschmutzung und der Ausbeutung der Natur
ein positiver Umbruch gefördert. Investiert wird bei der
nachhaltigen Veranlagungsstrategie nur in Staaten und
Unternehmen, die soziale und relevante Umweltthemen
berücksichtigen.
7Nachhaltigkeitsmanagement und Corporate Social Responsibility
Die HYPO Salzburg setzt nach
wie vor auf „Zukunft ist Thema“
zur spannenden multimedialen
Auseinandersetzung mit den
Themen Nachhaltigkeit und
Ethik, Gesellschaft, Ressourcen
und Kommunikation.
Namhafte Experten kommen hier zu Wort und analysieren
aktuelle Facetten gesellschaftlicher Entwicklungen. Mit
„Zukunft ist Thema“ bietet die HYPO Salzburg seinen Kun-
den eine fundierte Grundlage, Einblicke und interessante
Impulse für ihre Wahl der Veranlagungsstrategie.
Gesellschaft, Kultur und Soziales
Freiwillige Arbeit ist ein wichtiger Aspekt des sozialen
Lebens. Die HYPO Salzburg unterstützt das ehrenamtliche
Engagement der Mitarbeiter. So haben die Mitarbeiter der
HYPO Salzburg in den letzten Jahren die Aktion „Pakete
für die Weihnachtsfeier von Obdachlosen und Einsamen
am Heiligen Abend“ unterstützt. Zahlreiche Geschenke
wurden übergeben und haben hilfsbedürftigen und
einsamen Menschen Freude bereitet.
Die HYPO Salzburg unterstützt Organisationen, die sich
mit der Entwicklung der Gesellschaft befassen oder sich
dem Erhalt und der Pflege der Kultur widmen.
Beispielsweise ist die HYPO Salzburg seit vielen Jahren
Sponsor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität,
langjähriger Partner des Salzburger Gemeindeverbandes,
Partner der Salzburger Landeskliniken beim Projekt
„Komm ins Uniklinikum“ und Unterstützer der Salzburger
Feuerwehrjugend.
Im kulturellen Bereich kooperieren wir unter anderem
mit dem Salzburger Landestheater und dem Rockhouse
Salzburg.
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
8 Gewinn- und Verlustrechnung
31.12.2020 31.12.2019
in in in T in T
1. Zinsen und ähnliche Erträge 61.266.090,72 66.031
aus festverzinslichen Wertpapieren
(3.187.597,22) (4.643)
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
23.685.153,23 27.564
I. NETTOZINSERTRAG 37.580.937,49 38.467
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht festverzinslichen Wertpapieren
16.618,99 63
b) Erträge aus Beteiligungen
82.094,01 293
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
0,00 98.713,00 4.937 5.293
4. Provisionserträge
18.648.878,05 19.629
5. Provisionsaufwendungen
1.443.882,70 1.734
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
157.475,11 –19
7. Sonstige betriebliche Erträge
5.766.755,11 4.341
II. BETRIEBSERTRÄGE 60.808.876,66 65.977
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
20.212.942,52 28.656
aa) Löhne und Gehälter
(–18.212.892,33) (–19.605)
ab) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale
Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge
(–4.657.818,43) (–4.815)
ac) sonstiger Sozialaufwand
(–374.994,14) (–397)
ad) Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
(–1.841.243,86) (–2.158)
ae) Dotierung der Pensionsrückstellung
(3.468.742,99) (69)
af) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
(1.405.263,25) (–1.750)
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
20.666.054,16 40.878.996,68 20.653 49.309
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10
enthaltenen Vermögensgegenstände
1.398.476,90 1.315
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.980.391,86 5.004
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN 48.257.865,44 55.628
IV. BETRIEBSERGEBNIS 12.551.011,22 10.350
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken sowie
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
18.944.837,02 8.685
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen
bewertet sind sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie auf Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen
14.197.719,75 3.876
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 7.803.893,95 5.541
15. Außerordentliche Erträge 1.453.456,68 0
Einnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
(1.453.456,68) (0)
16. Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0
Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
(0,00) (0)
17. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS 1.453.456,68 0
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag 6.952.400,11 164
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
451.717,85 613
VI. JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG 1.853.232,67 5.092
20. Rücklagenbewegung 1.853.232,67 5.092
Dotierung der Haftrücklage
(0,00) (0)
VII. JAHRESGEWINN 0,00 0
VIII. BILANZGEWINN 0,00 0
9Bilanz – Aktiva
Bilanz zum 31.12.2020 – Aktiva
1. Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 35.357.990,80 33.606
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind:
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
67.952.104,98 64.533
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken
zugelassene Wechsel
0,00 67.952.104,98 0 64.533
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
275.562.632,05 235.220
b) sonstige Forderungen
89.018.200,00 364.580.832,05 89.018 324.238
4. Forderungen an Kunden
2.252.816.550,97 2.315.821
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten
0,00 0
b) von anderen Emittenten
166.065.335,32 166.065.335,32 175.795 175.795
eigene Schuldverschreibungen
(0,00) (0)
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
28.348.233,20 0
7. Beteiligungen
2.836.960,57 2.861
an Kreditinstituten
(715.334,77) (735)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00 21.923
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
62.721,81 178
10. Sachanlagen
15.355.663,96 15.854
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im
Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
(12.853.603,98) (13.027)
11. Sonstige Vermögensgegenstände
15.840.930,94 9.609
12. Rechnungsabgrenzungsposten
2.250.120,87 2.783
13. Aktive latente Steuern
0,00 6.047
Summe der Aktiva 2.951.467.445,47 2.973.250
1. Auslandsaktiva 267.381.207,20 274.469
31.12.2020 31.12.2019
in in in T in T
10 Bilanz – Passiva
Bilanz zum 31.12.2020 – Passiva
31.12.2020 31.12.2019
in in in T in T
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
46.622.583,84 64.565
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
132.577.630,98 179.200.214,82 109.301 173.866
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
532.144.649,18 554.797
aa) täglich fällig
(437.392.899,46) (432.295)
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(94.751.749,72) (122.502)
b) sonstige Verbindlichkeiten
1.116.299.522,83 1.648.444.172,01 1.016.148 1.570.945
ba) täglich fällig
(1.008.482.224,67) (914.336)
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(107.817.298,16) (101.812)
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
91.677.626,53 118.842
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
728.294.201,84 819.971.828,37 791.257 910.100
4. Sonstige Verbindlichkeiten
15.367.578,35 10.485
5. Rechnungsabgrenzungsposten
1.762.421,95 2.148
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Abfertigungen
9.941.134,19 12.173
b) Rückstellungen für Pensionen
15.295.445,63 18.764
c) Steuerrückstellungen
1.874.523,07 0
d) sonstige
16.921.219,08 44.032.321,97 13.416 44.353
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,00 1.453
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
29.480.900,00 48.546
8. Gezeichnetes Kapital
18.375.000,00 18.375
9. Kapitalrücklagen
a) gebundene
34.035.975,84 34.036
b) nicht gebundene
154.423,73 34.190.399,57 154 34.190
10. Gewinnrücklagen
a) gesetzliche Rücklage
3.317.207,11 3.317
b) andere Rücklagen
117.617.301,32 120.934.508,43 115.764 119.081
11. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG
39.708.100,00 39.708
12. Bilanzgewinn
0,00 0
Summe der Passiva 2.951.467.445,47 2.973.250
31.12.2020
in in
11Bilanz – Passiva
31.12.2019
in T in T
1. Eventualverbindlichkeiten 399.609.078,02 279.933
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus
weitergegebenen Wechseln
(0,00) (0)
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten
(399.609.078,02) (279.933)
2. Kreditrisiken
429.582.040,76 398.089
3. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
242.626.186,19 244.581
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(29.480.900,00) (31.950)
4. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.519.307.934,00 1.562.521
Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – harte Kernkapitalquote
(14,03 %) (13,61 %)
Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit b
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – Kernkapitalquote
(14,03 %) (13,61 %)
Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit c
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – Gesamtkapitalquote
(15,97 %) (15,65 %)
5. Auslandspassiva
48.640.527,88 51.685
Anhang
für das Geschäftsjahr 2020
12 Anhang
Anwendungen der unternehmens-
rechtlichen Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss 2020 wurde nach den
Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) –
soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den
Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgestellt, sofern für den
vorliegenden Jahresabschluss relevant. Die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der
Gliederung der Anlage 2 zu § 43 BWG Teil 1 und Teil 2
aufgestellt.
Der Jahresabschluss der HYPO Salzburg wird in den
Konzernabschluss der Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund
eingetragene Genossenschaft mit Sitz in 4020 Linz,
Europaplatz 1a, einbezogen.
Die HYPO Salzburg war bis zum 30.09.2020 gemäß § 245a
UGB und § 59a BWG verpflichtet, einen Konzernabschluss
in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden
sind, aufzustellen. Bis 30.09.2020 wurden alle vollkonsoli-
dierten Tochterunternehmen an die Konzernmutter und
deren Konzerntöchter übertragen bzw. verkauft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzlich wurden im Jahr 2020 dieselben Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze wie bei der Erstellung des Jahres-
abschlusses per 31.12.2019 angewendet. Als wesentliche
Änderungen wurde mit 01.01.2020 die Bestimmung zur
Bewertung der Wertpapiere, die dem Anlagevermögen
gewidmet werden und bei den Personalrückstellungen
die Berechnung des Rechnungszinssatzes umgestellt.
Grund für die Umstellung ist die geplante Fusion mit der
Konzernmutter und die damit verbundenen Vereinheit-
lichung der Bewertungsgrundsätze.
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurde ab
01.01.2020 auf das strenge Niederstwertprinzip umgestellt.
Dadurch ergaben sich keine Auswirkungen.
Bei den Personalrückstellungen wurde ab 01.01.2020 als
Rechnungszinssatz der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz.
Dieser ergibt sich analog der deutschen Rückstellungs-
abzinsungsverordnung aus den letzten 120 Monats-
endständen. Die maßgebliche durchschnittliche Restlauf-
zeit des Bestandes zum aktuellen Abschlussstichtag
wurde mit neun Jahren (Pensionsrückstellung) bzw. zehn
Jahren (Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung)
angenommen. Die Gesamtauswirkung dieser Umstellung
beträgt im Berichtsjahr 5.261 T
.
Anlagevermögen
Gegenstände des Anlagevermögens, die dazu bestimmt
sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, sind mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
um die Abschreibungen gemäß § 204 UGB anzusetzen.
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet
werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben
und in einen betrieblichen Zustand zu versetzen. Zu den
Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie
die nachträglichen Anschaffungskosten. Preisminderungen
sind abzusetzen.
Anhang 13
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die
Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine
Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen
Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung ent-
stehen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen
auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und
der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden.
Grundsätzlich wird zwischen abnutzbarem und nicht
abnutzbarem Anlagevermögen unterschieden.
Zum abnutzbaren Anlagevermögen zählen:
- Gebäude
- Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Fahrzeuge
- Investitionen in fremden Liegenschaften
- Immaterielle Vermögensgegenstände
Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen zählen:
- Grundstücke
- Kunstgegenstände
- Finanzanlagen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten geringwertiger
Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens
dürfen im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung voll
abgeschrieben werden.
Gegenstände des Anlagevermögens sind bei voraussicht -
licher dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
abzuschreiben. Bei Finanzanlagen, die keine Beteiligungen
sind, erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche
Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die
Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Wertaufholungen sind gemäß § 208 UGB dann vorgesehen,
wenn sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt,
dass die Gründe für eine außerordentliche Abschreibung
nicht mehr bestehen. Es ist der Betrag dieser Abschreibung
im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der
Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen
wären, zuzuschreiben.
Bei Kreditinstituten sind gemäß § 55 Abs 2 BWG Finanz-
anlagen wie Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unter-
nehmen sowie Wertpapiere zu verstehen, die dazu be-
stimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Ent-
wicklung im Berichtsjahr sind im Anlagespiegel angeführt.
Umlaufvermögen
Gegenstände des Umlaufvermögens, die nicht dazu be-
stimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen,
sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um die Abschreibungen gemäß § 207 UGB
anzusetzen.
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet
werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben
und in einen betrieblichen Zustand zu versetzen. Zu den
Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie
die nachträglichen Anschaffungskosten. Preisminderungen
sind abzusetzen.
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Her-
stellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung
oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinaus-
gehende wesentliche Verbesserung entstehen. Bei der Be-
rechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene
Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemein-
kosten eingerechnet werden.
Wertaufholungen sind gemäß § 208 UGB dann vorgesehen,
wenn sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt,
dass die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen.
Es ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Wert-
erhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die
inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Zum Umlaufvermögen zählen:
- Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken
- Forderungen an Kreditinstitute
- Forderungen an Kunden
- Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen gewidmet werden
- Sonstige Vermögensgegenstände
14 Anhang
Fremdkapital
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag, Renten-
verpflichtungen zum Barwert der zukünftigen Auszahlungen
gemäß § 211 UGB anzusetzen. Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag anzusetzen, der bestmöglich zu schätzen
ist. Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen,
Pensionen, Jubiläumsgeldzusagen oder vergleichbare
langfristig fällige Verpflichtungen sind mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ergebenden
Betrag anzusetzen.
Zum Fremdkapital zählen:
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- Verbriefte Verbindlichkeiten
- Sonstige Verbindlichkeiten
- Rückstellungen
- Ergänzungskapital
Rechnungsabgrenzungsposten
Es wird zwischen aktiven und passiven Rechnungsab-
grenzungen unterschieden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 198 UGB
sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 198 UGB
sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Agios und Disagios aus der Begebung von eigenen
Emissionen werden gemäß der Effektivzinsmethode erfolgs-
wirksam über die Restlaufzeit verteilt.
Bewertung der Aktiva und Passiva in Fremdwährung
Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs 1 BWG zum
Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Termingeschäfte
sind gemäß § 58 Abs 2 BWG zum Terminkurs am Bilanz-
stichtag anzusetzen.
Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken
Kassenbestand sind in- und ausländische gesetzliche
Zahlungsmittel. Guthaben bei Zentralnotenbanken in den
Niederlassungsländern des bilanzierenden Kreditinstitutes
sind jederzeit fällige Guthaben bei diesen Stellen.
Grundsätzlich gelten die Bewertungsregeln gemäß Umlauf-
vermögen. Zusätzlich sind die Fremdwährungsbestände
mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag gemäß § 58 BWG
anzuwenden.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden
zu Anschaffungskosten erfasst.
Auslösetatbestände für die Bildung einer Risikovorsorge
stellen vor allem wirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierig-
keiten des Schuldners, Ausfall von Zins- oder Tilgungs-
zahlungen sowie weitere Ausfallstatbestände nach auf-
sichtsrechtlichen Normen dar. Als Grundlage dient das
laufende Controlling des Kontrahenten bzw. Kreditfalles
im internen Risikomanagement. Im Kreditgeschäft erfolgt
die Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rück-
stellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen
bei signifikanten Kundenengagements durch Einzelfall-
betrachtung. Die Höhe der Risikovorsorge wird von den
erwarteten abgezinsten Rückflüssen aus Zins- und
Tilgungszahlungen sowie einer etwaigen Sicherheiten-
verwertung bestimmt. Bei nicht signifikanten Kunden-
engagements kommt eine standardisierte Methode zur
Bildung der Risikovorsorge zum Einsatz.
Nicht einzelwertberichtigte Forderungen werden einer
Portfoliobetrachtung für eingetretene, aber nicht einzeln
zuordenbare Verluste unterzogen, wobei in der Berechnung
der Portfoliowertberichtigung statistische Verlust-
erfahrungen berücksichtigt werden.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Anhang 15
Wertpapiere
Wertpapiere des Anlagevermögens werden gemäß § 198
Abs 2 UGB und § 56 BWG bewertet.
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens besteht die Absicht
und die Fähigkeit, diese dauerhaft zu halten. Es wird vom
Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung von über dem
Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskosten gemäß
§ 56 Abs 2 BWG Gebrauch gemacht. Wertpapiere des
Anlagevermögens werden mit dem strengen Niederst-
wertprinzip bewertet. Wenn die Gründe für eine einmal
vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen, wird
eine Zuschreibung gemäß § 208 Abs. 1 UGB vorgenommen.
Für die Bewertung der Wertpapiere wurden grundsätzlich
Marktwerte herangezogen. Bei börsennotierten Wert-
papieren wurden die Marktwerte mit den Börsenpreisen
oder letztverfügbaren Preisen angesetzt. Bei nicht börsen-
notierte Wertpapiere wird der Marktwert mit internen
Bewertungsmodellen ermittelt.
Für die Wertpapiere des Umlaufvermögens, bei denen nicht
die Absicht und Fähigkeit der dauerhaften Zugehörigkeit
zum Unternehmen besteht, wird das strenge Niederstwert-
prinzip angewendet.
Die Bank führt derzeit kein Wertpapierhandelsbuch.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unter-
nehmen werden nach den Bestimmungen zum Anlage-
vermögen bewertet. Sie sind mit den Anschaffungskosten
zu bewerten, sofern nicht eine dauernde Wertminderung
eingetreten ist, die eine Abwertung erforderlich macht.
Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an verbundenen
Unternehmen abgegangen. Die HYPO Liegenschaftsver-
wertungs GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr
gegen Gewährung von Genussrechten in eine 100,00 %
Tochter der Konzernmutter eingebracht. In diesem
Zusammenhang wurde von der Aufwertung gemäß § 202
Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was zu einem Auf-
wertungsergebnis von 13.185 T
führt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach den
Bestimmungen zum Anlagevermögen im UGB bewertet.
Sie werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich der planmäßigen Abschreibung bewertet. Die
Abschreibungssätze liegen für immaterielle Vermögens-
gegenstände zwischen 20,00 % und 33,33 % (Vorjahr:
20,00 % und 33,33 %).
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt nach den Bestim-
mungen zum Anlagevermögen im UGB bzw. gemäß § 55
Abs 1 BWG. Sie werden mit den Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung
bewertet.
Die Abschreibungssätze liegen bei den unbeweglichen
Anlagen zwischen 1,50 % und 2,50 % (Vorjahr: 1,50 % und
2,50 %), bei den beweglichen Anlagen des Anlagever-
mögens zwischen 5,00 % und 33,33 % (Vorjahr: 5,00 %
und 33,33 %) und bei Um- und Einbauten in fremden Ge-
bäuden betragen sie 6,67 % (Vorjahr: 6,67 %).
16 Anhang
Rückstellungen
Rückstellungen sind gemäß § 211 UGB mit dem Erfüllungs-
betrag anzusetzen, der bestmöglich zu schätzen ist. Er-
kennbare Risiken und drohende Verluste werden berück-
sichtigt. Für drohende Verluste aus der Bilanzierung von
Derivaten und Sicherungsinstrumenten sowie für das
Kontrahenten-Ausfallrisiko werden Rückstellungen
gebildet.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen, Pensionen,
Jubiläumsgeldzusagen oder vergleichbare langfristig fällige
Verpflichtungen sind mit dem nach versicherungsmathe-
matischen Grundsätzen ergebenden Betrag anzusetzen.
Gemäß § 211 Abs 2 UGB sind Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem markt-
üblichen Zinssatz abzuzinsen. Bei Rückstellungen für
Abfertigungsverpflichtungen, Pensionen, Jubiläumsgeldzu-
sagen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
kann ein durchschnittlicher Marktzinssatz angewendet
werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt, sofern dagegen im Einzelfall keine
erheblichen Bedenken bestehen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Personalrückstellungen
(Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen)
werden nach den Bestimmungen des § 198 und § 211 UGB
in der Fassung des Rechnungslegungsänderungsgesetzes
2014 (RÄG 2014) unter Berücksichtigung der AFRAC-
Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ vom
März 2018 ermittelt. Als Finanzierungsverfahren für die
Ansprüche wurde das Gegenwartswertverfahren, auch
Ansammlungsverfahren oder Projected Unit Credit Method
genannt, herangezogen. Beim Gegenwartswertverfahren
wird der Gesamtaufwand einer Verpflichtung bestimmt
und der offene Teil der Verpflichtung gleichmäßig über den
restlichen Zeitraum bis zum Finanzierungsende verteilt.
Der wesentliche Unterschied zu anderen Finanzierungs-
verfahren ist, dass zukünftige Änderungen der Verpflich-
tungen nur in der Zukunft verteilt werden. Bei diesem
Verfahren wird ein Rechnungszinssatz zu Grunde gelegt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraus-
sichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt.
Im Jahr 2020 wurde eine Covid-19-Investitionsprämie in Höhe
von 14,00 % für Neuinvestitionen in Anspruch genommen.
Die HYPO Salzburg hat mit 20.10.2020 eine Förderzusage
der AWS Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H.
für die Investitionskosten in Höhe von 250 T
in Video-
überwachungsanlagen erhalten. Die daraus resultierende
Investitionsprämie in Höhe von 35 T
wird nach der
Bruttomethode bilanziert. Für die Prämie wird eine passive
Rechnungsabgrenzung eingestellt, die jährlich nach der
laufenden Abschreibung des Anlagengutes ertragswirksam
aufgelöst wird.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle
Arten von Verbindlichkeiten aus Bankgeschäften des
Kreditinstitutes gegenüber in- und ausländischen Kredit-
instituten ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Ausgenommen sind verbriefte Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind alle Beträge, die
Gläubigern geschuldet werden, die keine Kreditinstitute
sind und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Die unverbrieften Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grund-
satz der Vorsicht angesetzt.
Verbriefte Verbindlichkeiten
Verbriefte Verbindlichkeiten sind sowohl Schuldverschrei-
bungen als auch Verbindlichkeiten, für die übertragbare
Urkunden ausgestellt sind.
Die verbrieften Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rück-
zahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht angesetzt.
Anhang 17
In der HYPO Salzburg wurden ursprüngliche Pensionszu-
sagen von Mitarbeitern abgefunden. Für diese besteht ein
Anspruch auf ein sogenanntes ASVG-Äquivalent, welches
zeitlich befristet an die Dienstnehmer bzw. deren Hinter-
bliebenen geleistet wird und folgende Leistungen beinhaltet:
Der Dienstnehmer hat Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits-
und Alterspension, im Todesfall haben die Hinterbliebenen
Anspruch auf eine Witwen- bzw. Waisenpension. Das ASVG-
Äquivalent kommt ab der Versetzung in den Ruhestand
bis zur Zuerkennung einer ASVG-Pension zur Auszahlung
und ruht für den Zeitraum, für welchen eine Abfertigung
gebührt.
Einige Mitarbeiter erhalten ab Beendigung des Dienstver-
hältnisses, wenn das Dienstverhältnis zumindest 35 Jahre
gedauert hat, bzw. im Falle der Invalidität eine Pension in
Höhe von 80,00 % bzw. 85,00 % der Pensionsbemessungs-
grundlage. Im Falle des Ablebens des Begünstigten gebührt
der überlebenden Gattin eine Witwenpension im Ausmaß
von 60,00 %, jedem unversorgten Kind eine Waisenpension
in der Höhe von 10,00 % / 20,00 % jener Pension, auf die
der Begünstigte im Zeitpunkt seines Ablebens Anspruch
hatte oder gehabt hätte.
Leistungen aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG
sowie aus der BVP Pensionskasse AG bzw. Valida Pension
AG werden in die laufenden Pensionsansprüche gegen
die HYPO Salzburg in voller Höhe angerechnet. Um die
Kaufkraft der Versorgungsleistungen zu erhalten, werden
die Pensionszuschüsse in der Leistungsphase analog der
Änderungen der Altersbezüge des öffentlichen Dienstes
der Allgemeinen Verwaltung gesteigert, kommen 14 bzw.
15 mal im Jahr zur Auszahlung und ruhen während des
Zeitraumes, für den eine Abfertigung gebührt.
Gemäß der Betriebsvereinbarung kann der Vorstand ein-
zelnen Dienstnehmern zur Ergänzung der Vorsorge aus
der Pensionskasse eine einzelvertragliche Standardpen-
sion zusagen. Die Summe dieser Zusagen hat laufend den
Betrag von 5.814,00
p.a. zu erreichen, wobei über das
Jahr eine Durchschnittsbetrachtung anzulegen ist. Nach
Vollendung des 60. Lebensjahres oder einem späteren
Jahr des Antrittes einer Pension nach dem ASVG bzw. im
Falle der dauernden Berufsunfähigkeit gebührt dem Be-
günstigten eine Firmenpension. Für jedes Zusagejahr ge-
bührt eine lebenslängliche Pension p.a. in Höhe von 0,80 %
(Standardpension A) oder 0,40 % (Standardpension B) des
Bruttojahresgehaltes in diesem Jahr (ab Betriebsverein-
barung 31.12.2004 Änderung auf 0,60 %). Die Aufwertung
dieses Betrages bis zum Pensionsantritt und danach erfolgt
mit dem VPI, Ausgangsbasis ist der jeweilige Jännerwert.
