Lexikon

Die Begriffe „NFE“ (Non Financial Entity) und „NFFE“ (Non Foreign Financial Entity) beschreiben Unternehmen, welche keine Finanzinstitute sind.

Der Ausdruck „aktiver NFE/NFFE“ bedeutet ein NFE/NFFE, der mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

 

  • aktiver NFE/NFFE als operatives Unternehmen: Weniger als 50 % der Bruttoeinkünfte des NFE im vorangegangenen Kalenderjahr sind passive Einkünfte und weniger als 50 % der Vermögenswerte, die sich während des vorangegangenen Kalenderjahrs im Besitz des NFE befanden, sind Vermögenswerte, mit denen passive Einkünfte erzielt werden oder erzielt werden sollen.
  • aktiver NFE/NFFE als börsengelistete Kapitalgesellschaft bzw. verbundene Rechtsträger: Die Aktien des NFE werden regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt oder der NFE ist ein verbundener Rechtsträger eines Rechtsträgers, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden.
  • aktiver NFE/NFFE als staatlicher Rechtsträger, Zentralbank oder internationale Organisation: Der NFE ist ein staatlicher Rechtsträger, eine internationale Organisation, eine Zentralbank oder ein Rechtsträger, der im Alleineigentum einer oder mehrerer der vorgenannten Institutionen steht.
  • aktiver NFE/NFFE mit Aktivitäten einer Holding: Im Wesentlichen bestehen alle Tätigkeiten des NFE im (vollständigen oder teilweisen) Besitzen der ausgegebenen Aktien einer oder mehrerer Tochtergesellschaften, die eine andere Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausüben, sowie in der Finanzierung und Erbringung von Dienstleistungen für diese Tochtergesellschaften, mit der Ausnahme, dass ein Rechtsträger nicht die Kriterien für diesen Status erfüllt, wenn er als Anlagefonds tätig ist (oder sich als solchen bezeichnet), wie zum Beispiel ein Beteiligungskapitalfonds, ein Wagniskapitalfonds, ein Fonds für fremdfinanzierte Übernahmen („Leveraged-Buyout-Fonds“) oder ein Anlageinstrument, dessen Zweck darin besteht, Gesellschaften zu erwerben oder zu finanzieren und anschließend Anteile an diesen Gesellschaften als Anlagevermögen zu halten.
  • aktiver NFE/NFFE, welcher aktuell noch keinen Geschäftsbetrieb ausübt (z.B. Unternehmen in Gründung): Der NFE betreibt noch kein Geschäft und hat auch in der Vergangenheit kein Geschäft betrieben, legt jedoch Kapital in Vermögenswerten an mit der Absicht, ein anderes Geschäft als das eines Finanzinstituts zu betreiben; der NFE fällt jedoch nach dem Tag, der auf einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Gründungsdatum des NFE folgt, nicht unter diese Ausnahmeregelung.
  • aktiver NFE/NFFE in Auflösung oder Reorganisation: Der NFE war in den vergangenen fünf Jahren kein Finanzinstitut und veräußert derzeit seine Vermögenswerte oder führt eine Umstrukturierung durch mit der Absicht, eine andere Tätigkeit als die eines Finanzinstituts fortzusetzen oder wieder aufzunehmen.
  • aktiver NFE/NFFE, welche vorwiegend in Finanzierung und Absicherung von Transaktionen verbundener Unternehmen ist: Die Tätigkeit des NFE besteht vorwiegend in der Finanzierung und Absicherung von Transaktionen mit oder für verbundene Rechtsträger, die keine Finanzinstitute sind, und er erbringt keine Finanzierungs- oder Absicherungsleistungen für Rechtsträger, die keine verbundenen Rechtsträger sind, mit der Maßgabe, dass der Konzern dieser verbundenen Rechtsträger vorwiegend eine andere Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausübt.
  • aktiver NFE/NFFE, welche ausschließlich für religiöse, gemeinnützige, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle, sportliche oder erzieherische Zwecke errichtet wurde:

​Der NFE erfüllt alle der folgenden Anforderungen:

  • Er wird in seinem Ansässigkeitsstaat ausschließlich für religiöse, gemeinnützige, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle, sportliche oder erzieherische Zwecke errichtet und betrieben, oder er wird in seinem Ansässigkeitsstaat errichtet und betrieben und ist ein Berufsverband, eine Vereinigung von Geschäftsleuten, eine Handelskammer, ein Arbeitnehmerverband, ein Landwirtschafts- oder Gartenbauverband, eine Bürgervereinigung oder eine Organisation, die ausschließlich zur Wohlfahrtsförderung betrieben wird.
  • Er ist in seinem Ansässigkeitsstaat von der Steuer auf Einkommen befreit.
  • Er hat keine Anteilseigner oder Mitglieder, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an seinen Einkünften oder Vermögenswerten haben.
  • Nach dem geltenden Recht des Ansässigkeitsstaats oder den Gründungsunterlagen des NFE dürfen seine Einkünfte und Vermögenswerte nicht an eine Privatperson oder einen nicht gemeinnützigen Rechtsträger ausgeschüttet oder zu deren Gunsten verwendet werden, außer in Übereinstimmung mit der Ausübung der gemeinnützigen Tätigkeit des NFE, als Zahlung einer angemessenen Vergütung für erbrachte Leistungen oder als Zahlung in Höhe des Marktwerts eines vom NFE erworbenen Vermögensgegenstands.
  • Nach dem geltenden Recht des Ansässigkeitsstaats oder den Gründungsunterlagen des NFE müssen bei seiner Abwicklung oder Auflösung alle seine Vermögenswerte an einen staatlichen Rechtsträger oder eine andere gemeinnützige Organisation verteilt werden oder fallen der Regierung des Ansässigkeitsstaats des NFE oder einer seiner Gebietskörperschaften anheim.

Beherrschende Personen sind die natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte), die einen Rechtsträger beherrschen. Im Fall eines Trusts bedeutet dieser Ausdruck den oder die Treugeber, den oder die Treuhänder, gegebenenfalls den oder die Protektor(en), den oder die Begünstigten oder Begünstigtenklassen/-kategorie(n) sowie jede oder alle sonstige(n) natürliche(n) Person(en), die den Trust tatsächlich beherrscht oder beherrschen.

Im Fall eines Rechtsgebildes, das kein Trust ist, bedeutet dieser Ausdruck Personen in gleichwertigen oder ähnlichen Positionen.

Beherrschende Personen sind natürliche Personen, in deren Eigentum (durch Beteiligung > 25 % Anteile oder Stimmrechte an der Gesellschaft) oder unter deren Kontrolle (über Einflussnahme auf die Geschäftsleitung, sodass Entscheidungen der Geschäftsleitung im Interesse des Beeinflussenden getroffen werden) der Kunde letztlich steht.

Bei indirekten Beteiligungen (eine Gesellschaft hält Anteile an einer anderen) muss/müssen jene natürliche Person(en) festgestellt werden, die die oben genannten Kriterien erfüllt/erfüllen. Die ausreichende Beteiligung/Kontrolle ist auf jeder Ebene zu prüfen und darf nicht quotal durchgerechnet werden.

Erfüllt keine natürliche Person diese Kriterien, gibt es keinen wirtschaftlich Berechtigten.

Der Ausdruck „Finanzinstitut“ bedeutet ein Verwahrinstitut, ein Einlageninstitut, ein Investmentunternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft.

Der Ausdruck „Verwahrinstitut“ bedeutet einen Rechtsträger, dessen Geschäftstätigkeit im Wesentlichen darin besteht, für fremde Rechnung Finanzvermögen zu verwahren. Die Geschäftstätigkeit eines Rechtsträgers besteht im Wesentlichen darin, für fremde Rechnung Finanzvermögen zu verwahren, wenn die dem Verwahren von Finanzvermögen und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen zuzurechnenden Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers mindestens 20 % der Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers entsprechen, und zwar entweder während des dreijährigen Zeitraums, der am 31. Dezember (oder dem letzten Tag eines nicht einem Kalenderjahr entsprechenden Abrechnungszeitraums) vor dem Bestimmungsjahr endet, oder während des Zeitraums des Bestehens des Rechtsträgers, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

Der Ausdruck „Einlageninstitut“ bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt.

 

Der Ausdruck „Investmentunternehmen“ bedeutet einen Rechtsträger,

der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen Kunden ausübt:

  • Handel mit Geldmarktinstrumenten (zum Beispiel Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate), Devisen, Wechselkurs-, Zins- und Indexinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte,
  • individuelle und kollektive Vermögensverwaltung oder
  • sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter

oder

dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von oder dem Handel mit Finanzvermögen zuzurechnen sind, wenn der Rechtsträger von einem Einlageninstitut, einem Verwahrinstitut, einer spezifizierten Versicherungsgesellschaft oder einem Rechtsträger im Sinne des Buchstaben a verwaltet wird.