Die Zusage erfolgt jeweils für fünf Dienstjahre im Voraus.
Es besteht kein Anspruch auf Prolongation. Ab Betriebs-
vereinbarung 01.01.2011 wurde dieser Passus außer Kraft
gesetzt, somit erfolgten ab 2010 keine weiteren Zusagen.
Mitarbeiter von österreichischen Gesellschaften, deren
Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, haben
im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch
den Arbeitgeber oder Pensionierung Anspruch auf eine
Abfertigungszahlung. Für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis
nach dem 31.12.2002 begonnen hat, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstän-
digenvorsorgegesetzes (BMSVG), für die keine Abfertigungs-
verpflichtungen berücksichtigt werden.
In Österreich erhalten Mitarbeiter nach Erreichung eines
bestimmten Dienstjahres Jubiläumsgelder.
Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen
Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für
Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangs-
bestimmungen gemäß Budgetbegleitgesetz 2003 sowie
des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. 832/1992) für Frauen bzw.
einzelvertraglicher Besonderheiten.
18 Anhang
Der Rechnungszinssatz für alle Personalrückstellungen
gemäß Einkommensteuergesetz wurde mit 6,00 %
(Vorjahr: 6,00 %) herangezogen.
Die Veränderungen der Pensionsrückstellung werden in
der Erfolgsrechnung unter dem Posten „Personalaufwand –
Dotierung der Pensionsrückstellung“, jene der Abfertigungs-
rückstellung unter dem Posten „Personalaufwand – Auf-
wendungen für Abfertigungen und Leistungen an betrieb-
liche Mitarbeitervorsorgekassen“ und jene der Jubiläums-
geldrückstellung unter dem Posten „Personalaufwand –
Löhne und Gehälter“ ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zählen
die Körperschaftsteuer, die nicht abzugsfähige Kapital-
ertragsteuer sowie die positive und negative Veränderung
bilanzierter latenter Steuern.
Die HYPO Salzburg befindet sich im Geschäftsjahr 2020 in
keiner steuerrechtlichen Unternehmensgruppe gemäß
§ 9 KStG 1988. Der angewandte Steuersatz beträgt 25,00 %.
Die HYPO Salzburg hat mit ihren Tochterunternehmen bis
30.09.2020 Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.
Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer hat die HYPO Salzburg
mit ihren Tochterunternehmen bis 30.09.2020 eine
Organschaft gemäß § 2 UStG 1994 gebildet.
Latente Steuern
Die Bilanzierung latenter Steuern basiert nunmehr auf dem
bilanzorientierten Konzept. Dabei sind aktive und passive
Steuern verpflichtend zu bilanzieren, wenn temporäre
Differenzen zwischen den Wertansätzen der Aktiva und
Passiva in der Bilanz nach UGB im Vergleich zu den Wert-
ansätzen nach den steuerlichen Vorschriften bestehen.
Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern
angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft
mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe in
der gleichen Gesellschaft zu rechnen ist.
Für Mitarbeiter, welche eine Zusage auf ein ASVG-Äqui-
valent haben, sollten die Berechnungen auf Basis eines
kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen bzw.
62 für Männer (Vorjahr: 62 für Frauen bzw. 62 für Männer)
unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budget-
begleitgesetz 2011 (BGBI. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010)
und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBI. 832/1992) für Frauen
erfolgen.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung kommt ein
Rechnungszinssatz von 1,92 % p.a. (Vorjahr: 0,50 % p.a.)
zur Anwendung. Weiters wurde eine jährliche Steigerung
der maßgeblichen Bemessungsgrundlage in der Anwart-
schaftsphase mit 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) zugrunde
gelegt. Die Parameter für die Leistungsphase sind mit einer
jährlichen Steigerung mit 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.)
angesetzt. Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen
wurden nach der Kollektivmethode bewertet.
Als Rechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in
der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
Bei der Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und
Jubiläumsgelder wird ein Rechnungszinssatz von 2,03 %
p.a. (Vorjahr: 0,50 % p.a.) und eine jährliche Steigerung in
der Anwartschaftsphase mit 3,50 % p.a. (Vorjahr: 3,90 %
p.a.) angesetzt. Neben den Invalidisierungsraten, Sterbe-
raten und der Beendigung des Dienstverhältnisses werden
mit dem Erreichen des Pensionsalters jährliche dienstzeit-
abhängige Raten für vorzeitige Beendigungen des Dienst-
verhältnisses ohne bzw. mit Abfertigungszahlungen
angesetzt. Diese werden in Höhe von 0,00 % bis 13,16 %
(Vorjahr: 0,00 % bis 13,16 %) berücksichtigt.
Anhang 19
Derivative Finanzinstrumente
Bei derivativen Finanzinstrumenten werden die beizulegen-
den Zeitwerte ermittelt. Der beizulegende Zeitwert (Fair
Value) ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen,
vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäfts-
partnern ein Vermögensgegenstand getauscht oder eine
Schuld beglichen werden könnte. Sofern Börsenkurse
vorhanden waren, wurden diese zur Bewertung herange-
zogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs wurden
interne Bewertungsmodelle mit aktuellen Marktparametern,
insbesondere die Barwertmethode und Optionspreis-
modelle, herangezogen.
Derivative Finanzinstrumente des Bankbuches, die keiner
Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden grundsätz-
lich bei negativem beizulegendem Zeitwert erfolgswirksam
gebucht.
In der HYPO Salzburg werden Zinssteuerungsderivate
überwiegend in Form von Zins- und Währungsswaps ab-
geschlossen. Diese Instrumente dienen dazu, bestehende
Zinsrisiken bzw. Währungsrisiken abzusichern. Dem Groß-
teil der derivativen Finanzinstrumente des Bankbuches
sind Mikro-Sicherungsbeziehungen zugeordnet.
Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Absicherung
von Grundgeschäften mit Fixzinsrisiko durch in den Para-
metern identische, aber gegenläufige derivative Finanz-
instrumente (z. B. Emission mit fixen Kupons und Receiver-
Swap). Die buchhalterische Zielsetzung besteht in einer
Reduktion der Ergebnisvolatilitäten, die sich ohne der
Bildung von Mikro-Sicherungsbeziehungen durch die
imparitätische Bewertung von derivativen Finanz-
instrumenten – ohne der gleichzeitigen Berücksichtigungs-
möglichkeit von gegenläufigen Effekten im Grund-
geschäft – ergeben würden. Die Effektivitätsmessung des
jeweiligen Sicherungszusammenhanges wird vorrangig
durch den Nachweis einer Übereinstimmung der Parameter
(Geschäftsendlaufzeit und Nominalstruktur) von Grund-
und Sicherungsgeschäft geführt (Critical Term Match).
Bei Over-The-Counter-Derivaten wird das Credit Valuation
Adjustment (CVA), das ist der Wert des Ausfallsrisikos des
jeweiligen Kontrahenten, im Marktwert berücksichtigt.
Eventualverbindlichkeiten
Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften und
Garantien, aus der Bestellung von Sicherheiten sowie
sonstige vertragliche Haftungsverhältnisse auszuweisen,
auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
Die HYPO Salzburg hat Hypothekarkreditforderungen für
den Deckungsstock der Konzernmutter gemäß § 1 Abs 6
FBSchVG treuhändig abgetreten.
Ist eine Eventualverbindlichkeit zweifelhaft, werden Wert-
berichtigungen als Rückstellungsposition dargestellt.
Siehe Details unter Rubrik „Forderungen an Kreditinstitute
und Kunden“.
20 Anhang
Erläuterungen zur Bilanz
Wertpapiere
In der Position Wertpapiere sind folgende Bilanzpositio-
nen zusammengefasst:
- Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- Schuldverschreibungen, die in den Positionen Forderungen
an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden gemäß
§ 51 BWG ausgewiesen werden
Wertpapiere in Höhe von 278,8 Mio.
(Vorjahr: 256,6 Mio.
)
wurden wie Anlagevermögen bewertet, werden aber auch
abgeschrieben, wenn die Wertminderung voraussichtlich
nicht von Dauer ist.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten
und dem höheren Marktwert bei zum Börsenhandel
zugelassenen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanz-
anlagen haben, beträgt am Bilanzstichtag 10,1 Mio.
(Vorjahr: 11,9 Mio.
).
Im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig 1,4 Mio.
(Vorjahr:
1,6 Mio.
) erfolgswirksam abgeschrieben. Die zeitanteilige
Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungs-
betrag wird nicht in Anspruch genommen und beträgt
0,0 Mio.
(Vorjahr: 0,8 Mio.
).
Für Wertpapiere des Finanzanlagevermögens wurden wie
im Vorjahr keine außerordentlichen Abschreibungen vor-
genommen. Es wurde keine Abschreibung aufgrund ge-
sunkener Kursveränderungen in der Höhe von 0,0 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
*)) getätigt.
Wertpapiere mit einem Buchwert und Marktwert von
0,0 Mio.
(Vorjahr: je 10,0 Mio.
) wurden unter der
Position Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten
und dem höheren Marktwert bei zum Börsenhandel
zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von
Finanzanlagen haben, beträgt am Bilanzstichtag 0,0 Mio.
*)
(Vorjahr: 0,0 Mio.
*)).
Forderungen in Form von Schuldverschreibungen und
anderen festverzinslichen Wertpapieren gemäß § 64 Abs
1 Z 7 BWG mit Nominale 13,5 Mio.
(Vorjahr: 5,0 Mio.
)
und Bilanzkurswert 13,4 Mio.
(Vorjahr: 5,0 Mio.
)
werden im nächsten Jahr fällig.
Aufgliederung zum Börsenhandel zugelassener Wertpapiere
nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wert-
papieren gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG ohne Zinsabgren-
zungen (in Mio.
):
2020 2019
börsennotiert
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 164,2 173,8
Es gab keine (Vorjahr: keine) zum Börsenhandel zuge-
lassene Wertpapiere, die nicht börsennotiert sind.
*) Wert unter 0,1 Mio.
21Anhang
2020 2019
börsennotiert
Anlagevermögen
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
162,3 171,8
2020 2019
börsennotiert
Umlaufvermögen
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1,9 2,0
2020
2019
bis 3 Monate 215,6 184,0
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
253,4 297,6
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
732,7 783,9
mehr als 5 Jahre
1.065,2 1.051,8
Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in den
Aktivposten Forderungen an Kunden mit 15,4 Mio.
(Vorjahr: 11,2 Mio.
) enthalten.
Folgende Aktivposten enthalten unverbriefte Forderungen
an verbundenen Unternehmen sowie an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (in Mio.
):
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden gliedern sich in folgenden Laufzeiten (in Mio.
):
2020
1. Verbundene Unternehmen
Forderungen an Kreditinstitute 129,9 142,9
Forderungen an Kunden
105,8 107,3
2020
2019
2019
2. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen an Kunden 12,5 12,9
In den Forderungen an verbundenen Unternehmen sind
Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von
1,5 Mio.
(Vorjahr: 1,7 Mio.
) und in den Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
sind Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe
von 0,6 Mio.
(Vorjahr: 0,6 Mio.
) enthalten.
Beteiligungen
Es erfolgte im Jahr 2020 eine (Vorjahr: keine) Abschreibung
der HYPO Wohnbaubank AG in Höhe von 19 T
.
Aufgliederung zum Börsenhandel zugelassener Wert-
papiere gemäß § 64 Abs 1 Z11 BWG ohne Zinsabgrenzungen
(in Mio.
):
Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in der Position
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in
Höhe von 28,3 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) enthalten. Im
Jahr 2020 wurde die HYPO Liegenschaftsverwertungs
Gesellschaft m.b.H. in Form einer Einbringung zum
Marktwert übertragen. Dafür erhielt die HYPO Salzburg
ein sozietäres Genussrecht an der HLV Immobilien GmbH,
eine Tochter der Raiffeisenlandesbank OÖ AG. Das sozietäre
Genussrecht wird unter Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere ausgewiesen.
Es gab keine (Vorjahr: keine) Aktivposten, die verbriefte
Forderungen an verbundenen Unternehmen sowie an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, enthalten.
22 Anhang
Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an verbundenen Unternehmen abgegangen. Die HYPO Liegenschaftsverwertungs GmbH
wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr gegen Gewährung von Genussrechten in eine 100,00 % Tochter der Konzernmutter
eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde von der Aufwertung gemäß § 202 Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was
zu einem Aufwertungsergebnis von 13.185 T
führt.
Ab 01.10.2020 entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.
Die HYPO Salzburg hält zum Bilanzstichtag folgende wesentlichen Beteiligungen (in
):
Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft Bad Hofgastein 13,24 37.644.514 405.000 2019
HYPO Wohnbaubank Aktiengesellschaft Wien 12,50 5.551.879 50.046 2019
Schmittenhöhenbahn Aktiengesellschaft Zell am See 7,47 66.614.664 1.428.405 2019
Jahresüberschuss*) GeschäftsjahrEigenkapitalKapitalanteil in %Sitz
*) Jahresüberschuss gemäß § 231 Abs 2 Z 22 UGB
Mit folgenden Unternehmen hat die HYPO Salzburg Ergebnisabführungsverträge bis 30.09.2020 abgeschlossen.
Ab 01.10.2020 gab es keine Ergebnisabführungsverträge mehr:
- HYPO Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- OMEGA Liegenschaftsverwertungs-II Gesellschaft m.b.H., Salzburg
Die HYPO Salzburg hielt bis zum 30.09.2020 mit folgenden Tochtergesellschaften auf dem Gebiet der Umsatzsteuer eine
Organschaft gemäß § 2 UStG 1994. Ab 01.10.2020 gab es keine Organschaft mehr:
- HYPO Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Salzburg, und deren Organtöchter:
- GAMMA HYPO Grund- und Bau-Leasing Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- HYPO Grund- und Bau-Leasing Gesellschaft m.b.H., Salzburg
- Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH, Salzburg
- OMEGA Liegenschaftsverwertungs-II Gesellschaft m.b.H., Salzburg
23Anhang
Stand am 01.01.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Schuldtitel öffentlicher Stellen und
ähnliche Wertpapiere
64.365.582,50 9.082.867,90 0,00 5.045.288,90 68.403.161,50
Sonstige Forderungen an Kreditinstitute 21.000.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000.000,00
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
174.350.936,00 6.289.160,00 0,00 15.564.530,00 165.075.566,00
Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 0,00 28.348.233,20 0,00 0,00 28.348.233,20
Beteiligungen 5.771.381,81 0,00 0,00 158.422,67 5.612.959,14
hievon an Kreditinstituten 1.451.261,62 0,00 0,00 0,00 1.451.261,62
Anteile an verbundenen Unternehmen 22.810.045,90 0,00 0,00 22.810.045,90 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.129.025,23 6.959,88 0,00 0,00 3.135.985,11
Sachanlagen 43.715.231,02 779.103,00 0,00 –736.958,19 43.757.375,83
hievon Grundstücke und Bauten, die vom
Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen
Tätigkeit genutzt werden
30.910.198,43 544.679,32 301.192,38 0,00 31.756.070,13
335.142.202,46 16.158.090,78 0,00 44.315.245,66 306.985.047,58
Stand am 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2020
kumulierte Abschreibungen
Schuldtitel öffentlicher Stellen und
ähnliche Wertpapiere
545.834,31 7.451,33 661.833,71 1.200.216,69 63.819.748,19 67.202.944,81
Sonstige Forderungen an Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 21.000.000,00 21.000.000,00
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
2.547.917,15 0,00 239.531,54 2.787.448,69 171.803.018,85 162.288.117,31
Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.348.233,20
Beteiligungen 2.910.151,29 19.447,28 153.600,00 2.775.998,57 2.861.230,52 2.836.960,57
hievon an Kreditinstituten 716.479,57 19.447,28 0,00 735.926,85 734.782,05 715.334,77
Anteile an verbundenen Unternehmen 886.888,23 0,00 886.888,23 0,00 21.923.157,67 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.951.299,67 121.963,63 0,00 3.073.263,30 177.725,56 62.721,81
Sachanlagen 27.861.504,26 1.276.513,27 736.305,66 28.401.711,87 15.853.726,76 15.355.663,96
hievon Grundstücke und Bauten, die vom
Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen
Tätigkeit genutzt werden
18.184.823,86 717.642,29 0,00 18.902.466,15 13.026.566,95 12.853.603,98
37.703.594,91 1.425.375,51 875.428,64 38.238.639,12 297.438.607,55 268.746.408,46
Anlagevermögen
Der Grundwert beträgt zum Stichtag 1,5 Mio.
(Vorjahr: 1,5 Mio.
).
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagespiegel angeführt (in
):
Buchwert 31.12.2020
Nettobuchwerte
Buchwert 01.01.2020
24 Anhang
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge
in Höhe von 9,4 Mio.
(Vorjahr: 9,1 Mio.
) enthalten,
welche nach dem Stichtag zahlungswirksam werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und Kunden
Von den bei der Oesterreichischen Nationalbank hinter-
legten Sicherheiten zur Refinanzierung wurden wie im
Vorjahr keine ausgenutzt.
An die Österreichische Kontrollbank sind Geldforderungen
in Höhe von 14,6 Mio.
(Vorjahr: 1,9 Mio.
) zediert, die
gemäß Ausfuhrförderungsgesetz 1981 durch die Republik
Österreich garantiert sind.
Die HYPO Salzburg erhält für Derivatgeschäfte Sicherheiten
in Höhe von 40,3 Mio.
(Vorjahr: 54,8 Mio.
) von der
Konzernmutter.
Die nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber
Kreditinstituten, Kunden und verbrieften Verbindlichkeiten
gliedern sich in folgende Laufzeiten (in Mio.
):
2020
2019
bis 3 Monate 106,0 79,6
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
85,4 103,5
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
392,1 460,7
mehr als 5 Jahre
594,1 640,6
Folgende Passiva enthalten nicht verbriefte Verbindlich-
keiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht (in Mio.
):
2020
2019
2. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1,2 0,2
2020
2019
1. Verbundene Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
129,9 123,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
2,0 8,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
Begebene Schuldverschreibungen mit Nominale 11,5 Mio.
(Vorjahr: 17,0 Mio.
) und Bilanzkurswert 11,5 Mio.
(Vorjahr: 17,0 Mio.
) werden im nächsten Jahr fällig.
Für Pfand- und Kommunalbriefe und fundierte Bankschuld-
verschreibungen (verbriefte Verbindlichkeiten) ist ein
Deckungsstock in Form von Ausleihungen – Forderungen
an Kunden – in Höhe von 560,9 Mio.
(Vorjahr: 636,7 Mio.
)
gewidmet.
Als Sicherheiten für verbriefte Verbindlichkeiten wurden
Festgelder in das Ersatzdeckungs-Depot gemäß
§ 2 Abs 3 Pfandbriefgesetz in Höhe von 35,0 Mio.
(Vorjahr: 35,0 Mio.
) und Wertpapiere in den Deckungs-
stock gemäß § 230a ABGB in Höhe von Nominale 3,5 Mio.
(Vorjahr: 3,5 Mio.
) gestellt.
Für TOP Tourismusanleihen der Jahre 2011 – 2014 ist ein
Haftungsfonds in Form von Ausleihungen – Forderungen an
Kunden – in der Höhe von 20,4 Mio.
(Vorjahr: 34,8 Mio.
)
gewidmet.
Zum Stichtag werden keine (Vorjahr: keine) verbrieften
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht, ausgewiesen.
25Anhang
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwände in Höhe
von 6,3 Mio.
(Vorjahr: 7,5 Mio.
) enthalten, welche nach
dem Stichtag zahlungswirksam werden.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung beträgt am Stichtag 15,3 Mio.
(Vorjahr: 18,8 Mio.
), die Abfertigungsrückstellung
9,9 Mio.
(Vorjahr: 12,2 Mio.
) und die Rückstellung für
Jubiläumsgelder 1,5 Mio.
(Vorjahr: 1,9 Mio.
). Die
Senkung ist auf die Umstellung des Rechnungszinssatzes
der Rückstellungen zurückzuführen. Die Gesamtauswirkung
der Rückstellungsveränderung beträgt 5,3 Mio.
.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen
die Rückstellung für Sonderzahlungen, nicht konsumierte
Urlaube, Jubiläumsgelder, Kursgarantien, Altersteilzeit,
Eventualverbindlichkeiten, Rückstellung für Rückforderungs-
ansprüche der Kunden und sonstige Kreditrisiken.
Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre führte zu
negativen Indikatorwerten, welche zur Berechnung der
Zinsen herangezogen werden. In mehreren Verfahren
wurde durch den OGH ausgesprochen, dass der Erhalt
eines nicht explizit vereinbarten Aufschlags unzulässig ist.
Weiters hat der OGH im Zusammenhang mit Verbraucher-
verträgen, in denen ein Aufschlagserhalt in Form eines
Zins-Floors vereinbart wurde, ausgesprochen, dass dies
ohne gleichzeitigen Zins-Cap dem Konsumentenschutz-
gesetz (KSchG) widerspricht. Für Rückforderungsansprüche
der Kunden wurde daher im Jahr 2017 eine Rückstellung
von 6,1 Mio.
gebildet, wovon im Geschäftsjahr 2018 ein
Betrag von 2,3 Mio.
an Verbraucherkunden refundiert
wurde. Für die übrigen Kunden wurde im Jahr 2020 eine
zusätzliche Rückstellung von 0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,3 Mio.
)
gebildet, sodass die Rückstellung per Stichtag 7,5 Mio.
(Vorjahr: 6,6 Mio.
) beträgt. Der Stand wird in den
„Sonstigen Rückstellungen“ ausgewiesen, die Dotierung
erfolgt im Zinsüberschuss.
Für drohende Verluste aus der Bilanzierung von Derivaten
und Sicherungsgeschäften sowie für das Kontrahenten-
Ausfallsrisiko wurde eine Rückstellung in Höhe von
0,4 Mio.
(Vorjahr: 0,1 Mio.
) gebildet.
Latente Steuern
In den latenten Steuern wird eine aktive Steuerlatenz in
Höhe von 5,3 Mio.
(Vorjahr: 6,2 Mio.
) sowie eine
passive Steuerlatenz von 7,2 Mio.
(Vorjahr: 0,2 Mio.
),
also saldiert –1,9 Mio.
(Vorjahr: 6,0 Mio.
) ausgewiesen.
Die latenten Steuern werden bei Aktivüberhang unter
aktive latente Steuern und bei Passivüberhang unter den
Rückstellungen – Steuerrückstellung – ausgewiesen. Die
aktive Steuerlatenz für Verlustvorträge beträgt 0,7 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
).
Die latenten Steuern wurden mit dem aktuell gültigen
Steuersatz von 25,00 % bewertet.
Der Saldo aus latenten Steuern setzt sich wie folgt zu-
sammen (in Mio.
):
2020 2019
Latente Steuerforderungen 5,3 6,2
Latente Steuerverbindlichkeiten
7,2 0,2
Gesamt 1,9 6,0
26 Anhang
Ergänzungskapital
Gemäß § 64 Abs 1 Z 5, 6 und 13 BWG wird die Nachrangig-
keit im Sinne des § 51 Abs 9 BWG jeweils schriftlich ver-
einbart. Diese entsprechen den Ausstattungsmerkmalen
gemäß Art. 63 CRR und werden laut Art. 72 CRR bei der
Eigenmittelberechnung berücksichtigt. Der Aufwand für
nachrangige Verbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr
1,6 Mio.
(Vorjahr: 2,1 Mio.
).
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Bank per 31.12.2020 besteht aus-
schließlich aus 2.450.000 Stückaktien und beträgt 18,4 Mio.
(Vorjahr: 18,4 Mio.
). Es handelt sich um vinkulierte
Namensaktien, deren Übertragung an die Zustimmung
der HYPO Salzburg gebunden ist.
Die Stammaktionäre haben ein Recht auf die jeweils
beschlossene Dividende sowie auf eine Stimme bei den
Hauptversammlungen der HYPO Salzburg.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde im Jahr 2020
in Höhe von 1,5 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) gewinn-
erhöhend aufgelöst und gesondert in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Rücklagen
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Gewinnrücklage in Höhe
von 1,9 Mio.
(Vorjahr: 5,1 Mio.
) dotiert.
Bilanzgewinn
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Bilanzgewinn in Höhe
von 0,0 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) ausgewiesen.
Latente Steuer-
ansprüche
2020
Latente Steuer-
verbindlichkeiten
2020
Erfolgs-
wirksam
2020
Wertpapiere 0,4 7,0 7,0
Beteiligungen 0,1 0,2 0,0
Langfristige
Personalrückstellungen
2,7 0,0 1,4
Sonstige Rückstellungen 1,9 0,0 0,3
Noch nicht genutzte steuerliche
Verlustvorträge
0,2 0,0 0,2
Gesamt 5,3 7,2 –7,9
Latente Steuer-
ansprüche
2019
Latente Steuer-
verbindlichkeiten
2019
Erfolgs-
wirksam
2019
Wertpapiere 0,4 0,0 0,1
Beteiligungen 0,2 0,2 0,1
Langfristige
Personalrückstellungen 4,1 0,0 0,7
Sonstige Rückstellungen 1,5 0,0 0,5
Noch nicht genutzte steuerliche
Verlustvorträge 0,0 0,0 0,0
Gesamt 6,2 0,2 0,0
*)
*) Wert unter 0,1 Mio.
Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im
unternehmensrechtlichen Jahresabschluss und den steuer-
lichen Wertansätzen wirken sich wie folgt auf die in der
Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus (in Mio.
):
27Anhang
Derivative Finanzinstrumente
Gesamtvolumen der am Bilanzstichtag 2020 noch nicht abgewickelten Termingeschäfte (in T
):
Gesamtvolumen der am Bilanzstichtag 2019 noch nicht abgewickelten Termingeschäfte (in T
):
negativ
Nominalbetrag Marktwert
positivSummeüber 5 Jahre
über 1 Jahr
bis 5 Jahre
bis 1 Jahr
Zinsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps
151.957 720.957 647.234 1.520.148 98.342 52.103
Floating 19.000 69.700 24.522 113.222 1.558 3.432
Zinsoptionen – Käufe 756 954 5.529 7.236 18 0
Zinsoptionen – Verkäufe 7.245 16.180 135.419 158.844 4 4.233
Gesamt 178.958 807.791 812.700 1.799.450 99.922 59.767
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte
Devisentermingeschäfte
2850028565
Währungs- und Zinsswaps 27.070 20.170 0 47.240 1.059 715
Gesamt 27.355 20.170 0 47.525 1.065 720
Gesamtsumme OTC-Produkte 206.313 827.961 812.700 1.846.975 100.987 60.487
Für drohende Verluste aus der Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften sowie für das Kontrahenten-Aus-
fallsrisiko wurde eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mio.
(Vorjahr: 0,1 Mio.
) gebildet. Der beizulegende Zeitwert aller
in Mikro-Sicherungsbeziehungen eingesetzten Derivate beträgt saldiert 40,8 Mio.
(Vorjahr: 53,4 Mio.
). Die positiven
Marktwerte liegen zum Stichtag bei 101,0 Mio.
(Vorjahr: 110,0 Mio.
) und die negativen Marktwerte bei 60,5 Mio.
(Vorjahr: 56,6 Mio.
).
negativ
Nominalbetrag Marktwert
positivSummeüber 5 Jahre
über 1 Jahr
bis 5 Jahre
bis 1 Jahr
Zinsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps 80.856 756.708 718.909 1.556.473 106.343 50.835
Floating 44.000 86.700 22.022 152.722 2.418 2.733
Zinsoptionen – Käufe 2.356 1.888 6.851 11.095 17 0
Zinsoptionen – Verkäufe 6.374 17.006 123.267 146.646 40 1.968
Gesamt 133.585 862.302 871.049 1.866.937 108.818 55.536
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte
Devisentermingeschäfte 000000
Währungs- und Zinsswaps 35.219 21.806 3.126 60.151 1.160 1.062
Gesamt 35.219 21.806 3.126 60.151 1.160 1.062
Gesamtsumme OTC-Produkte 168.804 884.108 874.175 1.927.088 109.978 56.598
28 Anhang
Eventualverbindlichkeiten
Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualver-
pflichtungen für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
der Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten be-
treffen 0,0 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) Akkreditive und
399,6 Mio.
(Vorjahr: 279,9 Mio.
) sonstige Haftungen.
Die HYPO Salzburg hat Hypothekarkreditforderungen für
den Deckungsstock der Konzernmutter gemäß § 1 Abs 6
FBSchVG treuhändig abgetreten. Der Stand wird unter
den Eventualverbindlichkeiten aus der Bestellung von
Sicherheiten ausgewiesen und beträgt zum Stichtag
296,2 Mio.
(Vorjahr: 169,0 Mio.
).
Kreditrisiken
Der Posten Kreditrisiken setzt sich aus nicht ausgenutzten
Kreditrahmen und Promessen in Höhe von 429,6 Mio.
(Vorjahr: 398,1 Mio.
) zusammen.
Aktiva und Passiva in Fremdwährung
Der Gesamtbetrag der Aktivposten in fremder Währung
beträgt 38,2 Mio.
(Vorjahr: 42,7 Mio.
) und der Passiv-
posten in fremder Währung 35,8 Mio.
(Vorjahr: 42,1 Mio.
).
Leasing
Die Miet- und Leasingverpflichtungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen betragen 1,5 Mio.
(Vorjahr:
1,5 Mio.
). Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausge-
wiesenen Sachanlagen besteht aufgrund von langfristigen
Miet-, Pacht- und Leasingverträgen für das Geschäftsjahr
2020 eine Verpflichtung von 2,7 Mio.
(Vorjahr: 3,0 Mio.
).
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen der nächsten 5 Jahre
beträgt 13,4 Mio.
(Vorjahr: 14,9 Mio.
).
Eigenmittel
Die HYPO Salzburg ist ein Tochterunternehmen der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
und kann somit nicht nach Art 4 Abs 28 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 als CRR-Mutterinstitut in einem Mitglied-
staat eingestuft werden. Daher ist die HYPO Salzburg nicht
nach Art 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verpflichtet,
Teile II bis IV und VII auf konsolidierter Basis zu erstellen.
Die Eigenmittelberechnung 2020 erfolgt daher auf Einzel-
institutsebene nach unternehmensrechtlichen Grund-
sätzen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden
Eigenmittel gemäß § 64 Abs 1 Z 16 BWG (in Mio.
):
Im Jahr 2020 wurde gemäß § 23 BWG ein Kapitalerhaltungs-
puffer in Höhe von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %) berücksichtigt.
Die HYPO Salzburg erreichte zum Stichtag eine Gesamt-
kapitalrentabilität in Höhe von 0,06 % (Vorjahr: 0,17 %).
Kapitalinstrumente inkl. Agio 52,4 52,4
Einbehaltene Gewinne *)
120,9 119,1
Sonstige Rücklagen
39,9 39,9
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,0 1,5
Abzugsposten hartes Kernkapital
0,1 –0,2
Hartes Kernkapital
213,1 212,6
Ergänzungskapital
29,5 32,0
Anrechenbare Eigenmittel 242,6 244,6
Erforderliche Eigenmittel 159,5 164,1
Eigenmittelüberhang 83,1 80,5
Gesamtkapitalquote 15,97 % 15,65 %
Kernkapitalquote
14,03 % 13,61 %
Harte Kernkapitalquote
14,03 % 13,61 %
2019
2020
*) Einschließlich der Dotierung einer Gewinnrücklage im Jahr 2020 in Höhe von 1,9 Mio. (Vorjahr: 5,1 Mio. ).
29Anhang
Nettozinsertrag
Der Nettozinsertrag, bestehend aus dem Saldo von Zinser-
trägen und Zinsaufwendungen, beträgt 37,6 Mio.
(Vorjahr: 38,5 Mio.
). Darin enthalten sind Negativzinsen
in Höhe von 0,8 Mio.
(Vorjahr: 1,0 Mio.
), wovon im
Zinsertrag negative Zinsen in Höhe von 0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,0 Mio.
) und im Zinsaufwand negative Zinsen in
Höhe von 0,1 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) ausgewiesen sind.
Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre führte zu
negativen Indikatorwerten, welche zur Berechnung der
Zinsen herangezogen werden. In mehreren Verfahren
wurde durch den OGH ausgesprochen, dass der Erhalt
eines nicht explizit vereinbarten Aufschlags unzulässig ist.
Weiters hat der OGH im Zusammenhang mit Verbraucher-
verträgen, in denen ein Aufschlagserhalt in Form eines
Zins-Floors vereinbart wurde, ausgesprochen, dass dies
ohne gleichzeitigen Zins-Cap dem Konsumentenschutz-
gesetz (KSchG) widerspricht. Für Rückforderungsansprüche
der Kunden wurde daher im Jahr 2017 eine Rückstellung
von 6,1 Mio.
gebildet, wovon im Geschäftsjahr 2018 ein
Betrag von 2,3 Mio.
an Verbraucherkunden refundiert
wurde. Für die übrigen Kunden wurde im Jahr 2020 eine
zusätzliche Rückstellung von 0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,3 Mio.
)
gebildet, sodass die Rückstellung per Stichtag 7,5 Mio.
(Vorjahr: 6,6 Mio.
) beträgt. Der Stand wird in den
„Sonstigen Rückstellungen“ ausgewiesen, die Dotierung
erfolgt im Zinsüberschuss.
Im Jahr 2020 wurden effektive Sicherungsbeziehungen
durch Glattstellung des Derivats aufgelöst, und ein Ergebnis
von 3,0 Mio.
(Vorjahr: 2,4 Mio.
) erwirtschaftet, das im
Nettozinsertrag ausgewiesen ist. Die Sicherungsstrategie
des Unternehmens und andere Bewertungseinheiten
können dabei beibehalten werden.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
In der Position Erträge aus Wertpapieren und Beteiligun-
gen sind Erträge aus Gewinngemeinschaften in Höhe von
0,0 Mio.
*) (Vorjahr: 5,2 Mio.
) ausgewiesen. Diese
stammen im Wesentlichen aus Ergebnisübernahmen bei
Tochtergesellschaften.
*) Wert unter 0,1 Mio.
Sonstige betriebliche Erträge
In der Position sonstige betriebliche Erträge sind der
Personalkostenersatz der Konzernmutter in Höhe von
3,4 Mio.
(Vorjahr: 2,8 Mio.
), die Erträge aus Mietein-
nahmen in Höhe von 0,2 Mio.
(Vorjahr: 0,2 Mio.
), die
Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio.
(Vorjahr: 0,2 Mio.
), Erlöse aus Anlagenverkäufen in Höhe
von 0,0 Mio.
(Vorjahr: 0,3 Mio.
) sowie sonstige betrieb-
liche Erträge in Höhe von 1,7 Mio.
(Vorjahr: 0,8 Mio.
)
enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden
unbewegte Spareinlagen in Höhe von 1,4 Mio.
aus-
gebucht.
30 Anhang
Im Jahr 2020 wurden Abfindungszahlungen an ehemalige
Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 0,0 Mio.
(Vorjahr:
2,5 Mio.
) ausbezahlt.
2020
2019
Vorstandsmitglieder 0,1 0,0
ehemalige Vorstandsmitglieder
0,3 0,5
andere Arbeitnehmer
2,7 3,3
hievon Abfertigungen und
Mitarbeiter-Vorsorgekassen
1,4 1,7
2020
2019
Bezüge der Mitglieder des Vorstandes 0,5 0,8
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates
0,0 0,1
Bezüge (in Mio.
):
*) Wert unter 0,1 Mio.
*)
*)
*) Wert unter 0,1 Mio.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von
40,9 Mio.
(Vorjahr: 49,3 Mio.
) setzen sich aus 20,2 Mio.
(Vorjahr: 28,7 Mio.
) Personalaufwand und 20,7 Mio.
(Vorjahr: 20,7 Mio.
) Sachaufwand zusammen.
Der Rechnungszinssatz wurde bei der Pensionsrückstellung
von 0,50 % auf 1,92 % (Vorjahr: 1,50 % auf 0,50 %) umge-
stellt. Weiters erfolgte eine Anpassung der Vorrückung
und Valorisierung um 3,50 % (Vorjahr: 3,90 %). Bei der
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung wurde der
Rechnungszinssatz von 0,50 % auf 2,09 % (Vorjahr: 1,50 %
auf 0,50 %) umgestellt. Dadurch reduzierte sich der ge-
samte Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio.
.
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne
betragen im Geschäftsjahr insgesamt 0,5 Mio.
(Vorjahr: 0,6 Mio.
).
Die Position Sachaufwand ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert. Hier werden die Leistungsverrechnungen
mit der Konzernmutter ausgewiesen. Im Jahr 2020
wurden neue Dienstleistungsvereinbarungen im Bereich
„Meldewesen“ abgeschlossen.
Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
§ 239 UGB
Die Organe der Gesellschaft sind in der Beilage 1 zum
Anhang angeführt.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres 2020 betrug gesamt 276 (Vorjahr: 290),
davon 2 Arbeiter (Vorjahr: 4 Arbeiter) und 274 Angestellte
(Vorjahr: 286 Angestellte).
An die Mitglieder des Vorstandes wurden 0,5 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) Kredite und Haftungen vergeben; an
die Mitglieder des Aufsichtsrates Kredite und Haftungen
in Höhe von 0,1 Mio.
(Vorjahr: 0,4 Mio.
) und Gehalts-
vorschüsse in Höhe von 0,0 Mio.
(Vorjahr:0,0 Mio.
).
Die darin enthaltenen Kredite, Gehaltsvorschüsse und
Haftungen an die vom Betriebsrat entsandten Mitglieder
betrugen zum Stichtag 0,1 Mio.
(Vorjahr: 0,4 Mio.
). Die
Kredite wurden zu marktüblichen Bedingungen gewährt.
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen (in Mio.
):
31Anhang
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen
6,0 Mio.
(Vorjahr: 5,0 Mio.
).
In der Position sonstige betriebliche Aufwendungen sind
die weiterverrechneten Personalkosten für die Konzern-
mutter in Höhe von 2,9 Mio.
(Vorjahr: 2,5 Mio.
) enthalten.
Die Zahlungen für den Abwicklungsfonds laut Banken-
abwicklungs- und Sanierungsgesetz (BASAG) betragen
1,1 Mio.
(Vorjahr 1,3 Mio.
) und für den Einlagensiche-
rungsfonds gemäß ESAEG 1,4 Mio.
(Vorjahr: 0,8 Mio.
).
Diese Beträge wurden gemäß Bescheid von der Aufsichts-
behörde bzw. von der sektoralen Sicherungseinrichtung
vorgeschrieben.
Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-
gesetz (ESAEG) wird die umfassende Aufbringung und
Bereitstellung der für die Bedeckung eines Sicherungsfalls
erforderlichen Mittel abgesichert. Die HYPO Salzburg ist
verpflichtet, regelmäßig Beiträge an die Sicherungsein-
richtung zu leisten, damit der gemäß ESAEG vorgesehene
Einlagensicherungsfonds in der gesetzlich festgelegten
Höhe dotiert werden kann (0,80 % der Summe der ge-
deckten Einlagen der Mitgliedsinstitute gemäß § 18 ESAEG).
Im Sicherungsfall dienen die Finanzmittel der Entschädi-
gung der Einleger (§ 28 ESAEG). Reichen die Fondsmittel
im Sicherungsfall nicht aus, ist die Sicherungseinrichtung
verpflichtet, bei ihren Mitgliedern zusätzliche Beiträge
einzuheben (§ 22 ESAEG).
Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von
Banken (BaSAG) verpflichtet Banken mit Sitz im Inland,
einen Sanierungsplan (§ 8) bzw. einen Abwicklungsplan
(§ 19) zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Die HYPO
Salzburg ist Teil einer Gruppe gemäß § 8 BaSAG, sodass die
Erstellungspflichten auf Einzelinstitutsebene entfallen. Die
HYPO Salzburg ist gesetzlich verpflichtet, einen jährlichen
Beitrag in den einheitlichen Abwicklungsfonds zu leisten.
Dieser ist insbesondere abhängig von den gesicherten
Einlagen der Summe aller im Hoheitsgebiet teilnehmen-
den Mitgliedstaaten zugelassenen Institute sowie der
spezifischen Risikoeinstufung des jeweiligen Einzelinstituts.
Die Beitragsfestsetzung erfolgt jährlich durch die Aufsichts-
behörde. Reichen die verfügbaren Finanzmittel nicht aus,
um Verluste, Kosten und sonstige Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Nutzung des Abwicklungsfinan-
zierungsmechanismus zu decken, hebt die Abwicklungs-
behörde nachträglich außerordentliche Beiträge ein.
32 Anhang
Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und
Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbind-
lichkeiten und Kreditrisiken sowie Erträge aus der
Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
Im Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und aus
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kredit-
risiken sind Zuführungen bzw. Auflösungen im Kreditge-
schäft in Höhe von saldiert –15,6 Mio.
(Vorjahr: –6,8 Mio.
)
sowie der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus
Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von saldiert
3,3 Mio.
(Vorjahr: –1,9 Mio.
) ausgewiesen.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie
Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen
und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Be-
teiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Der Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die
wie Finanzanlagen bewertet werden, setzt sich aus
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis zusammen und
beträgt zum Stichtag 0,9 Mio.
(Vorjahr: 3,8 Mio.
).
Der Saldo aus Wertberichtigungen auf Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen setzt sich aus
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis zusammen und ist
in Höhe von 13,3 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) ausgewiesen.
Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an verbundenen
Unternehmen abgegangen. Die HYPO Liegenschaftsver-
wertungs GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr
gegen Gewährung von Genussrechten in eine 100,00 %
Tochter der Konzernmutter eingebracht. In diesem
Zusammenhang wurde von der Aufwertung gemäß
§ 202 Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was zu einem
Aufwertungsergebnis von 13,2 Mio.
führt.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt
7,8 Mio.
(Vorjahr: 5,5 Mio.
).
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken
wurde ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von
1,5 Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
) erwirtschaftet.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von
7,0 Mio.
(Vorjahr:0,2 Mio.
) sowie die sonstigen
Steuern in Höhe von 0,5 Mio.
(Vorjahr: 0,6 Mio.
)
reduzieren den Jahresüberschuss. Der Abgang der aktiven
latenten Steuer beträgt –0,9 Mio.
(Vorjahr: 0,8 Mio.
).
Der Aufwand für die passive latente Steuer beträgt 7,0
Mio.
(Vorjahr: 0,0 Mio.
).
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18
auszuweisen
In den sonstigen Steuern ist die Stabilitätsabgabe für Banken
in Höhe von 0,4 Mio.
(Vorjahr: 0,5 Mio.
) enthalten.
Die Stabilitätsabgabe für Banken beträgt 0,024 % von der
Bemessungsgrundlage, die sich aus der durchschnittlichen
Bilanzsumme vermindert um Abzugsposten gemäß
§ 2 Stabilitätsabgabegesetz zusammensetzt.
33Anhang
Sonstige Informationen
Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H
und Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.
& Co. KG
Die Anteile der Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebs-
ges.m.b.H und Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebs-
ges.m.b.H & Co. KG (beide 10,00 %) wurden am 19.12.2019
um je unter 1 T
verkauft. Die Eintragung ins Firmenbuch
erfolgte am 07.03.2020 und am 13.03.2020.
Hypo Haftungs Gesellschaft m.b.H.
Die Liquidation der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019
eingeleitet und das Unternehmen wurde mit 28.01.2020
im Firmenbuch gelöscht. Der Buchwertabgang in Höhe
von 5 T
und ein verbleibender Liquidationserlös in Höhe
von unter 1 T
wurden erfolgswirksam im Jahr 2020
berücksichtigt.
GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung
und Transportkoordination G.m.b.H. (GSA)
Die Anteile der GSA in Höhe von 0,20 % wurden am
09.09.2020 um 7 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufs-
erlös in Höhe von 6 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam
berücksichtigt. Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am
15.12.2020.
OMEGA Liegenschaftsverwertung-II Gesellschaft m.b.H.
Die Anteile der OMEGA Liegenschaftswertung-II Gesellschaft
m.b.H. in Höhe von 100,00 % wurden am 23.09.2020 um
454 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufserlös in Höhe von
35 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 06.10.2020.
HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H.
Die Anteile der HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H. in
Höhe von 100,00 % wurden am 23.09.2020 um 4.742 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufserlös in Höhe von
165 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 20.10.2020.
Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH
Die Anteile der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus
GmbH in Höhe von 100,00 % wurden am 18.08.2020 um
1.735 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufsverlust in Höhe
von 57 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksich-
tigt. Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 10.11.2020.
HYPO Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H.
Mit 16.06.2020 wurden die 100,00 % Anteile der HYPO
Liegenschaftsverwertungs GmbH gegen Gewährung von
Genussrechten in eine 100,00 % Tochter der Konzernmutter
eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde von der
Aufwertung gemäß § 202 Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch ge-
macht, was zu einem Aufwertungsergebnis von 13.185 T
führt. Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am
29.07.2020.
Eigentümerveränderung HYPO Salzburg
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
hat am 23.03.2020 die Anteile der übrigen Mitgesellschafter
der HYPO Salzburg erworben, sodass die Salzburger
Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft nunmehr in
deren alleinigen Eigentum steht.
34 Anhang
Brexit
Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs, auch Brexit
bezeichnet, erfolgte am 31.01.2020 und ist durch das am
24.01.2020 unterzeichnete Austrittsabkommen geregelt.
In der dort bis zum 31.12.2020 vereinbarten Übergangs-
phase wurden bis zum 24.12.2020 die langfristigen
Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK)
und der Europäischen Union (EU) neu ausgehandelt.
Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 01.01.2021
nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.
Prognosen zufolge wird der Brexit insbesondere die Wirt-
schaft des Vereinigten Königsreichs treffen; diese ist
durch die COVID-19-Pandemie seit März 2020 ohnehin
schon in einer Rezession. Es werden auch signifikante
Auswirkungen auf die EU erwartet, speziell auf Deutschland
und andere mit dem Vereinigten Königreich verflochtenen
EU-Länder. Die HYPO Salzburg hält zum Stichtag für Kunden
mit Wohnsitzstaat Großbritannien ein Obligo in Höhe von
15,2 Mio.
(Vorjahr: 14,8 Mio.
). Das Obligo an Banken
beträgt davon 14,1 Mio.
(Vorjahr: 14,4 Mio.
). Der Groß-
teil der Privatkredite ist mit Wohnimmobilien in Österreich
besichert und daher rechnet die HYPO Salzburg mit keinem
Ausfall.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Projekt LISA 2.1
Als Teil des Konzerns der Raiffeisenlandesbank Ober-
österreich Aktiengesellschaft unterliegt die HYPO Salzburg
regulatorischen Auflagen einer von der Europäischen
Zentralbank geprüften Bank. Dies verursacht hohe Kosten
und mitunter Doppelgleisigkeiten. Mit dem Projekt
„Regularien 2.0“ wurde 2018 ein wichtiger Prozess
gestartet, um Synergiemöglichkeiten zwischen der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
und der HYPO Salzburg zu prüfen und gemeinsame
Zukunftsperspektiven zu erarbeiten. Mit dem Erwerb aller
Geschäftsanteile durch die Raiffeisenlandesbank Ober-
österreich Aktiengesellschaft im März 2020 ist ein
wesentlicher Meilenstein für eine gemeinsame Zukunft
gelungen. Ziel ist nun auch eine organisatorische
Verschmelzung und Bündelung der Kräfte beider Unter-
nehmen. Mit dem Projekt LISA 2.1 wurden die Vorberei-
tungen für die geplante Fusion der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich Aktiengesellschaft mit der HYPO Salzburg
im Herbst 2021 gestartet.
35Anhang
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Vorsitzender des Vorstandes
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Mitglied des Vorstandes
Coronavirus
Das Coronavirus wird wirtschaftlich sehr massive Spuren
hinterlassen. Auch wenn die Gesundheit der Bevölkerung
das Wichtigste ist, gilt es, rechtzeitig mit Maßnahmen den
wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, damit die
Wirtschaft auch nach dem Höhepunkt der Krise wieder in
Schwung kommt und nicht kollabiert. Die drei zentralen
Ziele der Maßnahmen der Bundesregierung sind: Gewähr-
leistung der Liquidität, Sicherung der Arbeitsplätze und
Hilfe in Härtefällen. Jede Zielgruppe hat auch in dieser Zeit
unterschiedliche Bedürfnisse. Mit den unterschiedlichen
Instrumenten will man diesen gerecht werden und die
notwendigste Unterstützung liefern.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Die HYPO Salzburg ermöglicht ihren Kunden die Inanspruch-
nahme diverser Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen.
Zusätzliche wesentliche Ausfälle sind bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses nicht bekannt.
Sonstige Ereignisse von besonderer Bedeutung mit Aus-
wirkungen auf den Jahresabschluss sind nach dem
Schluss der Berichtsperiode 31.12.2020 nicht eingetreten.
Forschung und Entwicklung
Bezüglich Forschung und Entwicklung ergeben sich
branchenbedingt keine Anmerkungen.
Salzburg, am 08.03.2021
Der Vorstand
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
36 Beilage 1 zum Anhang
Beilage 1 zum Anhang:
Organe
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Generaldirektor Dr. Heinrich Schaller,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates
Vorstandsdirektor Mag. Reinhard Schwendtbauer,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstandsdirektor Mag. Dr. Michael Glaser,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Dr. Walter Antosch,
Steuerberater, Hallein
KR Markus Friesacher,
Unternehmer, Salzburg
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt
Dr. Michael Glarcher,
Vorsitzender Betriebsrat
Mag. Josef Eder,
1. Vorsitzender-Stellvertreter Betriebsrat (bis 06.04.2020)
Arne Michael Suppan,
2. Vorsitzender-Stellvertreter Betriebsrat
Alexandra Neher-Fössleitner
Vorstand
Vorsitzender des Vorstandes
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Mitglieder des Vorstandes
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Sonstige Organe
Staatskommissär
MR Mag. Michael Kortus,
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Stellvertreterin:
Magdalena Goll, MSc.,
Bundesministerium für Finanzen, Wien (ab 01.02.2020)
Treuhänder gemäß Pfandbriefgesetz
Dr. Hans Rathgeb,
Präsident des Landesgerichtes Salzburg
Stellvertreter:
Dr. Rudolf Havas,
Richter des Landesgerichtes Salzburg (bis 31.08.2020)
Stellvertreterin:
Dr. Christine Bittner,
Richterin des Landesgerichtes Salzburg (ab 01.09.2020)
Lagebericht des Vorstandes 37
Lagebericht des Vorstandes
Volkswirtschaftliches Umfeld 2020
Die Dynamik der Weltwirtschaft wurde von der Covid-19-
Pandemie, der größten globalen Krise seit dem zweiten
Weltkrieg, und den zu ihrer Eindämmung gesetzten
Maßnahmen bestimmt. Es galt, aus der Gesundheits- und
Wirtschaftskrise keine Finanzkrise werden zu lassen.
Für das Gesamtjahr 2020 wurde mit einer tiefen globalen
Rezession gerechnet. Das Bruttoinlandsprodukt der Welt-
wirtschaft ohne Euroraum ist im Jahr 2020 um 3,00 %
(OeNB) zurückgegangen – im Vergleich dazu verzeichnete
es während der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2009
ein geringfügiges Wachstum von 0,20 % (OeNB).
Auch wenn der Ausblick und damit die Daten mit großer
Unsicherheit behaftet sind, geht man doch davon aus,
dass die globale Wirtschaft über die nächsten zwei Jahre
an Fahrt aufnehmen wird. Das weltweite Bruttoinlands-
produkt sollte gegen Ende 2021 das Niveau vor Ausbruch
der Krise erreichen. Die OECD sieht für 2021 einen Anstieg
von 4,25%, für 2022 ein weiteres Plus von 3,75%. Die
Erholung wird in den einzelnen Volkswirtschaften jedoch
recht unterschiedlich ausfallen.
China war die einzige große Volkswirtschaft der Welt, die
im Jahr 2020 ein positives Wachstum (+ 1,80 % lt. OeNB)
aufweisen konnte. Die OECD prognostiziert für 2021 ein
Wachstum um die 8,00 %, für 2022 geht man von 4,90 % aus.
China konnte die Pandemie rasch unter Kontrolle bringen,
in Infrastruktur investieren und die Exporte ankurbeln.
Im Euroraum ist die Wirtschaftsleistung 2020 um rund 7,50 %
(OeNB) eingebrochen. Der Rückgang der US-Wirtschaft ist
mit –3,60 % geringer ausgefallen. In den USA verbesserten
sich im Oktober die Stimmung der Industrie und das
Konsumentenvertrauen. Im Euro-Raum zeigte sich hingegen
ein uneinheitliches Bild: Während die Indikatoren der
Industrie aufwärtsgerichtet waren, gaben jene für den
privaten Konsum und die Dienstleistungen eine verhaltene
Entwicklung wieder. Die Arbeitslosenrate in der Eurozone
wird bis Mitte 2021 ansteigen und danach allmählich
zurückgehen (OECD). Die Inflation sollte bis Ende 2022 klar
unter dem Zielwert von 2,00 % bleiben (OECD). Das Zins-
niveau wird in den nächsten beiden Jahren unverändert
gesehen. Das GDP der Eurozone sollte in Folge der an-
haltenden Eindämmungsmaßnahmen und der hohen
Unsicherheit im selben Zeitraum nur moderat wachsen.
Die Investitionen zeigen sich niedriger als vor der Krise.
Der private Konsum bleibt wegen der hohen Arbeitslosig-
keit, einem geringen Lohnzuwachs und einer nach wie
vor erhöhten Sparquote (Vorsorge) träge. Der Export wird
an Dynamik gewinnen. Unterstützungsmaßnahmen der
EU in Form von Krediten und Zuschüssen sollten zu einem
Produktivitätswachstum führen. Von den großen Volks-
wirtschaften verzeichneten Italien, Spanien und Frankreich
überdurchschnittlich hohe wirtschaftliche Einbußen,
Deutschland hingegen unterdurchschnittliche.
In Österreich nahm die Wirtschaftsleistung nach dem ersten
Lockdown im dritten Quartal wieder deutlich zu. Der zweite
Lockdown drückte die Wirtschaftsaktivität 2020 wieder,
aber – da die Industrie weniger betroffen ist – schwächer
als der erste. Das reale BIP 2020 sank um 7,30 % (WIFO),
die Arbeitslosigkeit stieg – trotz Kurzarbeit – um ein Drittel
auf 9,90 % (WIFO). 2021 dürfte das BIP-Wachstum unter
Berücksichtigung des dritten Lockdowns 2,50 % betragen
(WIFO). Die Arbeitslosigkeit wird 2021 mit 9,30 % etwas
geringer erwartet. Das Budgetdefizit dürfte von rund
10,00 % des BIP 2021 auf rund 6,20 % sinken (WIFO,
„Dritter Lockdown“ berücksichtigt). Die Inflationsrate
sollte von 1,40 % im heurigen Jahr leicht auf 1,60 % bzw.
1,90 % ansteigen (IHS).
Die wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Virus
Pandemie hat auch voll auf das Bundesland Salzburg
durchgeschlagen. Die Industrie und Bauwirtschaft konnten
sich jedoch ganz gut behaupten. Aufgrund der deutlichen
Ausrichtung auf den internationalen Tourismus und auf
große Kulturveranstaltungen ist die Gastronomie und
Hotellerie im Vergleich zu anderen Bundesländern stark
von der Krise betroffen. Die im Sommer abgehaltenen
Salzburger Festspiele konnten jedoch das Schlimmste
verhindern. Die Arbeitslosenquote lag per November bei
„nur“ 7,60 %. Das ist im Österreich-Bundesländer-Vergleich
der zweitniedrigste Wert nach Oberösterreich (Österreich:
9,90 % lt. WIFO). Mit dem zweiten und dritten Herunter-
fahren der Wirtschaft ab November wurde das Land
Salzburg jedoch, aufgrund der starken Einschränkungen
im Wintertourismus, wieder stärker getroffen als andere
Bundesländer.
38 Lagebericht des Vorstandes
Rechtliche Grundlagen
Die im Jahr 1909 als Salzburger Landes-Hypothekenanstalt
gegründete Salzburger Landes-Hypothekenbank wurde im
Jahr 1992 in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Bis
16.12.1998 war alleiniger Aktionär die nach LGBl. 20/1992
bestehende Salzburger Landes-Holding. Im Jahr 2005 wurde
die Salzburger Landes-Holding durch das LGBl. 56/2005
aufgehoben und deren Aktien-Anteile an der Bank im
Wege der Gesamtrechtsnachfolge der neu gegründeten
Land Salzburg Beteiligungen GmbH (vormals Salzburger
Beteiligungsverwaltungs GmbH) übertragen, deren alleiniger
Gesellschafter das Land Salzburg ist. Seit 17.12.1998 gibt
es mehrere Aktionäre.
Seit Mitte des Jahres 2003 ergaben die direkten und
indirekten Beteiligungsansätze zusammengerechnet eine
klare Stimmrechtsmehrheit der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich Aktiengesellschaft. Am 23.03.2020 hat die
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft die
Anteile der übrigen Mitgesellschafter erworben, sodass die
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
nunmehr in deren alleinigen Eigentum steht.
Das Grundkapital der Salzburger Landes-Hypothekenbank
Aktiengesellschaft beträgt am 31.12.2020 gesamt
18.375.000,00
. Alleinaktionärin ist die Raiffeisenlandes-
bank Oberösterreich Aktiengesellschaft.
Die Aktien sind als Stückaktien begeben. Es handelt sich
um vinkulierte Namensaktien, deren Übertragung an die
Zustimmung der Salzburger Landes-Hypothekenbank
Aktiengesellschaft gebunden ist.
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
ist übergeordnetes Kreditinstitut der Salzburger Landes-
Hypothekenbank Aktiengesellschaft. Aufgrund der Zuge-
hörigkeit zur Gruppe der Raiffeisenlandesbank Oberöster-
reich Aktiengesellschaft ist die Salzburger Landes-
Hypothekenbank Aktiengesellschaft Teil einer bedeutenden
Gruppe im Sinne des Artikels 2 Nummer 21 Buchstabe b
der SSM-Rahmenverordnung.
Der Umfang der der Salzburger Landes-Hypothekenbank
Aktiengesellschaft erteilten Konzession umfasst aktuell
Bankgeschäfte gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs 1
Ziffern 1 bis 11, 15 bis 18 sowie Abs 3 BWG. Die Salzburger
Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft ist ein CRR-
Kreditinstitut im Sinne des § 1a Abs 1 Ziffer 1 BWG iVm
Art 4 Abs 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Die Bank ist zur Ausgabe von Pfandbriefen und öffentlichen
Pfandbriefen gemäß Pfandbriefgesetz berechtigt.
Die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
befindet sich in keiner steuerrechtlichen Unternehmens-
gruppe gemäß § 9 KStG 1988. Mit den Tochterunternehmen
wurden Ergebnisabführungsverträge bis 30.09.2020 abge-
schlossen. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer wurde eine
Organschaft gemäß § 2 UStG 1994 bis 30.09.2020 mit
den Tochterunternehmen gebildet. Die Salzburger Landes-
Hypothekenbank Aktiengesellschaft wurde bis zum
31.12.2020 beim Finanzamt Salzburg-Stadt unter der
Steuernummer 91/182/6741, Betriebliche Veranlagung,
Team 25 veranlagt. Ab dem 01.01.2021 ist das Finanzamt
für Großbetriebe unter derselben Steuernummer zuständig.
Die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
ist beim Landesgericht Salzburg im Firmenbuch unter
FN 35678v registriert. Der Firmensitz ist in 5020 Salzburg,
Residenzplatz 7.
Ab 01.10.2020 entfällt die Verpflichtung, einen Konzern-
abschluss nach den Vorschriften der International Financial
Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die Salzburger
Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft wird in den
Konzern der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktien-
gesellschaft konsolidiert.
39Lagebericht des Vorstandes
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Generaldirektor Dr. Heinrich Schaller,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates
Vorstandsdirektor Mag. Reinhard Schwendtbauer,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstandsdirektor Mag. Dr. Michael Glaser,
Raiffeisenlandesbank OÖ AG, Linz
Dr. Walter Antosch,
Steuerberater, Hallein
KR Markus Friesacher,
Unternehmer, Salzburg
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt
Dr. Michael Glarcher,
Vorsitzender Betriebsrat
Mag. Josef Eder,
1. Vorsitzender-Stellvertreter Betriebsrat (bis 06.04.2020)
Arne Michael Suppan,
2. Vorsitzender-Stellvertreter Betriebsrat
Alexandra Neher-Fössleitner
Vorstand
Vorsitzender des Vorstandes
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Mitglieder des Vorstandes
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Sonstige Organe
Staatskommissär
MR Mag. Michael Kortus,
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Stellvertreterin:
Magdalena Goll, MSc.,
Bundesministerium für Finanzen, Wien (ab 01.02.2020)
Treuhänder gemäß Pfandbriefgesetz
Dr. Hans Rathgeb,
Präsident des Landesgerichtes Salzburg
Stellvertreter:
Dr. Rudolf Havas,
Richter des Landesgerichtes Salzburg (bis 31.08.2020)
Stellvertreterin:
Dr. Christine Bittner,
Richterin des Landesgerichtes Salzburg (ab 01.09.2020)
40 Lagebericht des Vorstandes
Aufgabenbereiche
Verantwortlichkeitsbereiche
Vertrieb Regionalmärkte Dir. Prok. Friedrich Führer
- Privatkunden und Freie Berufe Dir. Prok. Friedrich Führer
- KMU Center Salzburg Lucas Görg, B.Sc.
- Markt Corporates Salzburg Abt.-Dir. Prok. Andreas Maier
- Kompetenzcenter Private Banking Dr. Sabine Lingg
- Zentrales Assistenzteam Regionalmärkte Mag. Gudrun Grießner
Personalmanagement Abt.-Dir. Prok. Mag. Wolfgang Knoll
Recht und Beteiligungen Abt.-Dir. Prok. Dr. Herbert Uitz
- Recht Mag. Klaus Moser, MBL
- Beteiligungen Abt.-Dir. Prok. Dr. Herbert Uitz
Vorstandsbüro, Strategie und Marketing Mag. Dr. Thomas Maringer
Vertriebs- und Produktmanagement Elisabeth Biechl
- Vertriebsmanagement Elisabeth Biechl
- Produktmanagement Elisabeth Biechl
- Vermögensverwaltung Elisabeth Biechl
- Mitarbeiterbank Elisabeth Biechl
Treasury Prok. Patrick Prunner, ACI DC
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Gesamtbank-Risikomanagement VD Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Unternehmenssteuerung Abt.-Dir. Prok. Petra Strobl, MBA
- Rechnungswesen Abt.-Dir. Prok. Petra Strobl, MBA
- Finanz- und Vertriebscontrolling Abt.-Dir. Klaus Hochfellner
Finanzierungsmanagement Abt.-Dir. Prok. Josef Mühlböck
- Finanzierungsmanagement Service Abt.-Dir. Prok. Josef Mühlböck
- Kreditrisikomanagement Abt.-Dir. Stefan Putz
- Sanierung Mag. Nicole Kriegbaum
Operations*) Abt.-Dir. Prok. Marcus Rühlemann
- Kredit Services Abt.-Dir. Prok. Marcus Rühlemann
- Sonstige Services Georg Schwab
Unternehmensservice
- Organisation Ing. Matthias Klaushofer
- Infrastruktur Abt.-Dir. Prok. Wolfgang Schiestl
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Compliance*) Mag. Ulrich Gritsch / Raiffeisenlandesbank OÖ AG
Geldwäschereiprävention*) Mag. Sigrid Burkowski / Raiffeisenlandesbank OÖ AG
Interne Revision Heimo Schunn, MLS
Internes Kontrollsystem (IKS) VD Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Gesamtvorstand
*) Konzerneinheit mit der Raiffeisenlandesbank OÖ AG
41Lagebericht des Vorstandes
Filialen
Region Salzburg-Stadt Süd
Filiale Nonntal, Petersbrunnstraße 1, 5020 Salzburg Reg.-Dir. Arne Michael Suppan
Filiale Aigen, Aigner Straße 4a, 5020 Salzburg Reg.-Dir. Arne Michael Suppan
Filiale Mülln, Lindhofstraße 5, 5020 Salzburg Fil.-Dir. Gerhard Matzinger
Region Salzburg-Stadt Nord
Filiale Dreifaltigkeitsgasse, Dreifaltigkeitsgasse 16, 5020 Salzburg Reg.-Dir. Walter Winkler
Filiale Residenzplatz, Residenzplatz 7, 5020 Salzburg Reg.-Dir. Walter Winkler
Filiale EUROPARK, Europastraße 1, 5020 Salzburg Reg.-Dir. Walter Winkler
Filiale Lehen, Ignaz-Harrer-Straße 79a, 5020 Salzburg Fil.-Dir. Gerd Frühwirth
Filiale Schallmoos, Vogelweiderstraße 55, 5020 Salzburg Fil.-Dir. Christian Ramminger
Region Flachgau West
Filiale Wals, Bundesstraße 16, 5071 Wals-Siezenheim Reg.-Dir. Christian Plank
Filiale Lengfelden, Moosfeldstraße 1, 5101 Bergheim Fil.-Dir. Franz Luginger
Filiale Oberndorf, Brückenstraße 8, 5110 Oberndorf Reg.-Dir. Christian Plank
Region Flachgau Ost
Filiale Neumarkt, Hauptstraße 25, 5202 Neumarkt Reg.-Dir. Christopher Jäger
Filiale Seekirchen, Hauptstraße 14, 5201 Seekirchen Reg.-Dir. Christopher Jäger
Filiale St. Gilgen, Aberseestraße 8, 5340 St. Gilgen Reg.-Dir. Christopher Jäger
Region Tennengau
Filiale Hallein, Kornsteinplatz 12, 5400 Hallein Reg.-Dir. Mehmet Höcük
Filiale Kuchl, Markt 57, 5431 Kuchl Fil.-Dir. Albert Brunauer
Region Lungau
Region Pongau
Filiale St. Johann, Hauptstraße 16, 5600 St. Johann Reg.-Dir. Anton Hettegger
Filiale Altenmarkt, Obere Marktstraße 14, 5541 Altenmarkt Reg.-Dir. Anton Hettegger
Filiale Bischofshofen, Gasteiner Straße 39, 5500 Bischofshofen Fil.-Dir. Siegfried Niederreiter
Region Pinzgau
Filiale Saalfelden, Almerstraße 8, 5760 Saalfelden Reg.-Dir. Tina Wolf-Kurz
Filiale Mittersill, Hintergasse 2, 5730 Mittersill Fil.-Dir. Kurt Walcher
Filiale Zell am See, Postplatz 1, 5700 Zell am See Fil.-Dir. Roman Bill
Filiale St. Michael, Poststraße 6, 5582 St. Michael Reg.-Dir. Ing. Anna Ramsbacher
Filiale Tamsweg, Postplatz 1, 5580 Tamsweg Reg.-Dir. Ing. Anna Ramsbacher
Es gibt nur Filialen in Österreich, die alle Bankgeschäfte gemäß § 1 BWG tätigen.
42 Lagebericht des Vorstandes
Geschäftsverlauf
Die HYPO Salzburg definiert sich als Regionalbank im Bun-
desland Salzburg und fokussiert alle Privatkunden, Freibe-
rufler sowie Klein- und Mittelbetriebe. Die HYPO Salzburg
legt den Fokus auf Kunden, die mit ihr den Wunsch nach
wirtschaftlichem Erfolg teilen und bietet den Kunden
kompetente Beratung in jeder Lebensphase mit bedarfs-
orientierten, schnellen Lösungen und Bankgeschäften, die
die Kunden und die HYPO Salzburg verstehen.
Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre führte zu
negativen Indikatorwerten, welche zur Berechnung der
Zinsen herangezogen werden. In mehreren Verfahren
wurde durch den OGH ausgesprochen, dass der Erhalt
eines nicht explizit vereinbarten Aufschlags unzulässig ist.
Weiters hat der OGH im Zusammenhang mit Verbraucher-
verträgen, in denen ein Aufschlagserhalt in Form eines
Zins-Floors vereinbart wurde, ausgesprochen, dass dies
ohne gleichzeitigen Zins-Cap dem Konsumentenschutz-
gesetz (KSchG) widerspricht. Für Rückforderungsansprüche
der Kunden wurde daher im Jahr 2017 eine Rückstellung
von 6,1 Mio.
gebildet, wovon im Geschäftsjahr 2018 ein
Betrag von 2,3 Mio.
an Verbraucherkunden refundiert
wurde. Für die übrigen Kunden wurde im Jahr 2020 eine
zusätzliche Rückstellung von 0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,3 Mio.
)
gebildet, sodass die Rückstellung per Stichtag 7,5 Mio.
(Vorjahr: 6,6 Mio.
) beträgt. Der Stand wird in den
„sonstigen Rückstellungen“ ausgewiesen, die Dotierung
erfolgt im Zinsüberschuss.
Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an verbundenen
Unternehmen abgegangen. Die HYPO Liegenschaftsver-
wertungs GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr
gegen Gewährung von Genussrechten in eine 100,00 %
Tochter der Konzernmutter eingebracht. In diesem
Zusammenhang wurde von der Aufwertung gemäß § 202
Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was zu einem Aufwer-
tungsergebnis von 13,2 Mio.
führt.
Geprägt durch die anhaltende COVID-19-Situation wurde
eine entsprechende Risikovorsorge in Höhe von insgesamt
15,6 Mio.
gebildet. Bei den Forderungen an Kunden wurde
von der Bewertung gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen
der Vorsicht, in Anbetracht der besonderen bankgeschäft-
lichen Risiken in Zusammenhang mit der Coronakrise,
Gebrauch gemacht.
Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Ereignisse
ergibt sich zum Stichtag ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit in Höhe von 7,8 Mio.
und ein Jahres-
überschuss nach Steuern von 1,9 Mio.
.
43Lagebericht des Vorstandes
Die Bilanzsumme der HYPO Salzburg reduzierte sich im Geschäftsjahr 2020 um –0,73 % oder absolut um –21,8 Mio.
und
erreichte einen Wert von 2.951,5 Mio.
. Der Rückgang der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus Endfälligkeiten
von eigenen Emissionen, die überwiegend durch die Hereinnahme von Verbindlichkeiten an Kunden ersetzt werden
konnten. Aktivseitig erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute. Die Auswirkungen der Risikovorsorge und das
zögerliche Kreditwachstum aufgrund des Coronavirus reduzierte den Stand der Forderungen an Kunden. Die Beteiligung
der HYPO Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H. wurde aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen in ein
sozietäres Genussrecht an der HLV Immobilien GmbH., eine 100,00 % Tochter der Raiffeisenlandesbank OÖ AG, umge-
schichtet. Weiters wurden die HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H., die OMEGA Liegenschaftsverwertung-II Gesellschaft
m.b.H. und die Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH an die Raiffeisenlandesbank OÖ AG und deren Konzern-
töchter verkauft. Diese Vorgänge führten zu einem Abgang in den Anteilen an verbundenen Unternehmen und einem
Zugang bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren.
Entwicklung der Bilanzsumme in Mio.
5.000,0
4.500,0
4.000,0
3.500,0
3.000,0
2.500,0
2.000,0
1.500,0
1.000,0
500,0
0,0
2016
3.956,4
2017
3.348,4
2018
3.082,5
2019
2.973,2
2020
2.951,5
44 Lagebericht des Vorstandes
Die Emissionen bestehen aus verbrieften Verbindlichkeiten
in Höhe von 820,0 Mio.
und dem Ergänzungskapital
im Ausmaß von 29,5 Mio.
. Insgesamt betragen die
Emissionen per Stichtag 849,5 Mio.
. Im Vergleich zum
Vorjahr ist der Stand um –11,39 % bzw. absolut –109,2 Mio.
gesunken. Die Veränderungen stammen hauptsächlich
aus Fälligkeiten von eigenen Emissionen und Ergänzungs-
kapitalanleihen.
Das Eigenkapital inklusive Bilanzgewinn erhöhte sich von
212,8 Mio.
auf 213,2 Mio.
durch Dotierung von Gewinn-
rücklagen. Im Jahr 2020 wurde der Fonds für allgemeine
Bankrisiken in Höhe von 1,5 Mio.
aufgelöst.
Die Steigerung der sonstigen Passiva von 57,0 Mio.
auf
61,2 Mio.
oder +7,33 % stammt überwiegend aus der
Veränderung der Verbindlichkeiten mit Verrechnungs-
charakter und der Veränderung der Rückstellungen. In den
Rückstellungen ist die Dotierung der Rückstellung für
die Rückforderungsansprüche der Kunden in Höhe von
0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,3 Mio.
) sowie eine Steuerrück-
stellung von 1,9 (Vorjahr: 0,0 Mio.) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten veränder-
ten sich im Jahresvergleich um +3,07 % bzw. +5,3 Mio.
auf einen Stand von 179,2 Mio.
. Davon sind 46,6 Mio.
täglich fällig und 132,6 Mio.
mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist, die als Refinanzierungsmittel für die
HYPO Salzburg dienen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten zum
Bilanzstichtag Spareinlagen von 532,1 Mio.
sowie Sicht-
und Termineinlagen von 1.116,3 Mio.
. Die Steigerung
von 77,5 Mio.
bzw. +4,93 % ist hauptsächlich auf Sicht-
und Termineinlagen zurückzuführen. Der Rückgang bei
den Spareinlagen ist großteils auf eine Umschichtung in
das Onlinesparen, das unter Sicht- und Termineinlagen
ausgewiesen wird, zurückzuführen. Der restliche Zugang
ist bei den Sichteinlagen zu verzeichnen.
2019
2020
Mio.
Mio.
%
%
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 179,2 6,07 173,9 5,85
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.648,4 55,85 1.570,9 52,84
Emissionen
849,5 28,78 958,6 32,24
Eigenkapital inklusive Bilanzgewinn
213,2 7,22 212,8 7,16
Sonstige Passiva
61,2 2,07 57,0 1,92
Gesamtkapital 2.951,5 100,00 2.973,2 100,00
Mittelherkunft / Kapitalstruktur
45Lagebericht des Vorstandes
Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen gegenüber dem
Vorjahr um 40,3 Mio.
bzw. +12,44 % auf 364,6 Mio.
hauptsächlich aufgrund des Zuganges der Guthaben bei
der Oesterreichischen Nationalbank.
Zum Bilanzstichtag 2020 erreichten die Forderungen an
Kunden einen Betrag von 2.252,8 Mio.
und sind um
2,72 % bzw. absolut –63,0 Mio.
gegenüber dem Vorjahr
gesunken. Die Abgänge stammen im Wesentlichen aus
den Rückgängen von Einmalkrediten, Überziehungen und
Barvorlagen, hauptsächlich aufgrund der Auswirkungen
des Coronavirus und der dazu gebildeten Risikovorsorge.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht
und eine Vorsorge in Höhe von 5,7 Mio.
gebildet.
Die Position Wertpapiere setzt sich zum 31.12.2020 aus
68,0 Mio.
Schuldtitel öffentlicher Stellen, 166,1 Mio.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wert-
papiere und 28,3 Mio.
Aktien und andere nicht festver-
zinsliche Wertpapiere zusammen. Die Erhöhung resultiert
hauptsächlich aus dem Zugang des sozietären Genuss-
rechtes an der HLV Immobilien GmbH.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unter-
nehmen sanken gegenüber dem Vorjahr um –21,9 Mio.
oder –88,55 %. Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an
verbundenen Unternehmen abgegangen. Die HYPO
Liegenschaftsverwertungs GmbH wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr gegen Gewährung von Genussrechten in
eine 100,00 % Tochter der Konzernmutter eingebracht.
In diesem Zusammenhang wurde von der Aufwertung
gemäß § 202 Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was zu
einem Aufwertungsergebnis von 13,2 Mio.
führt.
Die Steigerung bei den sonstigen Aktiva von insgesamt
+0,8 Mio.
bzw. +1,16 % auf 68,9 Mio.
setzt sich aus der
Veränderung des Guthabens bei Zentralnotenbanken in der
Barreserve in Höhe von +3,2 Mio.
, des Kassenbestandes
in Höhe von –1,4 Mio.
, des Anlagevermögens in Höhe
von 0,6 Mio.
, der aktiven latenten Steuer in Höhe von
6,0 Mio.
und den sonstigen Vermögensgegenständen
und Rechnungsabgrenzung in Höhe von +0,5 Mio.
zusammen.
Mittelverwendung / Vermögensstruktur
2019
2020
Mio.
Mio.
%
%
Forderungen an Kreditinstitute 364,6 12,35 324,2 10,91
Forderungen an Kunden
2.252,8 76,33 2.315,8 77,89
Wertpapiere
262,4 8,89 240,3 8,08
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen
2,8 0,10 24,8 0,83
Sonstige Aktiva
68,9 2,33 68,1 2,29
Gesamtvermögen 2.951,5 100,00 2.973,2 100,00
46 Lagebericht des Vorstandes
Die HYPO Salzburg erreichte im Berichtsjahr einen Netto-
zinsertrag in Höhe von 37,7 Mio.
. Dieser sank gegenüber
dem Vorjahr um absolut –6,1 Mio.
bzw. 13,94 %. Neben
Zinserträgen aus Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
sowie aus festverzinslichen Wertpapieren finden hier
Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere sowie aus Beteiligungen ihren Niederschlag.
Zinsaufwendungen entstehen durch Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden bzw. Kreditinstituten, verbriefte Ver-
bindlichkeiten und Nachrangkapital. Im Zinsertrag wurden
Negativzinsen in Höhe von 0,8 Mio.
verrechnet. In den
Erträgen aus Beteiligungen erfolgten aufgrund der Um-
strukturierung der verbundenen Unternehmen keine
Ausschüttungen.
Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre führte zu
negativen Indikatorwerten, welche zur Berechnung der
Zinsen herangezogen werden. In mehreren Verfahren
wurde durch den OGH ausgesprochen, dass der Erhalt
eines nicht explizit vereinbarten Aufschlags unzulässig ist.
Weiters hat der OGH im Zusammenhang mit Verbraucher-
verträgen, in denen ein Aufschlagserhalt in Form eines
Zins-Floors vereinbart wurde, ausgesprochen, dass dies ohne
gleichzeitigen Zins-Cap dem Konsumentenschutzgesetz
(KSchG) widerspricht. Für Rückforderungsansprüche der
Kunden wurde daher im Jahr 2017 eine Rückstellung von
6,1 Mio.
gebildet, wovon im Geschäftsjahr 2018 ein Betrag
von 2,3 Mio.
an Verbraucherkunden refundiert wurde.
Ertragslage der
Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
2020 2019
Mio.
Mio.
Nettozinsertrag inklusive
Erträge aus Wertpapieren
und Beteiligungen
37,7 43,8
Dienstleistungsgeschäft
17,2 17,9
Betriebserträge
60,8 66,0
Betriebsaufwendungen
48,3 55,6
Betriebsergebnis
12,6 10,3
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 7,8 5,5
Für die übrigen Kunden wurde im Jahr 2020 eine zusätzliche
Rückstellung von 0,9 Mio.
(Vorjahr: 1,3 Mio.
) gebildet,
sodass die Rückstellung per Stichtag 7,5 Mio.
(Vorjahr:
6,6 Mio.
) beträgt. Der Stand wird in den „Sonstigen
Rückstellungen“ ausgewiesen, die Dotierung erfolgt im
Zinsüberschuss.
Im Jahr 2020 wurden effektive Sicherungsbeziehungen durch
Glattstellung des Derivats aufgelöst, und ein Ergebnis von
3,0 Mio.
erwirtschaftet, das im Nettozinsertrag ausge-
wiesen ist. Die Sicherungsstrategie des Unternehmens und
andere Bewertungseinheiten können dabei beibehalten
werden.
Das Dienstleistungsgeschäft konnte Volumenseinbrüche
im Kundengeschäft aufgrund des Coronavirus annähernd
auf Vorjahresniveau gehalten werden. Es sank gegenüber
dem Vorjahr um –3,86 % und erreichte einen Wert von
17,2 Mio.
.
Die Betriebserträge sanken gegenüber dem Vorjahr um
7,83 % auf 60,8 Mio.
.
Die Betriebsaufwendungen in Höhe von 48,3 Mio.
setzen
sich aus 20,2 Mio.
Personalaufwand, 20,7 Mio.
Sach-
aufwand, 1,4 Mio.
Wertberichtigungen auf die in den
Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenständen
und 6,0 Mio.
aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen
zusammen.
Die Position Personalaufwand erreichte einen Wert von
20,2 Mio.
und ist gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Mio.
gesunken. Die darin enthaltene Veränderung des Rechnungs-
zinssatzes führte zu einer gesamten Aufwandsreduktion in
Höhe von 5,3 Mio.
.
Der Sachaufwand erreichte wie im Vorjahr ein Niveau von
21,7 Mio.
.
47Lagebericht des Vorstandes
Die Steigerung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendun-
gen betrifft im Wesentlichen die Steigerung der Abgabe für
den Einlagensicherungsfonds gemäß ESAEG um 0,6 Mio.
auf 1,4 Mio.
sowie das an die Konzernmutter überlassenen
Personal um 0,4 Mio.
auf 2,9 Mio.
.
Dadurch weist das Betriebsergebnis als Saldo der Betriebs-
erträge und Betriebsaufwendungen einen Betrag von
12,6 Mio.
aus und ist somit absolut um 2,2 Mio.
bzw.
21,27 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Auslösetatbestände für die Bildung einer Risikovorsorge
stellen vor allem wirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierig-
keiten des Schuldners, Ausfall von Zins- oder Tilgungs-
zahlungen sowie weitere Ausfallstatbestände nach auf-
sichtsrechtlichen Normen dar. Als Grundlage dient das
laufende Controlling des Kontrahenten bzw. Kreditfalles im
internen Risikomanagement. Im Kreditgeschäft erfolgt die
Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen
für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen bei signi-
fikanten Kundenengagements durch Einzelfallbetrachtung.
Die Höhe der Risikovorsorge wird von den erwarteten
abgezinsten Rückflüssen aus Zins- und Tilgungszahlungen
sowie einer etwaigen Sicherheitenverwertung bestimmt.
Bei nicht signifikanten Kundenengagements kommt eine
standardisierte Methode zur Bildung der Risikovorsorge zum
Einsatz. Nicht einzelwertberichtigte Forderungen werden
einer Portfoliobetrachtung für eingetretene, aber nicht
einzeln zuordenbare Verluste unterzogen, wobei in der
Berechnung der Portfoliowertberichtigung statistische Ver-
lusterfahrungen berücksichtigt werden. Bei den Forderungen
an Kunden wurde von der Bewertung gemäß § 57 Abs 1 BWG
aus Gründen der Vorsicht, in Anbetracht der besonderen
bankgeschäftlichen Risiken in Zusammenhang mit der
Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2020 sind sämtliche Anteile an verbundenen
Unternehmen abgegangen. Die HYPO Liegenschaftsver-
wertungs GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr
gegen Gewährung von Genussrechten in eine 100,00%
Tochter der Konzernmutter eingebracht. In diesem
Zusammenhang wurde von der Aufwertung gemäß § 202
Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch gemacht, was zu einem Auf-
wertungsergebnis von 13,2 Mio.
führt.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt
unter Berücksichtigung der Risikovorsorgen und der Wert-
papierbewertungen 7,8 Mio.
.
Aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken
wurde ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 1,5 Mio.
erwirtschaftet. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in
Höhe von 7,0 Mio.
sowie die sonstigen Steuern in Höhe
von 0,5 Mio.
reduzieren den Jahresüberschuss. Der
Aufwand für die latente Steuer beträgt 7,9 Mio.
.
Somit wird ein Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegung
von 1,9 Mio.
bzw. ein Jahresgewinn von 0,0 Mio.
ausgewiesen.
48 Lagebericht des Vorstandes
Erfolgskennzahlen
Aus den letzten beiden Jahresabschlüssen können folgende
Kennzahlen abgeleitet werden:
Return on Equity (RoE)
Jahresüberschuss vor Steuern (EGT+Bankenabgabe) x 100
Eigenkapital
3,83 % 2,86 %
Return on Equity (RoE)
Jahresüberschuss nach Steuern x 100
Eigenkapital
0,87 % 2,40 %
Return on Assets (RoA)
Jahresüberschuss vor Steuern (EGT+Bankenabgabe) x 100
Bilanzsumme
0,28 % 0,20 %
Return on Assets (RoA)
Jahresüberschuss nach Steuern x 100
Bilanzsumme
0,06 % 0,17 %
Zinsspanne
Ergebnis a. d. Veranlagungsgeschäft x 100
Bilanzsumme
1,27 % 1,45 %
Loan-/Deposit Ratio (LDR)
Ausleihungen an Kunden x 100
Einlagen von Kunden
92,31 % 90,32 %
Cost Income Ratio (CIR)
Betriebsaufwendungen x 100
Betriebserträge
79,36 % 84,31 %
Bedarfsspanne
Betriebsaufwendungen x 100
Bilanzsumme
1,63 % 1,84 %
Betriebsergebnisspanne
Betriebsergebnis x 100
Bilanzsumme
0,42 % 0,34 %
Gesamtergebnisspanne
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit x 100
Bilanzsumme
0,26 % 0,18 %
Gesamtkapitalrentabilität
Jahresüberschuss nach Steuern x 100
Bilanzsumme
0,06 % 0,17 %
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Hochliquide Mittel
Net Cash Flow (30 Tage)
142,13 % 145,86 %
Leverage Ratio (LR)
Kernkapital (T1) x 100
Bilanzsumme + außerbilanzmäßige Geschäfte
5,96 % 6,13 %
Asset Encumbrance
Belastete Vermögensgegenstände + Belastete Sicherheiten
Vermögensgegenstände + Sicherheiten
34,25 % 32,68 %
20192020
Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
Die gesamten anrechenbaren Eigenmittel der HYPO
Salzburg gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf
Einzelinstitutsebene erreichten per Stichtag 242,6 Mio.
(Vorjahr: 244,6 Mio.
) und setzen sich aus 213,1 Mio.
(Vorjahr: 212,6 Mio.
) Kernkapital und 29,5 Mio.
(Vorjahr:
32,0 Mio.
) Ergänzungskapital zusammen. Das gesetzliche
Eigenmittelerfordernis gemäß Art 92 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 lag bei 159,5 Mio.
(Vorjahr: 164,1 Mio.
).
Somit konnte zum Bilanzstichtag ein Eigenmittelüberhang
von 83,1 Mio.
(Vorjahr: 80,5 Mio.
) erzielt werden.
Mit einer harten Kernkapitalquote von 14,03 %
(Vorjahr: 13,61 %), einer Kernkapitalquote von 14,03 %
(Vorjahr: 13,61 %) und einer Gesamtkapitalquote von 15,97 %
(Vorjahr: 15,65 %) liegen die Werte deutlich über den
Mindestquoten inklusive Kapitalpufferanforderungen.
Im Jahr 2020 beträgt der Kapitalerhaltungspuffer gemäß
§ 23 BWG 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %).
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich per 31.12.2020 im Einzelnen
wie folgt zusammen:
Grundkapital 18,4
Rücklagen 155,1
Haftrücklagen 39,7
Bilanzgewinn 0,0
Eigenkapital 213,2
Mio.
49Lagebericht des Vorstandes
Die geplanten Maßnahmen im Rahmen unseres betrieb-
lichen Gesundheitsmanagements HYPO VITAL konnten auf
Grund dieser außergewöhnlichen Situation nur zum Teil
angeboten werden.
Die HYPO Salzburg ist ein familienfreundlicher Betrieb.
Mit unseren Mitarbeiterinnen, die aus der Karenz zurück-
kehren, wird zeitgerecht über die verschiedenen Beschäf-
tigungsmöglichkeiten im Haus gesprochen. Derzeit nutzen
über 100 Teilzeitangestellte individuelle, auf die Bedürfnisse
der einzelnen Familien abgestimmte Arbeitszeitmodelle.
Selbstverständlich stehen unsere Karenz- und Teilzeit-
modelle auch Vätern zur Verfügung.
Gelebte Verantwortung
Die HYPO Salzburg ist sich als Regionalbank seiner gesell-
schaftlichen Verantwortung bewusst und versteht sich
als Partner der Menschen in Stadt und Land Salzburg. Wir
wollen die positive Entwicklung der Region nachhaltig
mitgestalten, daher investieren wir laufend in den Wirt-
schafts- und Lebensraum Salzburg. Als Regionalbank
unterstützen wir Projekte, die die Standortattraktivität in
der Stadt und den ländlichen Gemeinden sichert.
Auch im angrenzenden Wirtschaftsraum sind wir als Mit-
glied in verschiedenen Organisationen wie der Deutschen
Handelskammer oder der Handelskammer Schweiz-Öster-
reich-Liechtenstein tätig und stellen unser Expertenwissen
im Netzwerk zur Verfügung.
Personalmanagement
Zum Stichtag 31.12.2020 beschäftigte die HYPO Salzburg
333 Mitarbeiter (inkl. Vorstand, Lehrlingen, Arbeitern,
geringfügig beschäftigte Dienstnehmer/-innen, exklusive
überlassenen Dienstnehmern).
Kompetente und motivierte Mitarbeiter tragen maßgeblich
zum Erfolg der HYPO Salzburg bei. Im Rahmen des Bildungs-
systems der Raiffeisenlandesbank OÖ AG werden die
Banklehrgänge und Bankenprüfungen von der Konzern-
mutter organisiert und durchgeführt. Unsere Mitarbeiter
haben 2020 die Zertifizierungen erfolgreich abgeschlossen.
Auf Grund mehrerer vorgelagerten Assessments und dem
Prüfungsergebnis hat somit der Mitarbeiter die Möglichkeit
gezielt sein notwendiges Wissen auf den aktuellen Stand
zu bringen. Neben dem umfangreichen Angebot an
Präsenzschulungen wurde vor allem auch das E-Learning-
Angebot weiter ausgebaut und von unseren Mitarbeitern
sehr gut angenommen.
Im Lehrlingsbereich wurde wieder großer Wert auf
qualifizierten Nachwuchs gelegt. Es wurden auch 2020
Lehrlinge im Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau neu
aufgenommen, die nicht nur im Rahmen von Jobrotations
und in der Berufsschule eine anspruchsvolle Ausbildung
erhalten haben, sondern auch durch externe Veran-
staltungen über das Berufsbild hinaus in der Entwicklung
ihrer Persönlichkeit gefördert wurden.
Auf Grund der Corona-Situation wurden zahlreiche, sehr
effiziente Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen gesetzt.
Ein eigens dafür eingesetztes Team war diesbezüglich
ständig im Austausch mit dem Vorstand. Die Mitarbeiter
wurden über sämtliche Maßnahmen und Anweisungen
laufend informiert.
50 Lagebericht des Vorstandes
Nachhaltigkeitsrating
Seit Jahren setzt die HYPO Salzburg umfassende Aktivitäten
und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit um. Im aktuellen
Rating von ISS-oekom wurde dies mit dem PRIME-Status
(Ratingnote C) bestätigt. Dabei wurde als Stärke das ange-
messene Angebot an nachhaltigen Produkten und Dienst-
leistungen sowie die Berücksichtigung von nachhaltigen
Aspekten in der Vermögensverwaltung besonders hervor-
gehoben.
Effizient für Natur und Umwelt
Nach der Neugestaltung der Filialen in Seekirchen, Saal-
felden und Neumarkt wird aktuell die Filiale in Hallein
umgebaut und modernisiert. Schwerpunkte bei allen Um-
bauten und neuen Filialen sind ein effizientes Energie-
management, Einsatz ökologischer Materialien und Benefits
für Mitarbeiter. Im Sinne der Nachhaltigkeit wurden dabei
folgende Teilprojekte umgesetzt:
Barrierefreiheit, lösungsmittelfreie Farben und Kleber, LED-
Beleuchtung, Wärmeschutzverglasung, Wärmedämmung
mit biologisch abbaubarem Hanfsystem, formaldehydfreie
Möbelbauten, höhenverstellbare Arbeitsplätze, Befeuch-
tungsanlage für die Wintermonate, hygienischer Luftwechsel,
Abstand von elektromagnetischen Spannungsfeldern im
Bereich der ständigen Aufenthaltsplätze. Darüber hinaus
wird in der Filiale vermehrt auf ein „papierloses Büro“
gesetzt.
Interessante Impulse für die Veranlagungsstrategie
Die HYPO Salzburg setzt in der Vermögensverwaltung auch
weiterhin die Erfolgsgeschichte mit der KEPLER-FONDS KAG
fort. In der Vermögensverwaltung werden anbieterneutrale
und nach objektiven Kriterien ausgewählte Anlageprodukte
verwendet. Der „Salzburger Weg“ bedeute, dass mit den
Vermögenswerten der Kunden verantwortungsvoll umge-
gangen wird, nachhaltig in ein breit diversifiziertes Port-
folio investiert wird.
Die HYPO Salzburg setzt auch in der Vermögensverwaltung
immer mehr auf die Themen Nachhaltigkeit und verant-
wortungsvollen Umgang mit den Ressourcen. Gemeinsam
mit der KEPLER-FONDS KAG wird mit einer nachhaltigen
Veranlagungsstrategie in Zeiten des Klimawandels, der
Umweltverschmutzung und der Ausbeutung der Natur ein
positiver Umbruch gefördert. Investiert wird bei der nach-
haltigen Veranlagungsstrategie nur in Staaten und Unter-
nehmen, die soziale und relevante Umweltthemen
berücksichtigen.
Die HYPO Salzburg setzt nach wie vor auf „Zukunft ist
Thema“ zur spannenden multimedialen Auseinander-
setzung mit den Themen Nachhaltigkeit und Ethik,
Gesellschaft, Ressourcen und Kommunikation. Namhafte
Experten kommen hier zu Wort und analysieren aktuelle
Facetten gesellschaftlicher Entwicklungen. Mit „Zukunft
ist Thema“ bietet die HYPO Salzburg seinen Kunden eine
fundierte Grundlage, Einblicke und interessante Impulse
für ihre Wahl der Veranlagungsstrategie.
51Lagebericht des Vorstandes
Regionalbank aus Überzeugung – für unseren
Heimatmarkt, das Bundesland Salzburg
Die wichtigsten Differenzierungsmerkmale für eine Regional-
bank sind die Betreuungsqualität und die Kundennähe.
Daher haben wir die Grundlagen für unsere Geschäfts-
politik wie folgt definiert:
- Wir sind die Regionalbank im Bundesland Salzburg für
alle Privatkunden, Freiberufler sowie Klein- und Mittel-
betriebe.
- Wir legen unseren Fokus auf Kunden, die mit uns den
Wunsch nach wirtschaftlichem Erfolg teilen.
- Wir bieten unseren Kunden kompetente Beratung in
ihren Lebensphasen mit bedarfsorientierten, schnellen
Lösungen und Bankgeschäften, die unsere Kunden und
wir verstehen.
Das Wichtigste für uns ist neben einer kundenorientierten
und schlanken Aufbauorganisation die konsequent um-
gesetzte Regionalität.
Wir sehen den Regional- und Filialdirektor als Unternehmer
vor Ort. So garantieren wir kurze Entscheidungswege und
letztlich die bestmögliche Nähe zum Kunden.
Gesellschaft, Kultur und Soziales
Freiwillige Arbeit ist ein wichtiger Aspekt des sozialen
Lebens. Die HYPO Salzburg unterstützt das ehrenamtliche
Engagement der Mitarbeiter. So haben die Mitarbeiter der
HYPO Salzburg in den letzten Jahren die Aktion „Pakete
für die Weihnachtsfeier von Obdachlosen und Einsamen
am Heiligen Abend“ unterstützt. Zahlreiche Geschenke
wurden übergeben und haben hilfsbedürftigen und
einsamen Menschen Freude bereitet.
Die HYPO Salzburg unterstützt Organisationen, die sich
mit der Entwicklung der Gesellschaft befassen oder sich
dem Erhalt und der Pflege der Kultur widmen.
Beispielsweise ist die HYPO Salzburg seit vielen Jahren
Sponsor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität,
langjähriger Partner des Salzburger Gemeindeverbandes,
Partner der Salzburger Landeskliniken beim Projekt
„Komm ins Uniklinikum“ und Unterstützer der Salzburger
Feuerwehrjugend.
Im kulturellen Bereich kooperieren wir unter anderem
mit dem Salzburger Landestheater und dem Rockhouse
Salzburg.
Markt und Kundenbetreuung
52 Lagebericht des Vorstandes
Private Banking
Qualität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und langfristige Wert-
orientierung sind aktiv gelebte Grundsätze der ganzheit-
lichen Beratung im Private Banking. Wir setzen auf höchste
Standards, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiter-
bildung und tiefes Spezialwissen unserer Finanzexperten
in der Kundenbetreuung. Effiziente Strukturen und dyna-
mische, kurze Entscheidungswege sind für uns selbstver-
ständlich. Unsere Private Banking Räumlichkeiten garan-
tieren den besten Rahmen für vertrauliche Gespräche
über Finanzstrategien.
Firmenkunden
Um die Ideen unserer Firmenkunden (Corporate Kunden
und KMU) zu realisieren und Marktchancen bei kalkuliertem
Risiko optimal nutzen zu können, werden im Gespräch
gemeinsam mit dem Kunden maßgeschneiderte Finanz-
lösungen entwickelt. Unser kompetentes Team und ein
Netzwerk aus Experten verschiedener Branchen unter-
stützen dabei in allen Fragen.
Neben der bedarfsgerechten Finanzierung zählen auch
Instrumente wie Mobilien- und Immobilien-Leasing, Ver-
anlagungen, Cash-Management-Lösungen, Zins-/Währungs-
absicherungen oder betriebliche Vorsorge und Absicherung
zum Portfolio für unsere Kunden.
Von der Errichtung bis zum Verkauf ist die HYPO Salzburg
Ansprechpartner für Bauträger im Bundesland Salzburg.
In Zusammenarbeit mit unseren Kunden entstehen
individuelle Lösungen für Wohn-, Büro- und Gewerbe-
immobilien. Weiters versteht sich die HYPO Salzburg als
verlässlicher Partner rund um die Finanzierung und
Realisierung von Projekten für Gemeinden, Institutionen,
kirchliche Einrichtungen und das Sozialwesen in unserem
Bundesland.
In der Partnerschaft, die wir mit unseren Kunden eingehen,
handeln wir nach unseren Werten. Zu diesen zählen ins-
besondere Vertrauen, Sicherheit, Nachhaltigkeit und
Verantwortungsbewusstsein. Um diese Voraussetzungen
stets zur besten Zufriedenheit zu erfüllen, achten wir bei
der Auswahl sowie bei der Aus- und Weiterbildung unserer
Mitarbeiter auf Kriterien wie Beratungsqualität sowie auf
soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen.
So individuell wie unsere Kunden, so unterschiedlich sind
auch die Bedürfnisse. Daher garantieren wir eine optimale
Betreuung der verschiedenen Kundengruppen:
Privatkunden und Freiberufler
Mit unserem Filialnetz in ganz Salzburg finden Sie stets
einen kundenorientierten und zuverlässigen Ansprech-
partner vor Ort. Optimale Servicemöglichkeiten und
diskrete Beratungsräume erwarten Sie in unseren Filialen.
Das Dienstleistungsspektrum ist vielfältig. Es reicht von
Konto, Spar- und Anlageprodukten über individuelle
Finanzierungsformen, wie beispielsweise Immobilien-
finanzierungen, bis hin zu Angeboten zur Vorsorge und
Absicherung.
Der Einsatz von moderner Banktechnologie ist für uns
selbstverständlich. Innovation und Digitalisierung
ersetzen in der HYPO Salzburg aber nicht den persönlichen
Kontakt mit unseren Kunden, sondern sollen als weiterer
Kommunikationskanal dienen. Einfache, schnelle, sichere
und individualisierbare Online-Lösungen und regelmäßiger
Kontakt zum Kunden, abgestimmt auf die Kundenbe-
dürfnisse, sind für uns die Erfolgsgarantie.
53Lagebericht des Vorstandes
Mit unseren Strategien und Finanzdienstleistungen
wollen wir unsere Verantwortung als Regionalbank für die
Salzburgerinnen und Salzburger mit vollem Engagement
wahrnehmen. Wir setzen nicht auf kurzfristige Erfolge,
sondern auf eine nachhaltige Entwicklung als stabiler
Partner für unsere Kunden.
Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
haben sich für Banken verändert. Weiters ist auch ein
Wandel bei den Bedürfnissen unserer Kunden aufgrund
der zunehmenden Digitalisierung feststellbar. Wir haben
uns als Bank mit einer intensiven persönlichen Begleitung
und Beratung positioniert. Gleichzeitig investieren wir
jedoch auch in innovative Banktechnologien, um so die
Abwicklung der Bankgeschäfte für unsere Kunden noch
leichter und gleichzeitig komfortabler zu machen.
Wertpapiergeschäft
Die HYPO Salzburg steht mit ihrem Wertpapiergeschäft
für maßgeschneiderte und individuelle Anlagelösungen
und -beratung. Die angebotenen Dienstleistungen liefern
unseren Kunden in jedem Umfeld optimale Ansätze für
wertsteigernde und langfristig ausgerichtete Investitions-
möglichkeiten. Darüber hinaus offeriert das Wertpapier-
geschäft der Bank eine nachhaltige und effiziente
Möglichkeit zur Refinanzierung.
In einem von niedrigen Zinsen und der Corona-Pandemie
geprägten Marktumfeld flossen 2020 die Kundengelder
stark in Fonds. Dabei war ein weiterhin erfreulicher Zustrom
in ethisch-nachhaltige Geldanlagen zu beobachten. Auch
zwischenzeitliche Kursschwankungen taten dieser Ent-
wicklung keinen Abbruch. Als Ergänzung zum klassischen
Veranlagungsgeschäft war auch im Bereich der struktu-
rierten Produkte das Interesse an Zertifikaten sehr hoch.
Hier konzentrierte sich die Nachfrage in erster Linie auf
Produkte mit Kapitalschutz.
Vertriebs- und Produktmanagement
Das Angebot an Finanzdienstleistungen und die Flexibilität
in der Begleitung und Betreuung werden laufend an die
aktuellen Bedürfnisse der Kunden angepasst. Die Standorte
der HYPO Salzburg sind optimal für den modernen Bank-
betrieb ausgestattet und bieten unseren Kunden besten
Komfort bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte.
Die HYPO Salzburg verfügte per 31.12.2020 über 24 Filialen
im Bundesland Salzburg. Dreizehn Geschäftsstellen davon
befinden sich im Zentralraum Salzburg und elf Geschäfts-
stellen im Land Salzburg. Zusätzlich befindet sich im Ein-
kaufszentrum FORUM 1 ein Selbstbedienungs-Bankshop.
Zur optimalen Betreuung unserer Kunden haben wir unsere
Filialen in acht starke Regionaldirektionen – zwei davon in
der Stadt Salzburg, zwei im Flachgau, sowie je eine im
Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau – zusammen-
gefasst.
Wir sehen den Regional- und Filialdirektor als Unternehmer
vor Ort. So garantieren wir kurze Entscheidungswege und
letztlich die bestmögliche Nähe zum Kunden.
Mit Jahresbeginn 2021 wurde die Vertriebsorganisation
von einer Matrix- in eine Segmentorganisation überführt.
Die vier Proficenterbereiche – Privatkunden und Freie
Berufe, KMU Center Salzburg, Markt Corporates Salzburg
und Private Banking wurde bereits definiert, personelle
Ressourcenverteilung und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Die finale Struktur ist ab Fusion gültig.
Wir bieten die modernsten Standards des Bankbetriebes
und höchsten Komfort bei der Erledigung von Bankge-
schäften. Die hohe Beratungsqualität für unsere Kunden,
verbunden mit unseren Kernkompetenzen im Finanzie-
rungs- und Veranlagungsbereich, machen uns zu einem
starken und verlässlichen regionalen Bankpartner.
Vertrieb Regionalmärkte
Filialen und Kompetenzcenter
54 Lagebericht des Vorstandes
Kreditgeschäft
Jeder Kunde kann sich von der HYPO Salzburg eine pro-
fessionelle Lösung für seinen individuellen Finanzierungs-
wunsch erwarten. Von der flexiblen, maßgeschneiderten
Wohnraumfinanzierung des Privatkunden bis zum Finan-
zierungspaket des Kommerzkunden und der öffentlichen
Hand bieten wir vielfältige Lösungen unter optimaler
Einbindung sämtlicher Förderungen, Export- und Handels-
finanzierungen und Leasing.
Unser jahrelanger Fokus auf umfassende Förderchecks
sämtlicher Investitionen unserer Firmenkunden hat dazu
geführt, dass wir eine gute Auslastung bei Förderkrediten
verzeichnen konnten. Dies sowohl bei ERP-Krediten als
auch bei Finanzierungen über die Österreichische Hotel-
und Tourismusbank (ÖHT).
Als einzige Salzburger Regionalbank sind wir direkte Treu-
handbank des ERP-Fonds der Austria Wirtschaftsservice
GmbH. Dadurch sind wir erster Ansprechpartner für alle
Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, Forst-, Land-
und Verkehrswirtschaft. Auch der Tourismuswirtschaft
sind wir mit unseren ausgezeichneten Kontakten zur
Tourismusbank ein professioneller Partner.
Auch im Jahr 2020 haben wir unsere Kunden während der
Corona-Pandemie mit den angebotenen Förderaktionen des
Bundes, den sogenannten Überbrückungsfinanzierungen,
unterstützt. So konnten bisher ca. 260 Anträge erfolgreich
bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH bzw. der Öster-
reichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH eingereicht
und bewilligt werden. Bei der neu angebotenen Investitions-
prämie der AWS war die HYPO Salzburg ebenfalls bei der
Antragstellung behilflich.
Auch unseren Privatkunden und unseren Kleinst-Unter-
nehmen konnten wir durch unkomplizierte Stundungen
von anfallenden Kreditraten helfen. Die jeweiligen Ver-
längerungen des gesetzlichen Moratoriums wurden bei
bereits bestehenden gestundeten Finanzierungen einfach
und schnell durchgeführt.
Die herausfordernden Rahmenbedingen begünstigten die
Nachfrage nach professionellem Asset Management. Davon
konnte unsere Vermögensverwaltung, die von unserem
Partner, der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft,
erfolgreich umgesetzt wird, ebenfalls profitieren. Mehr als
200,0 Mio.
an Kundengeldern sind mittlerweile in dieser
Produktgruppe veranlagt.
2020 wird wohl als geschichtsträchtiges Börsenjahr in
Erinnerung bleiben. Die Covid-Pandemie mit Lockdowns,
der historisch heftigste Kurssturz der Aktienbörsen gefolgt
von der schnellsten Erholung und noch nie dagewesene
Hilfspakete von Zentralbanken und Regierungen sorgten
für Turbulenzen und Verunsicherung. Gerade in solchen
Phasen gilt es, einen kühlen Kopf bei den Anlageent-
scheidungen zu bewahren. Wir haben aufgrund der vielen
wirtschaftlichen Fragezeichen inmitten der Pandemie eine
vorsichtigere Haltung gegenüber Aktien eingenommen und
diese Assetklasse untergewichtet – auf den ersten Blick
zu früh. Offensichtlich konnten die Zentralbanken vorüber-
gehend viele Unsicherheitsfaktoren mit einer enormen
Geldschwemme zudecken – verschwunden sind diese
allerdings nicht. Unser mehr auf Substanz (Value) ausge-
richteter Investmentstil hat unter dieser Entwicklung
gelitten. Erst gegen Ende des Jahres konnten Value-Titel
verlorenes Terrain gegenüber Wachstumstiteln (Growth)
wieder gut machen.
55Lagebericht des Vorstandes
Zahlungsverkehr
Die HYPO Salzburg hat den Anspruch, ihren Kunden im
Zahlungsverkehr modernste Bankprodukte zur Verfügung
zu stellen, die dem „convenience-Gedanken“ sowie dem
sich immer schneller drehenden technischen Fortschritt
Rechnung tragen. Das heißt, dass moderne Produkte
nicht nur bequem, sondern auch sicher, schnell und den
Kundenwünschen angepasst sein sollen. Dafür wurden
im Bereich der technischen Produktentwicklung „agile
Prozesse“ eingeführt, um bei der Neu- bzw. Weiterent-
wicklung von Produkten möglichst rasch auf aktuelle
Veränderungen – von welcher Seite diese auch immer
kommen – reagieren zu können.
Das Jahr 2020 war auch im Zahlungsverkehr aufgrund der
Covid-19 Pandemie ein Herausforderndes. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass die auch in der HYPO Salzburg in den
vergangenen Jahren unternommenen enormen Anstren-
gungen im Hinblick auf die Digitalisierungsentwicklungen
auch den Zahlungsverkehr noch effizienter und effektiver
gemacht haben. Die digitale Versorgung mit Bankdienst-
leistungen war in diesem Corona-Jahr ein wichtiges Asset
bei der Abwicklung von Bankgeschäften. Auch in der
Geldversorgung war und ist die HYPO Salzburg stets ein
verlässlicher und stabiler Partner unserer Kunden bzw. für
das ganze Bundesland – dies hat sich wieder einmal mehr
in diesen für alle herausfordernden Zeiten gezeigt. Im
April 2020 wurde u.a. als Prävention zur Bekämpfung von
Covid-19 auch in der HYPO Salzburg bei den Debit- und
Kreditkarten das NFC-Limit ohne PIN-Eingabe von 25,00
auf 50,00
angehoben.
Die Stabilität und das Vertrauen in die Sicherheit und in das
Funktionieren unserer Zahlungssysteme waren gerade
im vergangenen Jahr ein Garant dafür, dass sich unsere
Kunden – trotz der vielen Unsicherheiten und Unwägbar-
keiten aufgrund der Pandemie – bei der HYPO Salzburg
bestens aufgehoben gefühlt haben.
Risikomanagement
Der langfristige Erfolg der HYPO Salzburg hängt wesentlich
vom aktiven Management der Risiken ab. Um dieser Ziel-
setzung gerecht zu werden, wurde in der HYPO Salzburg
ein Risikomanagement gemäß den §§ 39, 39a BWG und
der Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV)
implementiert, das es ermöglicht, sämtliche Risiken in der
HYPO Salzburg (Kreditrisiko, Marktrisiko, Beteiligungsrisiko,
Liquiditätsrisiko, makroökonomisches Risiko, operationelle
Risiken und sonstige Risiken) zu identifizieren, zu messen
und durch das Management aktiv zu steuern. In die Risiko-
betrachtung werden sämtliche Finanzinstrumente mitein-
bezogen. Derivative Finanzinstrumente, hauptsächlich in
Form von Währungs- und Zinssatzswaps, werden zu wirt-
schaftlichen Sicherungszwecken eingesetzt. Sie dienen
dazu, das Zinsrisiko und das Währungsrisiko zu reduzieren.
Sie werden bewertet und in der Risikotragfähigkeit mit-
berücksichtigt.
Der Vorstand und alle Mitarbeiter handeln nach diesen
risikopolitischen Grundsätzen und treffen ihre Entschei-
dungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Das Risiko-
management ist so organisiert, dass Interessenskonflikte
sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene von
Organisationseinheiten vermieden werden.
Bei den wesentlichen Risikoarten orientiert sich die HYPO
Salzburg am Niveau eines Risikomanagements, welches
zumindest jenem von strukturell und größenmäßig vergleich-
baren Instituten entspricht („Best-Practice-Grundsatz“)
und primär das Ziel eines geordneten Unternehmensfort-
bestandes („Going-Concern-Prinzip“) verfolgt.
Die HYPO Salzburg richtet ihr Engagement grundsätzlich
nur auf Geschäftsfelder, in denen sie über eine ent-
sprechende Expertise zur Beurteilung der spezifischen
Risiken verfügt. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder
Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der
geschäftsspezifischen Risiken voraus.
56 Lagebericht des Vorstandes
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HYPO Salzburg werden
zeitnah durch eine umfassende, objektive Berichterstattung
über die Risikosituation der Bank informiert. Es werden alle
relevanten Risiken (Kreditrisiko, Marktrisiko, Beteiligungs-
risiko, Liquiditätsrisiko, makroökonomisches Risiko, opera-
tionelle Risiken und sonstige Risiken) der HYPO Salzburg
überwacht und mit der Gesamtstrategie abgestimmt.
Alle quantifizierbaren Risiken werden im Rahmen der
Risikotragfähigkeit nach konzerneinheitlichen Maßstäben
überwacht. Ziel der Risikofrüherkennungs- und Risiko-
überwachungssysteme ist die qualifizierte und zeitnahe
Identifizierung aller wesentlichen Risiken.
Die Organisationseinheit Gesamtbank-Risikomanagement
analysiert alle Risiken und prüft durch laufende Soll-Ist-
Vergleiche die Einhaltung der definierten Risikolimits. Die
Organisationseinheit Interne Revision prüft die Wirksamkeit
von Arbeitsabläufen, Prozessen und internen Kontrollen.
Änderungen und Erweiterungen des Risikomanagements
werden im Risikomanagement-Handbuch laufend
dokumentiert.
Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der HYPO Salzburg trägt die Verantwortung
für sämtliche Risikosteuerungsaktivitäten. Der Vorstand
genehmigt die Risikopolitik im Einklang mit den Geschäfts-
strategien, die Risikogrundsätze, Verfahren und Methoden
der Risikomessung und die Risikolimits. Der Chief-Risk-Officer
(Vorstandsmitglied) ist für das Controlling aller quantifizier-
baren Risiken, insbesondere Kreditrisiko, Marktrisiko,
Beteiligungsrisiko, Liquiditätsrisiko, makroökonomisches
Risiko und operationelle Risiken der HYPO Salzburg sowie
für die Erarbeitung und die Umsetzung der Gesamtrisiko-
strategie verantwortlich.
Die organisatorische Trennung zwischen Markt und Markt-
folge ist gewährleistet.
Die Organisationseinheit Gesamtbank-Risikomanagement
übernimmt das Identifizieren und Messen der Risiken in
Zusammenarbeit mit den dafür beauftragten Organisations-
einheiten.
In genau definierten Prozessen, welche im Risikomanage-
ment-Handbuch festgelegt werden, nehmen Abteilungen
der Raiffeisenlandesbank OÖ AG – als Dienstleister –
Aufgaben für die HYPO Salzburg wahr.
Die Organisationseinheit Gesamtbank-Risikomanagement
ist auch für die Entwicklung und Bereitstellung von Risiko-
messverfahren und IT-Risikomanagementsystemen in
Abstimmung mit der Raiffeisenlandesbank OÖ AG verant-
wortlich und erstellt die zur aktiven Risikosteuerung
erforderlichen Ergebnis- und Risikoinformationen.
Durch die Einhaltung des festgelegten Produktbe-
willigungsprozesses wird sichergestellt, dass auch bei
neuen Produkten Risiken adäquat abgebildet werden und
die ordnungsgemäße Abwicklung garantiert ist. Im
Bewilligungsprozess werden neben der Risikomessung
auch Marktthemen, die rechtliche Zulässigkeit, aufsichts-
rechtliche Vorgaben und Fragen der Geschäftsabwicklung
beurteilt. Das Ergebnis des Bewilligungsprozesses ist von
den zuständigen Organisationseinheiten schriftlich fest-
zuhalten. Neue Produkte/Produktvarianten sind dem
Vorstand der HYPO Salzburg vor dem ersten Geschäfts-
abschluss – gemeinsam mit allen notwendigen Stellung-
nahmen – zur Bewilligung vorzulegen.
Das Länderrisikokomitee ist für die Steuerung des
Länderrisikos im Konzern der Raiffeisenlandesbank OÖ AG
zuständig. Im Länderrisikokomitee werden den einzelnen
Unternehmen und Organisationseinheiten Sublimits
zugeteilt. Geschäftsabschlüsse, aus denen ein Länderrisiko/
Länderobligo resultiert, dürfen nur erfolgen, wenn das
daraus resultierende Länderrisiko/Länderobligo im
bewilligten Limit Platz findet.
Die Weiterentwicklung des bestehenden Risikomanage-
mentsystems (Identifikation, Messung, Steuerung) erfolgt
durch die Organisationseinheit Gesamtbank-Risikomana-
gement in Abstimmung mit der Raiffeisenlandesbank OÖ
AG, dem Chief-Risk-Officer, dem Vorstand und den für die
operative Risikobeurteilung zuständigen Mitarbeitern.
Rechtlich selbständige Einheiten und deren Organe tragen
die Verantwortung für die Risikopolitik ihrer Geschäfts-
einheit und gehen nur Risiken ein, die mit der festgelegten
Risikopolitik der HYPO Salzburg in Einklang stehen.
57Lagebericht des Vorstandes
Marktrisiko
Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Spread-,
Währungs-, Volatilitäts-, Basis- und im Kursrisiko aus Wert-
papieren, Zins- und Devisenpositionen.
Grundsatz für alle Geschäfte ist eine ausgewogene
Ertrags-Risiko-Relation.
Zur Risikoverringerung setzt die HYPO Salzburg auch auf
das Prinzip der Diversifikation nach Geschäftspartnern,
Produkten, Regionen und Vertriebswegen. Weiters werden
derivative Geschäfte fast ausschließlich mit der Raiffeisen-
landesbank OÖ AG abgeschlossen.
Die strikte Aufgabentrennung zwischen Front-, Mid-, Back-
office und Risikomanagement gewährleistet eine um-
fassende, transparente und objektive Darstellung der Risiken
gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und Aufsichtsbehörden.
Neue Produkte und Märkte werden in einem Bewilligungs-
prozess evaluiert und anschließend durch den Vorstand
freigegeben.
Das Marktpreisrisiko wird über ein umfangreiches Limit-
system begrenzt. Alle Bestandspositionen werden täglich
zu Marktpreisen bewertet.
Die Marktrisiken werden täglich mit der Risikokennzahl
Value-at-Risk (VaR) für das Anlagebuch gemessen. Mit
dieser Kennzahl wird ein möglicher Verlust angezeigt, der
mit 99,00%iger Wahrscheinlichkeit bei einer Haltedauer
von einem Monat nicht überschritten wird.
Neben Limits zur Kennzahl Value-at-Risk werden zusätzlich
Limits zu Szenarien zur Risikobegrenzung eingesetzt.
Die Berechnung des Marktrisikos erfolgt in
FrontArena/RiskCube. Als Value-at-Risk-Modell wird die
gewichtete historische Simulation verwendet.
Die Qualität des eingesetzten Risikoprogramms FrontArena/
RiskCube bzw. der darin verwendeten Methode der
historischen Simulation wird täglich durch Backtesting
überprüft. Sowohl die tatsächlich eingetretenen Mark-to-
market-Ergebnisse (ökonomischer Gewinn/Verlust) als
auch die hypothetischen Ergebnisse (Portfoliobestand wird
einen Tag konstant gehalten, kein Einfluss von exogenen
Faktoren) werden den errechneten Risiken gegenüber-
gestellt und auf Signifikanz getestet.
Für die Berücksichtigung von Risiken bei extremen Markt-
bewegungen werden zusätzlich Stresstests durchgeführt.
Die Krisenszenarien beinhalten die Simulation von großen
Schwankungen der Risikofaktoren und dienen dem Auf-
zeigen von möglichen Verlustpotenzialen, die nicht vom
Value-at-Risk-Modell abgedeckt werden. Die Stress-
szenarien umfassen sowohl tatsächlich in der Vergangen-
heit aufgetretene extreme Marktschwankungen als auch
standardisierte Schockszenarien bei Zinssätzen, Credit-
Spreads, Devisenkursen und Volatilitäten.
Für das Anlagebuch wird ein Stresstest mit einem
+/–200-Basispunkte-Zinsshift durchgeführt.
Zinsrisikosteuerung
Die Zinsrisikosteuerung erfolgt in der HYPO Salzburg auf
Basis von mit dem Gesamtvorstand abgestimmten
Steuerungsstrategien und bilanziellen Widmungsvorgaben.
Die Zinsmeinung und die darauf abgestimmte Positionierung
wird laufend mit dem Gesamtvorstand abgestimmt und in
der Steuerungssitzung dargestellt. Auf Gesamtbuchebene
wird ein Festzinsüberhang angestrebt, um ein Fristentrans-
formationsergebnis zu vereinnahmen. Die Aussteuerung
des Zinsrisikos erfolgt, wenn möglich, durch Grundgeschäfte
(Kredite, Emissionen) bzw. alternativ durch Zinsswaps.
58 Lagebericht des Vorstandes
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko stellt das Risiko der Bank dar, dass ein
Verlust auf Grund der Nichterfüllung der vertraglichen Ver-
pflichtungen durch Kunden oder Vertragspartner eintritt.
Das Kreditrisiko resultiert hauptsächlich aus den Forde-
rungen an Kunden und Banken und aus den Wertpapieren
aus dem Anlagebuch.
Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Kredit-
risiken bei der Modellbewertung von Derivaten wird ein
Credit Value Adjustment (CVA) und Debt Value Adjustment
(DVA) auf Basis von Faktoren wie insbesondere Restlauf-
zeit, Kontrahentenausfallrisiko und Besicherung ermittelt.
Die Berichterstattung über das Kreditrisiko erfolgt quartals-
weise bzw. anlassbezogen an den Vorstand. Für die Zwecke
der Risikoberichterstattung der Gruppe fließen alle Elemente
der Kreditrisikoforderungen wie z. B. Ausfallrisiko einzelner
Debitoren, Länder- und Branchenrisiken mit ein.
Die Branchenverteilung des Kreditportfolios wird viertel-
jährlich auf Klumpenrisiken überprüft. An einzelne Kredit-
nehmer oder Gruppen verbundener Kunden wird ein
maximales Obligo bis zur Großkredit-Obergrenze vergeben.
Voraussetzungen sind geschäftspolitische und strategische
Interessen der HYPO Salzburg und die einwandfreie Bonität
des Kreditnehmers. Das Kreditvolumen in Fremdwährung
ist ebenfalls limitiert.
Die Grundsätze für die Bonitätsbeurteilung von Kunden sind
in den Regelwerken „Ratingstandards“ und „Besicherungs-
standards“ enthalten. Diese Regelwerke sind eine kompakte
Darstellung der für die HYPO Salzburg gültigen Standards.
Sie orientieren sich an aufsichtsrechtlichen Empfehlungen.
Zur Messung des Kreditrisikos werden die Finanzierungen
nach Vornahme eines bankinternen Ratings in Bonitäts-
und Risikoklassen eingeteilt. Die Risikosituation eines
Kreditnehmers umfasst demnach zwei Dimensionen: die
Erhebung und Beurteilung der wirtschaftlichen Situation
und die Bewertung der bestellten Sicherheiten.
Als Bonitätskriterien werden sowohl Hard Facts als auch
Soft Facts herangezogen. Im Firmenkundengeschäft werden
Soft Facts auch im Zuge eines Unternehmergespräches
systematisch erhoben und gewürdigt.
Die Unterlegung von Krediten mit Kreditsicherheiten ist
eine wesentliche Strategie zur Reduktion des potenziellen
Kreditrisikos. Die anerkannten Sicherheiten sind in den
Besicherungsstandards mit den dazugehörigen Bewertungs-
richtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich
dabei anhand einheitlicher Methoden, die vordefinierte
Abschläge, Expertengutachten und standardisierte Berech-
nungsformeln umfassen. Die Abbildung und Wartung der
Sicherheiten erfolgt in einem zentralen Sicherheitensystem.
Die Ratingsysteme sind nach den Kundensegmenten Large
Corporates, Corporates, Projektfinanzierung (Specialized
Lending), Corporates - Spezialratings und Sonstige,
Unselbständige, E/A-Rechner, Ärzte und Freiberufler, Land-
wirte, Retail, Financial Institutions, Funds CIU, Insurances,
Sovereigns und Local & Regional Governments (Low
Default Portfolio) differenziert.
Für die automatisierte Einstufung des kleinvolumigen
Mengengeschäftes mit unselbständigen Privatkunden bzw.
Freiberuflern und Kleinunternehmern ist ein Scoringsystem
im Einsatz.
Die Systeme zur Bonitätsbeurteilung werden laufend
validiert und weiterentwickelt. Dazu wird vierteljährlich
ein Validierungsbericht mit einer Zusammenfassung der
Validierungsergebnisse erstellt. Es werden qualitative und
quantitative Elemente der Validierung angewendet. Bei
der qualitativen Validierung wird der Fokus auf die Über-
prüfung und Verbesserung der Datenqualität und die
Analyse der Einhaltung der Ratingstandards gelegt. Bei
der quantitativen Validierung werden die Trennschärfe
und die Stabilität der Ratingmodelle untersucht.
59Lagebericht des Vorstandes
Die einzelnen Ratingklassen orientieren sich an statistischen
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die verbalen Bezeichnungen
dienen nur der Veranschaulichung.
0,5 0,5 risikolos
1,0 1,0 ausgezeichnete Bonität
1,5 1,5 sehr gute Bonität
2,0
2+
gute Bonität
2,0
2,5
2–
durchschnittliche Bonität
2,5
3,0
3+
akzeptable Bonität
3,0
3,5
3–
mäßige Bonität
3,5 schwache Bonität
4,0
4+
sehr schwache Bonität
4,0
4,5 4,5
ausfallgefährdet
5,0
5,0 5,1
Ausfallmerkmale erreicht
5,2
10-stufige Skala Subklassen
Text
Für das interne Rating sind in der HYPO Salzburg folgende
Ratingklassen in Verwendung:
Das Kreditportfolio der HYPO Salzburg wird tourlich mittels
automatischer Parameter, die auf eine negative wirtschaft-
liche Entwicklung des jeweiligen Kunden hinweisen, über-
prüft. Die als mit wesentlichem Risikogehalt identifizierten
Kunden werden im Zuge einer Überprüfung im 4-Augen-
prinzip dem Kundenportfolio Intensivbetreuung zugeordnet
und in weiterer Folge zumindest halbjährlich einer Folge-
prüfung unterzogen.
In der HYPO Salzburg erfolgt zur Steuerung des Konzentra-
tionsrisikos eine Limitierung der Branchen über Nominal-
limits auf Basis des Bankobligos. Grundlage für die
Festlegung der Nominallimits ist das ICAAP-Kreditrisiko.
Die aktuelle Limitausnützung kann durch den Referenten
im System abgefragt werden. Zusätzlich werden quartals-
weise die limitierten Branchen an den Vorstand berichtet.
Das CVA-Risiko stellt das Risiko einer negativen Marktwert-
veränderung von OTC-Derivaten bei einem Anstieg des
Ausfallrisikos der Gegenpartei dar und findet in Form einer
Anpassung des Marktwerts (Credit Value Adjustment)
eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegenpartei
Berücksichtigung.
Im „Risikobericht Kontrahentenrisiko“ erfolgt die strukturelle
Darstellung des Kontrahentenrisikos der HYPO Salzburg zur
internen Risikosteuerung im Sinne der Mindeststandards
für das Kreditgeschäft bzw. genereller internationaler
Normen. Der Risikobericht wird quartalsweise an den
Vorstand übermittelt.
60 Lagebericht des Vorstandes
Coronakrise
Das Coronavirus wird wirtschaftlich sehr massive Spuren hinterlassen. Auch wenn die Gesundheit der Bevölkerung das
Wichtigste ist, gilt es, rechtzeitig mit Maßnahmen den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, damit die Wirtschaft
auch nach dem Höhepunkt der Krise wieder in Schwung kommt und nicht kollabiert. Die drei zentralen Ziele der Maß-
nahmen der Bundesregierung sind: Gewährleistung der Liquidität, Sicherung der Arbeitsplätze und Hilfe in Härtefällen.
Jede Zielgruppe hat auch in dieser Zeit unterschiedliche Bedürfnisse. Mit den unterschiedlichen Instrumenten will man
diesen gerecht werden und die notwendigste Unterstützung liefern.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in Anbetracht
der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Die HYPO Salzburg ermöglicht ihren Kunden die Inanspruchnahme diverser Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen.
Zusätzliche wesentliche Ausfälle sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt.
Dabei steht dennoch die Risikolage der Bank im Vordergrund. Grundsätzlich kann zwischen öffentlichen und privaten
Unterstützungsmaßnahmen unterschieden werden.
Überblick über die Covid-19-Überbrückungsmaßnahmen per 31.12.2020 (in T
):
Private Moratorien 385 127.247 2.040 126.334
Kreditmoratorien (freiwillig) 130 96.709 956 94.669
Kreditmoratorien (gesetzlich) 392 58.343 913 57.387
Überbrückungsfinanzierungen 183 34.220 706 33.514
COFAG-Finanzierung 2 4.000 145 3.855
Gesamt 1.092 320.518 4.759 315.759
BuchwertRisikovorsorgeBruttowertAnzahl Kunden
Kunden mit Covid-Überbrückungsmaßnahmen: Verteilung nach wirtschaftlicher Einstufung per 31.12.2020 (in T
):
w 1,0 3.559 2 3.557
w 1,5 14.555 9 14.546
w 2,0 53.634 41 53.593
w 2,5 68.767 147 68.621
w 3,0 72.546 326 72.220
w 3,5 64.089 595 63.494
w 4,0 21.511 474 21.037
w 4,5 9.115 374 8.741
w 5,0 12.742 2.791 9.952
Summe 320.518 4.759 315.759
Ratinghauptkasse BuchwertRisikovorsorgeBruttowert
61Lagebericht des Vorstandes
Kunden mit Covid-Überbrückungsmaßnahmen: Branchenstruktur per 31.12.2020 (in T
):
Stundungen bzw. Moratorien bei Kunden mit finanziellen Schwierigkeiten werden mit einem Forbearance-Kennzeichen
versehen.
Tourismus, Beherbergung, Gastronomie 109.909 1.980 107.929
Private Haushalte 66.591 627 65.963
Gewerbliche und sonstige Immobilienprojekte 35.577 336 35.241
Bau- und Baunebengewerbe 14.291 602 13.689
Immobilienprojektbetreiber 12.520 76 12.444
Freiberufliche/technische Dienstleistungen 12.263 40 12.223
Konsumgüter 10.459 318 10.140
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.749 133 7.616
Gesundheits- und Sozialwesen 6.567 38 6.529
Information und Kommunikation 6.268 71 6.197
Verkehr und Lagerei 6.017 207 5.810
Finanzierungsleasing 5.687 7 5.680
Lebensmittel 4.238 43 4.195
Freizeit 4.224 37 4.187
Zwischensumme 302.358 4.515 297.843
Sonstige Branchen 18.160 244 17.916
Gesamtsumme 320.518 4.759 315.759
Branchen Bruttowert Risikovorsorge Buchwert
62 Lagebericht des Vorstandes
Risikovorsorge
Auslösetatbestände für die Bildung einer Risikovorsorge
stellen vor allem wirtschaftliche bzw. finanzielle
Schwierigkeiten des Schuldners, Ausfall von Zins- oder
Tilgungszahlungen sowie weitere Ausfallstatbestände
nach aufsichtsrechtlichen Normen dar.
Die Ausfalldefinition umfasst neben Insolvenzen,
drohender Zahlungsunfähigkeit, Klagsfällen, Stundungen,
Restrukturierungen, erheblichen Kreditrisikoanpassungen,
Forderungsverzicht, Direktabschreibungen, bonitäts-
bedingten Zinsfreistellungen, Fälligstellungen mit
erwartetem wirtschaftlichen Verlust und Moratorien/
Zahlungsstopp/Lizenzentzug bei Banken auch 90-Tage-
Überfälligkeiten (Ausfall nach Artikel 178 CRR).
Kunden mit einem Ausfallkennzeichen sind den Bonitäts-
klassen 5,0, 5,1 und 5,2 zuzuordnen bzw. weisen be-
sondere Änderungen des Kreditvertrages zugunsten des
Kreditnehmers auf. Die Ausfalldefinition ist auch Basis für
die Berechnung der Non-Performing-Loan-Ratio (NPL-Ratio).
In Bezug auf die Aktivaqualität ergaben sich für die HYPO
Salzburg bei Forderungen an Kunden folgende Kennzahlen:
Die NPL-Ratio der Forderungen an Kunden (Anteil der
NPL am Gesamtbestand der Kredite) betrug 2,29 % per
31.12.2020 (31.12.2019: 2,07 %). Die Coverage Ratio I
(Deckungsgrad der NPL durch gebildete Wertberichtigun-
gen) betrug 44,50 % per 31.12.2020 (31.12.2019: 47,88 %),
die Coverage Ratio II (Coverage Ratio I, erweitert um die
erhaltenen Sicherheiten) betrug 89,90 % per 31.12.2020
(31.12.2019: 86,27 %).
Als Grundlage dient das laufende Controlling des Kontra-
henten bzw. Kreditfalles im internen Risikomanagement.
Im Kreditgeschäft erfolgt die Bildung von Einzelwertbe-
richtigungen bzw. Rückstellungen für Eventualverbindlich-
keiten und Kreditzusagen bei signifikanten Kunden-
engagements durch Einzelfallbetrachtung. Die Höhe der
Risikovorsorge wird von den erwarteten abgezinsten
Rückflüssen aus Zins- und Tilgungszahlungen sowie einer
etwaigen Sicherheitenverwertung bestimmt. Bei nicht
signifikanten Kundenengagements kommt eine
standardisierte Methode zur Bildung der Risikovorsorge
zum Einsatz.
Nicht einzelwertberichtigte Forderungen werden einer
Portfoliobetrachtung für eingetretene, aber nicht einzeln
zuordenbare Verluste unterzogen, wobei in der Berechnung
der Portfoliowertberichtigung statistische Verluster-
fahrungen berücksichtigt werden.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Credit Value at Risk
Ein Kreditrisiko entsteht aus Kreditausfällen, Bonitätsver-
schlechterungen oder durch verminderte Werthaltigkeit
von Sicherheiten. Das Gesamtrisiko aller Aktiva mit
Adressausfallrisiko wird monatlich ermittelt und durch die
Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss
bzw. den Credit-Value-at-Risk (Credit VaR) ausgedrückt.
Der Expected Loss bzw. Credit VaR ist die wahrscheinlichste
Wertminderung eines Portfolios. Mit diesem Wertverlust
ist jedes Jahr zu rechnen. Dieser Verlust wird durch die
verrechneten Risikokosten gedeckt.
63Lagebericht des Vorstandes
Der Unexpected Loss bzw. Credit VaR ist jener Verlust
eines Portfolios, der über den Expected Loss hinausgehen
kann. Er stellt die mögliche negative Abweichung vom
Expected Loss dar. Der Unexpected Loss wird durch
Eigenkapital und Nachrangkapital gedeckt und ist der
maximale Verlust, der innerhalb eines Jahres eintreten
könnte und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit
nicht überschritten wird. In der HYPO Salzburg wird der
Unexpected Loss mit einer 99,90%igen Wahrscheinlichkeit
berechnet.
Die Berechnung des Unexpected Loss erfolgt in einem
Portfoliomodell, welches auch Konzentrationsrisiken
berücksichtigt. Die Erstellung der Portfoliowertverteilung
erfolgt auf Basis der Wanderungswahrscheinlichkeiten
und Korrelationen mit einer Monte-Carlo-Simulation.
Dabei kommt das Länder-Branchen-Modell (= Asset Value
Modell) zur Anwendung. Das Länder-Branchen-Modell leitet
anhand der MSCI-Branchen-Aktien-Indizes die Korrelationen
zwischen den Kontrahenten ab. Aus der Portfoliowertver-
teilung wird der Unexpected Loss je Quantil abgelesen.
Für Kunden mit der w-Note 5,2 wird das Kreditrisiko in
Anlehnung an das SRG-Modell berechnet. Die Risiken/
Chancen aus Kreditausfällen oder Bonitätsänderungen für
Kunden mit einer w-Note besser als w 5,2 werden im
Portfoliomodell mit einem Marktbewertungsmodell
ermittelt. Die für die Portfoliowertverteilung erforderlichen
Marktdaten (Zinssätze, Credit Spreads und Branchen-
Indizes) werden monatlich aktualisiert.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, seinen Zahlungs-
verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nach-
kommen zu können oder im Fall einer Liquiditätsver-
knappung keine ausreichende Liquidität zu erwarteten
Konditionen (strukturelles Liquiditätsrisiko) beschaffen
zu können.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität hat in
der HYPO Salzburg eine hohe Priorität. Die Liquidität ist zu
jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Das Management von Liquidität und Liquiditätsrisiko erfolgt
in der HYPO Salzburg auf mehreren Ebenen und analog
der Systematik der Konzernmutter Raiffeisenlandesbank
AG. Die operative Liquiditätssteuerung erfolgt durch
das Treasury der HYPO Salzburg. Das Liquiditätsrisiko-
Management liegt im Bereich der OE Gesamtbank-Risiko-
management. Die Raiffeisenlandesbank OÖ AG ist in diesem
Bereich weitreichend als Dienstleister/Informant für die
HYPO Salzburg tätig. Die Auswertungen zum Liquiditäts-
risiko werden zentral durch die Raiffeisenlandesbank OÖ
AG als Dienstleister erstellt und den Organisationseinheiten
Gesamtbank-Risikomanagement, Treasury, Unternehmens-
steuerung/Rechnungswesen und dem Vorstand der HYPO
Salzburg zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Aufgaben
im Bereich des Aktiv-Passiv-Managements sowie des
Liquiditätsmanagements stellt weiters die Steuerungs-
sitzung als geschäftsgruppenübergreifendes Gremium ein
wesentliches Element der Gesamtbanksteuerung dar.
In der HYPO Salzburg ist neben dem einheitlich für die
Raiffeisenbankengruppe Österreich definierten Sektor-
Liquiditätsnotfallplan auch ein eigener Liquiditätsnotfallplan
für die HYPO Salzburg etabliert, der die Prozesse, Verant-
wortlichkeiten und Maßnahmen in einer Liquiditätskrise
regelt.
Das Liquiditätsmanagement und das Management des
Liquiditätsrisikos erfolgen in einem einheitlichen Modell,
das neben der Liquiditätsablaufbilanz für den Normalfall
auch die Ermittlung der Stressszenarien Rufkrise, System-
krise und Problemfall/kombinierte Krise umfasst. Während
im Normalfall Liquiditätszu- und -abflüsse basierend auf
dem derzeitigen Marktumfeld (Going Concern) dargestellt
werden, werden in den Krisenfällen der zu erwartenden
Marktsituation entsprechend verschärfte Annahmen zu den
Kapitalflüssen getroffen. Während die Verschärfung der
Bedingungen im Szenario der Rufkrise durch einen Image-
schaden der Bank ausgelöst wird (etwa aufgrund negativer
Berichterstattung), wird in der Systemkrise eine generelle
Krise der Bankenbranche unterstellt. Der Problemfall/
kombinierte Krise ist als Kombination von Ruf- und
Systemkrise definiert.
64 Lagebericht des Vorstandes
- Die Refinanzierung der HYPO Salzburg ist auf eine breite
Basis gestellt. Es wird dabei nach den Grundsätzen der
Diversifikation und Ausgewogenheit vorgegangen.
- Monatlich wird auch ein quantitativer Liquiditätsnotfall-
plan erstellt.
Die LCR per 31.12.2020 liegt bei 142,13 % (Vorjahr: 145,86 %)
und übersteigt somit deutlich die regulatorisch geforderten
100,00 %.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko bezeichnet den potenziellen Wert-
verlust des Beteiligungsportfolios der HYPO Salzburg.
Die Berücksichtigung im Rahmen der Risikotragfähig-
keitsanalyse erfolgt anhand pauschaler Risikofaktoren.
Es ergibt sich aufgrund des jeweiligen Exposures und der
darauf angewendeten Haircuts.
Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko wird als zusätzliches Risiko
in Folge einer angenommenen Rezession und dessen
Auswirkung in der ökonomischen Sicht der Risikotrag-
fähigkeit interpretiert. Es wird definiert als die potentielle
zusätzliche Portfolio-Risikovorsorge bei angenommener
Verschlechterung der Wirtschaft.
Die Differenz zwischen der gestressten Risikovorsorge
aus einem pessimistischen Szenario und der gebuchten
Risikovorsorge ergibt das Makroökonomische Risiko.
Dieser Betrag wird in der Ökonomischen Sicht 99,90 %
der Risikotragfähigkeitsanalyse als Abzugsposition in der
Deckungsmasse berücksichtigt und erhöht somit die
Risikoauslastung.
Für alle Szenarien werden die erwarteten Zu- und Abflüsse
ermittelt und die resultierenden Liquiditätsgaps einem aus
liquiden Vermögenswerten bestehenden Liquiditätspuffer
gegenübergestellt. Auf Basis dieser Gegenüberstellung
werden folgende Kennzahlen berechnet und limitiert.
- Der operative Liquiditätsfristentransformationsquotient
wird für die operative Liquidität bis 18 Monate aus dem
Quotienten aus Aktiva und Passiva über das von vorne
kumulierte Laufzeitband gebildet (O-LFT). Durch die
Limitierung des O-LFT ist gewährleistet, dass der Risiko-
appetit, d.h. die Liquiditätsabflüsse im Verhältnis zu
den Liquiditätszuflüssen, unter Berücksichtigung des
Liquiditätspuffers, ein gewisses Maß nicht überschreitet.
- Für die strukturelle Liquiditätsfristentransformation (S-LFT)
wird die Kennziffer aus dem Quotienten aus Passiva und
Aktiva über das von hinten kumulierte Laufzeitband
gebildet. Die Limitierung des S-LFT stellt sicher, dass der
Risikoappetit in den längeren Laufzeiten der in einer
unzureichend langen Refinanzierung besteht, begrenzt
wird.
- Der GBS-Quotient (Quotient des Gaps über die Bilanz-
summe) wird aus dem Quotienten aus Nettopositionen
je Laufzeitband und Bilanzvolumen gebildet und zeigt
überhöhte Refinanzierungsrisiken auf. Er begrenzt damit
ebenfalls den Risikoappetit.
In der HYPO Salzburg umfasst das Management von
Liquidität und Liquiditätsrisiko folgende Eckpfeiler:
- Die operative Liquidität wird neben dem oben be-
schriebenen O-LFT mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR)
sowie einem Überlebenshorizont („Survival period“)
gemessen.
- Die strukturelle Liquidität wird neben dem oben be-
schriebenen S-LFT und GBS-Quotienten zusätzlich mit
der Net Stable Funding Ratio (NSFR) gemessen.
- Das Refinanzierungsrisiko misst den Vermögensverlust
erhöhter Liquiditätskosten beim Schließen der Liquiditäts-
lücken aufgrund einer Refinanzierungsverteuerung, der
mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,90 % innerhalb von
250 Tagen nicht überschritten wird.
- Das untertägige Liquiditätsrisiko wird überwacht und
mittels Limitierung begrenzt.
65Lagebericht des Vorstandes
Operationelles Risiko
Operationelles Risiko definiert die Bank als das Risiko aus
Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Ver-
sagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen –
einschließlich ICT-Risiken (information and communications
technology) – oder von externen Ereignissen eintreten
können.
Zur Quantifizierung des operationellen Risikos verwendet
die HYPO Salzburg im Rahmen der Gesamtbankrisiko-
steuerung den Basisindikatoransatz.
Die Bank setzt organisatorische und EDV-technische
Maßnahmen ein, um diese Risikoart zu begrenzen. Limit-
systeme, Kompetenzregelungen, ein risikoadäquates
internes Kontrollsystem, ein umfassendes Sicherheits-
handbuch als Verhaltenskodex und Leitlinie sowie
plan- und außerplanmäßige Prüfungen durch die Interne
Revision gewährleisten einen hohen Sicherheitsgrad.
Ziel der in der Bank durchgeführten Self Assessments ist
es, eine Bestandsaufnahme der operationellen Risiken
vorzunehmen und das Bewusstsein für operationelle
Risiken zu verstärken. Es erfolgt die systematische
Erfassung und Analyse von Fehlern in einer Schadensfall-
datenbank (Ex-post-Analyse).
Sonstiges Risiko
Sonstige, nicht quantifizierbare Risiken werden in der HYPO
Salzburg im Rahmen der Risikotragfähigkeit durch einen
Risikopuffer berücksichtigt. Dazu zählen: strategisches
Risiko, Risiko aus dem Geschäftsmodell, Reputationsrisiko,
Eigenkapitalrisiko sowie das Ertrags- und Geschäftsrisiko.
Risikotragfähigkeitsanalyse
Gemäß „Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess
zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstat-
tung (Internal Capital Adequacy Assessment Process –
ICAAP)“ unterscheidet die HYPO Salzburg zwischen der
ökonomischen Sicht (Konfidenzniveau 99,90 %) und der
ergänzenden normativen Sicht.
Die ökonomische Sicht fokussiert dabei auf eine barwer-
tige Risikobetrachtung und Ausnützung der Risikodek-
kungsmassen, wohingegen sich die normative Sicht auf
bilanzielle Risiken in der Erfolgsrechnung und deren Aus-
wirkung auf die Kapitalquoten konzentriert.
In der Risikotragfähigkeitsanalyse aus ökonomischer Sicht
wird das potenzielle Gesamtbankrisiko der vorhandenen
Risikodeckungsmasse (Betriebsergebnis, stille Reserven,
Eigenkapital unter Berücksichtigung von Abzugsposten)
gegenübergestellt, um die Gewissheit zu haben, dass aus-
reichend Kapital zur Risikodeckung zur Verfügung steht.
In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird das aggregierte
Gesamtbankrisiko der HYPO Salzburg - gegliedert in Kre-
ditrisiko (inkl. Beteiligungsrisiko), Marktrisiko, Refinanzie-
rungsrisiko (als Messgröße des Liquiditätsrisikos), opera-
tionelles Risiko und sonstige Risiken - der Risikodeckungs-
masse gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung der
Risiken mit der vorhandenen Deckungsmasse ergibt die
Risikotragfähigkeit.
Mit diesem Vergleich stellt die HYPO Salzburg sicher, dass
sie extrem unerwartete Verluste ohne schwerwiegende
negative Auswirkungen aus eigenen Mitteln abdecken kann.
Als Risikomaß zur Berechnung von extrem unerwarteten
Verlusten dient das ökonomische Kapital. Es ist definiert
als jenes notwendige Mindestkapital, das unerwartete
Verluste mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,90 % inner-
halb eines Jahres deckt.
Stresstesting
Zusätzlich zu den isolierten Stresstests bei den einzelnen
Risikoarten werden risikoartenübergreifende integrierte
und reverse Stresstests durchgeführt. Dabei wird zum
einen die Auswirkung auf die Erfolgsrechnung sowie auf
die Kapitalausstattung betrachtet, zum anderen wird auch
die Auswirkung auf die Risikoauslastung dargestellt.
66 Lagebericht des Vorstandes
Auswirkung auf die Erfolgsrechnung
Anhand von gestressten makroökonomischen Zuständen
werden die daraus resultierenden Risikoparameter be-
stimmt und eine aggregierte risikoartenübergreifende
Sicht auf mögliche Verluste dargestellt. Es wird die Aus-
wirkung auf die Erfolgsrechnung betrachtet und eine
resultierende Kapitalausstattung für das Ende der Stress-
testperiode ermittelt. Die Analyse basiert auf einem mehr-
periodisch angelegten Stresstest, in dem hypothetische
Marktentwicklungen bei einem signifikanten wirtschaftlichen
Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen
unter anderem Zinssätze und Wechselkurse, aber auch
Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kredit-
portfolio zum Einsatz.
Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit
Ziel ist es, die Risikotragfähigkeit unter Stressbedingungen
für alle Risikoarten und die Risikodeckungsmasse zu
analysieren. Die Ermittlung des gestressten Kreditrisikos
bzw. Beteiligungsrisikos erfolgt über die Simulation von
Ratingverschlechterungen einzelner Kreditnehmer, die
sich in einer für die Konzernmutter bedeutenden Branche
befinden. Im Bereich Marktrisiko wird von einer negativen
Entwicklung der Zinskurve bzw. der Credit Spreads ausge-
gangen. Im Rahmen des Liquiditätsrisikos werden drei
definierte Szenarien (Problemfall, Rufkrise und Systemkrise)
simuliert und das daraus resultierende Refinanzierungs-
risiko ermittelt. Zusätzlich wird der Ausfall der größten
Kreditnehmer simuliert und das Eintreten von operationellen
Schäden dargestellt.
EBA- bzw. SSM-SREP-Stresstest:
Auch im Rahmen des EBA- bzw. SSM-SREP-Stresstests wird
die Auswirkung auf die Erfolgsrechnung und somit auf die
Kapitalquoten betrachtet. Der Horizont beträgt drei Jahre
und wird nach den von der Aufsicht vorgegebenen
Methoden durchgeführt.
Im Rahmen einer Konzernumstrukturierung wurden die
Beteiligungen an den Leasinggesellschaften, der HYPO
Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H. und an der
Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH an die
Raiffeisenlandesbank OÖ AG und deren Konzerntöchter
verkauft bzw. durch Einbringung übertragen.
Auf die touristischen Beteiligungen hatte die Covid-Pan-
demie naturgemäß erheblich nachteilige Auswirkungen.
Der Lock Down im März brachte bereits spürbare Umsatz-
einbußen. Entgegen mancher Prognosen verlief immerhin
der Sommer zufriedenstellend. Bestätigt hat sich die zu-
nehmende Bedeutung der Bergbahnen für das Sommer-
geschäft. Die größte Herausforderung stellt der Winter
2020/21 dar, erwartet wird eine Normalisierung erst mit
Ausrollung der Impfungen.
Selbstverständlich schwächt die aktuelle Situation, die ge-
prägt ist von Reisewarnungen der Hauptherkunftsländer,
Beherbergungsverboten und Quarantäneanordnungen,
die betroffenen Betriebe, zumal die Staatshilfen die Aus-
wirkungen nur eingeschränkt abfedern. Der Bestand der
Unternehmungen ist jedoch bis zum erwartbaren Eintre-
ten der Wirkungen aus der Impfkampagne im Sommer
2021 gesichert. Für die mittelfristige Prognose ist ent-
scheidend, dass alle unsere touristischen Beteiligungen
produktseitig sehr gut aufgestellt sind und auch ohne
substantielle Investitionen noch viele Jahre wettbewerbs-
fähig bleiben würden, sodass die eingetretene kurzfristige
Beschränkung der Investitionskraft keine existentiellen
Folgen haben sollte.
Beteiligungen
67Lagebericht des Vorstandes
Rechnungswesen
Die Geschäftsfälle werden durch teils manuell und teils
automatisch erstellte Belege erfasst und über eine zentrale
EDV-Anlage verarbeitet. Die Belege sind nach systema-
tischen und chronologischen Kriterien abgelegt und er-
läutern die Geschäftsfälle ausreichend. Die Buchungen
erfolgen im 4-Augen-Prinzip durch das Rechnungswesen
bzw. laut internen Regelungen durch definierte Personen
oder Abteilungen. Täglich werden Buchungslisten, Auswer-
tungen über tägliche Umsätze, Bewertungslisten, Listen
über BWG/CRR-Bestimmungen etc. von der zentralen
EDV-Anlage zur Verfügung gestellt und vom Rechnungs-
wesen auf Plausibilität bzw. Soll-/Habengleichheit überprüft
und gegebenenfalls korrigiert.
Der Kontenplan ist auf die speziellen Erfordernisse des
Unternehmens abgestimmt.
Weiters erfolgen monatliche Meldungen an die Oester-
reichische Nationalbank im Rahmen der gesetzlichen
Meldeerfordernisse für Kreditinstitute. Die Tätigkeiten
wurden an die Konzernmutter ausgelagert. Es werden
Auswertungen über das zentrale EDV-System zur Verfügung
gestellt. Die Daten werden vom Rechnungswesen auf
Plausibilität überprüft.
Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichter-
stattung ist für die HYPO Salzburg und ihre Organe ein
wichtiges Ziel. Die Einhaltung der für die HYPO Salzburg
maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine
selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand
trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Aus-
gestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens
entsprechenden Internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess. Ziel dieses internen
Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen,
dass es effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen
im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleistet.
In der HYPO Salzburg besteht ein umfassendes internes
Kontrollsystem mit den wesentlichen Elementen wie
Kompetenzordnung und Dienstanweisungen, EDV- und
Bedienerberechtigungen sowie Prozessbeschreibungen.
Wesentliche Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungs-
prozess werden durch den Vorstand evaluiert und über-
wacht. Darüber hinaus sind die jeweiligen Leiter der
Organisationseinheiten für die Überwachung der ent-
sprechenden Bereiche zuständig und es werden in regel-
mäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen
vorgenommen. Das Interne Kontrollsystem wird laufend
durch die Interne Revision und die Konzernrevision der
Raiffeisenlandesbank OÖ AG überprüft. Für sämtliche
Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit gültigen
revisionsspezifischen Regelwerke, die auf den Mindest-
standards für die interne Revision der Österreichischen
Finanzmarktaufsicht sowie internationalen „Best Practices“
basieren. Die Konzernrevision überprüft unabhängig und
regelmäßig die Einhaltung der internen Konzernvorschriften.
Jährlich werden zusätzlich Schwerpunktprüfungen durch-
geführt.
68 Lagebericht des Vorstandes
Sonstiges
Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H und
Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. &
Co. KG
Die Anteile der Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebs-
ges.m.b.H und Golfplatz Anif Errichtungs- und Betriebs-
ges.m.b.H & Co. KG (beide 10,00 %) wurden am
19.12.2019 um je unter 1 T
verkauft. Die Eintragung ins
Firmenbuch erfolgte am 07.03.2020 und am 13.03.2020.
Hypo Haftungs Gesellschaft m.b.H.
Die Liquidation der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019
eingeleitet und das Unternehmen wurde mit 28.01.2020
im Firmenbuch gelöscht. Der Buchwertabgang in Höhe
von 5 T
und ein verbleibender Liquidationserlös in Höhe
von unter 1 T
wurden erfolgswirksam im Jahr 2020
berücksichtigt.
GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung
und Transportkoordination G.m.b.H. (GSA)
Die Anteile der GSA in Höhe von 0,20 % wurden am
09.09.2020 um 7 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufs-
erlös in Höhe von 6 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam
berücksichtigt. Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am
15.12.2020.
OMEGA Liegenschaftsverwertung-II Gesellschaft m.b.H.
Die Anteile der OMEGA Liegenschaftswertung-II Gesellschaft
m.b.H. in Höhe von 100,00 % wurden am 23.09.2020 um
454 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufserlös in Höhe von
35 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 06.10.2020.
HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H.
Die Anteile der HYPO Beteiligung Gesellschaft m.b.H. in
Höhe von 100,00 % wurden am 23.09.2020 um 4.742 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufserlös in Höhe von
165T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 20.10.2020.
Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH
Die Anteile der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus
GmbH in Höhe von 100,00 % wurden am 18.08.2020 um
1.735 T
verkauft. Der verbleibende Verkaufsverlust in Höhe
von 57 T
wurde im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am 10.11.2020.
HYPO Liegenschaftsverwertungs Gesellschaft m.b.H.
Mit 16.06.2020 wurden die 100,00 % Anteile der HYPO
Liegenschaftsverwertungs GmbH gegen Gewährung von
Genussrechten in eine 100,00 % Tochter der Konzernmutter
eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde von der
Aufwertung gemäß § 202 Abs 2 lit 2 UGB Gebrauch ge-
macht, was zu einem Aufwertungsergebnis von 13.185 T
führt. Die Eintragung ins Firmenbuch erfolgte am
29.07.2020.
Eigentümerveränderung HYPO Salzburg
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
hat am 23.03.2020 die Anteile der übrigen Mitgesellschafter
der HYPO Salzburg erworben, sodass die Salzburger
Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft nunmehr in
deren alleinigen Eigentum steht.
Brexit
Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs, auch Brexit
bezeichnet, erfolgte am 31.01.2020 und ist durch das am
24.01.2020 unterzeichnete Austrittsabkommen geregelt.
In der dort bis zum 31.12.2020 vereinbarten Übergangs-
phase wurden bis zum 24.12.2020 die langfristigen
Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK)
und der Europäischen Union (EU) neu ausgehandelt.
Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 01.01.2021
nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.
69Lagebericht des Vorstandes
Prognosen zufolge wird der Brexit insbesondere die Wirt-
schaft des Vereinigten Königsreichs treffen; diese ist
durch die COVID-19-Pandemie seit März 2020 ohnehin
schon in einer Rezession. Es werden auch signifikante
Auswirkungen auf die EU erwartet, speziell auf Deutsch-
land und andere mit dem Vereinigten Königreich verfloch-
tenen EU-Länder. Die HYPO Salzburg hält um Stichtag für
Kunden mit Wohnsitzstaat Großbritannien ein Obligo in
Höhe von 15,2 Mio.
(Vorjahr: 14,8 Mio.
). Das Obligo an
Banken beträgt davon 14,1 Mio.
(Vorjahr: 14,4 Mio.
).
Der Großteil der Privatkredite ist mit Wohnimmobilien in
Österreich besichert und daher rechnet die HYPO Salz-
burg mit keinem Ausfall.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Projekt LISA 2.1
Als Teil des Konzerns der Raiffeisenlandesbank Ober-
österreich Aktiengesellschaft unterliegt die HYPO Salzburg
regulatorischen Auflagen einer von der Europäischen
Zentralbank geprüften Bank. Dies verursacht hohe Kosten
und mitunter Doppelgleisigkeiten. Mit dem Projekt
„Regularien 2.0“ wurde 2018 ein wichtiger Prozess
gestartet, um Synergiemöglichkeiten zwischen der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
und der HYPO Salzburg zu prüfen und gemeinsame
Zukunftsperspektiven zu erarbeiten. Mit dem Erwerb aller
Geschäftsanteile durch die Raiffeisenlandesbank Ober-
österreich Aktiengesellschaft im März 2020 ist ein
wesentlicher Meilenstein für eine gemeinsame Zukunft
gelungen. Ziel ist nun auch eine organisatorische
Verschmelzung und Bündelung der Kräfte beider Unter-
nehmen. Mit dem Projekt LISA 2.1 wurden die Vorberei-
tungen für die geplante Fusion der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich Aktiengesellschaft mit der HYPO Salzburg
im Herbst 2021 gestartet.
Coronavirus
Das Coronavirus wird wirtschaftlich sehr massive Spuren
hinterlassen. Auch wenn die Gesundheit der Bevölkerung
das Wichtigste ist, gilt es, rechtzeitig mit Maßnahmen den
wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, damit die
Wirtschaft auch nach dem Höhepunkt der Krise wieder in
Schwung kommt und nicht kollabiert. Die drei zentralen
Ziele der Maßnahmen der Bundesregierung sind: Gewähr-
leistung der Liquidität, Sicherung der Arbeitsplätze und
Hilfe in Härtefällen. Jede Zielgruppe hat auch in dieser Zeit
unterschiedliche Bedürfnisse. Mit den unterschiedlichen
Instrumenten will man diesen gerecht werden und die
notwendigste Unterstützung liefern.
Bei den Forderungen an Kunden wurde von der Bewertung
gemäß § 57 Abs 1 BWG aus Gründen der Vorsicht, in
Anbetracht der besonderen bankgeschäftlichen Risiken in
Zusammenhang mit der Coronakrise, Gebrauch gemacht.
Die HYPO Salzburg ermöglicht ihren Kunden die Inanspruch-
nahme diverser Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen.
Zusätzliche wesentliche Ausfälle sind bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses nicht bekannt.
Sonstige Ereignisse von besonderer Bedeutung mit Aus-
wirkungen auf den Jahresabschluss sind nach dem Schluss
der Berichtsperiode 31.12.2020 nicht eingetreten.
Forschung und Entwicklung
Bezüglich Forschung und Entwicklung ergeben sich
branchenbedingt keine Anmerkungen.
70 Lagebericht des Vorstandes
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Vorsitzender des Vorstandes
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Mitglied des Vorstandes
Ausblick
Die HYPO Salzburg setzt mit einer Reihe von unter-
schiedlichen Maßnahmen alles daran, ihre Stabilität bei
gleichzeitig nachhaltigem, qualitativem Wachstum abzu-
sichern und damit die starke Position am Salzburger
Bankensektor weiter auszubauen.
Darüber hinaus gilt es, mit einer effizienten und zielge-
richteten Liquiditätsplanung und -steuerung, dem umfas-
senden Risikomanagement in Kombination mit modernen
Controlling-Instrumenten auch künftig das Vertrauen der
Kunden zu rechtfertigen und Unternehmen, Institutionen
sowie Privatkunden bei ihren Finanzierungs- und Veran-
lagungsgeschäften umfassend begleiten zu können.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die immer rascher
voranschreitende Digitalisierung, mit der die gesamte
Bankenbranche vor großen Herausforderungen steht. Durch
diese neuen Möglichkeiten haben sich das Kundenverhalten
sowie die Kundenwünsche enorm verändert. Die HYPO
Salzburg hat hier beim Vertrieb von digitalen Bankdienst-
leistungen bereits in der Vergangenheit starke Impulse
gesetzt und will dies auch künftig beibehalten. Die ge-
planten Maßnahmen der Zukunft reichen weit über die
bloße Entwicklung von neuen digitalen Produktangeboten
hinaus. So wird intensiv am Projekt „Digitale Regionalbank“
gearbeitet. Dahinter steckt ein „aggregiertes Geschäfts-
modell“, bei dem der stationäre und der digitale Kanal
nicht mehr getrennt nebeneinander existieren, sondern
vielmehr ineinandergreifen.
Wir sind überzeugt, dass die HYPO Salzburg als starke
Regionalbank gut positioniert ist und damit ihre positive
wirtschaftliche Entwicklung weiter fortsetzen wird.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung erwarten wir für das
Geschäftsjahr 2021 je nach Entwicklung der Coronakrise
eine ähnliche Entwicklung wie im Jahr 2020. Für die
Auswirkungen des Coronavirus verweisen wir auf die
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Die HYPO Salzburg verfügt über eine solide Eigenkapital-
ausstattung und hat liquiditätsmäßig vorgesorgt, um ein
qualitatives Wachstum im Kundengeschäft sicherzustellen.
Salzburg, am 08.03.2021
Der Vorstand
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
71Schlussbemerkung des Vorstandes
Schlussbemerkung des Vorstandes
der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
Die HYPO Salzburg wird auch in Zukunft jederzeit als
Ansprechpartner für die Salzburger Bevölkerung und den
Salzburger Firmen zu Verfügung stehen. Wir bieten unseren
Kunden im Rahmen unserer kompetenten Beratung
individuelle, passgenaue Lösungen für deren Finanz-
bedarf an.
Die HYPO Salzburg ist mit einer soliden Eigenkapital-
struktur ausgestattet und kann somit die künftigen
regulatorischen Ansprüche erfüllen.
Wir sind überzeugt, dass die HYPO Salzburg als starke
Regionalbank gut positioniert ist und damit ihre positive
wirtschaftliche Entwicklung weiter fortsetzen wird.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung erwarten wir für das
Geschäftsjahr 2021 je nach Entwicklung der Coronakrise
eine ähnliche Entwicklung wie im Jahr 2020. Für die
Auswirkungen des Coronavirus verweisen wir auf die
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Salzburg, am 08.03.2021
Der Vorstand
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand der HYPO Salzburg hat den Jahresabschluss
und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020
bis 31.12.2020 in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Lage-
bericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht enthalten alle
erforderlichen Angaben. Weitere sonstige Ereignisse von
besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf den Jahres-
abschluss sind nach Schluss des Geschäftsjahres 2020
nicht eingetreten.
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Vorsitzender des Vorstandes
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Mitglied des Vorstandes
Bericht des Aufsichtsrates
zum Geschäftsjahr 2020 gemäß § 96 AktG
72 Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsbericht 2020 gemäß § 96 AktG
Der Aufsichtsrat der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand hat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über bedeutsame
Geschäftsvorfälle sowie die Lage und Entwicklung der
Bank berichtet.
Der Aufsichtsrat der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
hat sich im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen getroffen.
Der Gesamtaufsichtsrat wurde durch Ausschüsse wirkungs-
voll bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt.
Der Kreditausschuss trat viermal, der Nominierungsaus-
schuss und der Prüfungsausschuss je einmal zusammen.
Außerhalb der Sitzungen wurden vom Aufsichtsrat und
dessen Ausschüssen zeitkritische Beschlüsse, insbesondere
in Kredit- und Beteiligungsangelegenheiten, im Umlaufwege
gefasst.
Die Buchführung, der Jahresabschluss nach den Bestim-
mungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB)/Bank-
wesengesetzes (BWG) zum 31.12.2020 und der Lagebericht
r das Geschäftsjahr 2020 sind von der KPMG Austria
GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-
schaft, geprüft worden. Die Prüfungen haben zu keinen
Beanstandungen Anlass gegeben und den gesetzlichen
Vorschriften wurde voll entsprochen. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde somit erteilt.
Der Prüfungsausschuss hat den Einzelabschluss zum
31.12.2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
geprüft und festgestellt, dass keinerlei Anlass zu Bean-
standungen besteht. Das Prüfungsergebnis des Prüfungs-
ausschusses mündet daher in die Empfehlung an den
Aufsichtsrat, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfer
anzuschließen und den Jahresabschluss zum 31.12.2020
gemäß § 96 Abs 4 AktG zu billigen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner am 22.03.2021 abgehaltenen
Sitzung den Jahresabschluss und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2020 seinerseits geprüft.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des
Prüfungsausschusses angeschlossen und den Jahresab-
schluss 2020 der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG,
der damit gemäß § 96 Abs 4 des Aktiengesetzes fest-
gestellt ist, gebilligt.
Es besteht keine Verpflichtung gemäß § 243c UGB zur
Aufstellung eines Corporate Governance-Berichtes und
gemäß § 243d UGB auch keine Verpflichtung zur Erstellung
eines Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen.
Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern spricht der Aufsichtsrat seinen Dank aus.
Salzburg, am 22.03.2021
Der Aufsichtsrat
Generaldirektor Dr. Heinrich Schaller
Vorsitzender
73Bestätigungsvermerk – Bericht zum Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK
AKTIENGESELLSCHAFT, Salzburg,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der
Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on
Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verant-
wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften
und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresab-
schlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den entspre-
chenden Risikovorsorgen, umfassen in der Bilanz einen
Betrag in Höhe 2.252.817 T
.
Der Vorstand der SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK
AKTIENGESELLSCHAFT erläutert die Vorgehensweise für
die Bildung von Risikovorsorgen im Anhang im Abschnitt
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung,
ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertbe-
richtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die
Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten
Rückflüsse in voller Höhe leisten können.
Die Berechnung der Einzelwertberichtigungen für ausge-
fallene, individuell bedeutsame Forderungen an Kunden
basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenario-
gewichteten, zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von
der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung
des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicher-
heiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts
der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen
an Kunden führt die Bank eine Berechnung der Einzelwert-
berichtigungen auf Basis eines eigenen Bewertungsmodells
durch. Die darin verwendeten Parameter basieren auf
statistischen Erfahrungswerten.
74 Bestätigungsvermerk – Bericht zum Jahresabschluss
Bei allen anderen Forderungen an Kunden wird für den
erwarteten Risikovorsorgebedarf eine Portfoliowertbe-
richtigung gebildet. Bei der Ermittlung sind umfangreiche
Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen
ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlust-
quoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete
Informationen berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass die Ermittlung der Wertberichtigungen
in bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen
basiert, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätz-
unsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge
ergeben. Für den Jahresabschluss ergibt sich daraus das
Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der
Höhe der erforderlichen Kreditrisikovorsorgen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an
Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungs-
handlungen durchgeführt:
- Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse
zur Überwachung und Risikovorsorgebildung von For-
derungen an Kunden analysiert und kritisch hinterfragt,
ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu iden-
tifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen
angemessen abzubilden. Darüber hinaus haben wir die
relevanten Schlüsselkontrollen erhoben, deren Ausge-
staltung und Implementierung beurteilt und in Stichproben
deren Effektivität getestet.
- Wir haben auf Basis einer Stichprobe Forderungen an
Kunden untersucht ob Indikatoren für Kreditausfälle
bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risiko-
orientiert unter besonderer Berücksichtigung der Rating-
stufen mit erhöhtem Ausfallrisiko. Bei Ausfällen von
individuell bedeutsamen Forderungen an Kunden wurden
in Stichproben die von der Bank getroffenen Annahmen
hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt
und Höhe der angenommenen Rückflüsse untersucht.
- Bei allen anderen Forderungen an Kunden, deren Risiko-
vorsorge pauschal ermittelt wurde, haben wir die
Methodendokumentation der Bank auf Konsistenz mit
den Vorgaben des Rechnungslegungsstandards analysiert.
Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen
die Modelle und die darin verwendeten Parameter
dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Vorsorgen
in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die
Angemessenheit der Ausfallwahrscheinlichkeiten beur-
teilt. Dabei wurden insbesondere die Angemessenheit
der verwendeten statistischen Modelle und Parameter
sowie die mathematischen Funktionsweisen beurteilt.
Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von
zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien
analysiert und deren Berücksichtigung im Rahmen der
Parameterschätzung überprüft. Die rechnerische
Richtigkeit der Vorsorgen haben wir nachvollzogen.
Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere
Financial Risk Management-Spezialisten eingebunden.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Infor-
mationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
75Bestätigungsvermerk – Bericht zum Jahresabschluss
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem
Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir
verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben
in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahres-
abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden,
es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unter-
nehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder ins-
gesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Darstellungen oder das Außerkraftsetzen identifizieren
und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Dar-
stellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende interner Kontrollen beinhalten können.
76 Bestätigungsvermerk – Bericht zum Jahresabschluss
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetz-
lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetz-
lichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz-
lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie
über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung
erkennen, aus.
- Wir geben dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss auch
eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten
haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen ver-
nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich
auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten
für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäfts-
jahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte
in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze
oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in
äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen
Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
77Bestätigungsvermerk – Bericht zum Jahresabschluss
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durch-
geführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir
keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht
festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. März 2019
als Abschlussprüfer gewählt und am 11. April 2019 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft
für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beauftragt.
Am 23. März 2020 wurden wir für das am 31. Dezember
2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 30. April 2020
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss
zum 31. Dezember 1992 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt
„Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen
Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der
AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüferin
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Martha Kloibmüller.
Linz, am 8. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Martha Kloibmüller
Wirtschaftsprüferin
78 Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018
Verantwortlichkeitserklärung
gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018
Generaldirektor Mag. Helmut Praniess
Vorsitzender des Vorstandes
Verantwortlichkeitsbereich:
Vertrieb Regionalmärkte, Personalmanagement,
Recht und Beteiligungen, Vorstandsbüro, Strategie und Marketing,
Treasury, Vertriebs- und Produktmanagement,
HYPO Real-Treuhand
Die Mitglieder des Vorstandes der Salzburger Landes-
Hypothekenbank Aktiengesellschaft bestätigen, dass der
in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020
ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage der Salzburger Landes-
Hypothekenbank Aktiengesellschaft vermittelt.
Weiters wird bestätigt, dass der Lagebericht den Geschäfts-
verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unter-
nehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und
dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Unge-
wissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist,
beschreibt.
Salzburg, am 08.03.2021
Der Vorstand
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Vorstandsdirektor Mag. Mark Wagner, LL.M. Eur.
Mitglied des Vorstandes
Verantwortlichkeitsbereich:
Gesamtbank-Risikomanagement, Unternehmenssteuerung,
Finanzierungsmanagement, Operations, Unternehmensservice
79Impressum
Impressum
Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Residenzplatz 7, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8046
e-mail: office@hyposalzburg.at
FN 35678v, Landesgericht Salzburg
Redaktion:
Vorstandsbüro, Strategie und Marketing
Unternehmenssteuerung
unter Mitwirkung fast aller Organisationseinheiten der HYPO Salzburg
Gestaltung: Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Hinweise:
Geschlechtsneutrale Formulierung:
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird großteils auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
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Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, welche von der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft ausschließlich zu Informations-
zwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem
Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung, noch ein Angebot oder eine Einladung
zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem
Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung – vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktien-
gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und
stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung einer individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. Risikobereitschaft)
des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenberater im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf
die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich
auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen
persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des
Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat.
Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der
Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt samt allfälligen Nachträgen beim jeweiligen Emittenten auf.
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