Ein Rechtsträger übt gewerblich vorwiegend eine oder mehrere Tätigkeiten im Sinne der in Satz 1 Buchstabe a beschriebenen Tätigkeiten aus beziehungsweise die Bruttoeinkünfte eines Rechtsträgers sind vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit im Sinne von Satz 1 Buchstabe b zuzurechnen, wenn die den entsprechenden Tätigkeiten zuzurechnenden Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers mindestens 50 % der Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers entsprechen, und zwar entweder während des dreijährigen Zeitraums, der am 31. Dezember des Jahres vor dem Bestimmungsjahr endet, oder während des Zeitraums des Bestehens des Rechtsträgers, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

 

Der Ausdruck „Investmentunternehmen“ umfasst nicht einen Rechtsträger, bei dem es sich um einen aktiven NFE handelt.

Der Ausdruck „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ bedeutet einen Rechtsträger, bei dem es sich um eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) handelt, die einen rückkaufsfähigen Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag abschließt oder zur Leistung von Zahlungen in Bezug auf einen solchen Vertrag verpflichtet ist.

FATCA bedeutet “Foreign Account Tax Compliance Act” und ist ein US-amerikanisches Steuergesetz, welches darauf abzielt, US-Personen zu identifizieren, die Vermögenswerte außerhalb der USA halten. Die deutsche Regierung hat eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen, welche den Austausch folgender Informationen beinhaltet:

  • U.S Personen, die Finanzkonten in Deutschland halten und
  • deutsche Staatsbürger, die Finanzkonten in den Vereinigten Staaten halten

Der Ausdruck „Kontoinhaber“ bedeutet eine Person, die vom kontoführenden Finanzinstitut als Inhaber eines Finanzkontos geführt oder identifiziert wird.

Eine Person, die kein Finanzinstitut ist und als Treuhänder, Vertreter, Verwahrer, Bevollmächtigter, Unterzeichner, Anlageberater oder Intermediär zugunsten oder für Rechnung einer anderen Person ein Finanzkonto unterhält, gilt nicht als Kontoinhaber im Sinne dieses Gesetzes, stattdessen gilt die andere Person als Kontoinhaber. Im Fall eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags ist der Kontoinhaber jede Person, die berechtigt ist, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern. Kann niemand auf den Barwert zugreifen oder den Begünstigten des Vertrags ändern, so ist der Kontoinhaber jede Person, die im Vertrag als Eigentümer genannt ist, und jede Person, die nach den Vertragsbedingungen einen unverfallbaren Zahlungsanspruch hat. Bei Fälligkeit eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags gilt jede Person, die vertragsgemäß einen Anspruch auf Erhalt einer Zahlung hat, als Kontoinhaber.

Der Common Reporting Standard definiert den Kontoinhaber selbst als eine sogenannte “meldepflichtige Person”, wenn diese Person nach dem Steuerrecht eines anderen meldepflichtigen Staats in diesem steuerlich ansässig ist, oder den Nachlass eines Erblassers, der in einem beliebigen meldepflichtigen Staat steuerlich ansässig war.

Meldepflichtige Personen werden wiederum in Privatpersonen und Rechtsträger unterschieden.

Keine meldepflichtigen Personen sind:

  • eine Kapitalgesellschaft, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden,
  • eine Kapitalgesellschaft, die ein verbundener Rechtsträger einer Kapitalgesellschaft nach 1 ist,
  • einen staatlichen Rechtsträger,
  • eine internationale Organisation,
  • eine Zentralbank oder
  • ein Finanzinstitut.

Passive Einkünfte sind in der Regel Dividenden, Zinsen und zinsähnliche Einnahmen, Mieten und Lizenzgebühren (wenn nicht in einer aktiven Geschäftstätigkeit erwirtschaftet), Annuitäten, Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern, die genannte Einnahmen generieren, Veräußerungsgewinne Rohstoff Futures, -forwards und ähnliche Transaktionen, Fremdwährungsgewinne, Netto-Einnahmen aus Swaps usw.

Der Ausdruck „passiver Rechtsträger (passiver NFE/NFFE)“ bedeutet

  • ein NFE/NFFE, der kein aktiver NFE/NFFE ist, oder
  • ein Investmentunternehmen, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist.

Rechtsträger sind juristische Personen oder Rechtsgebilde wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung.

Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Zu diesem Zweck gelten juristische Personen oder Rechtsgebilde als einer Personengesellschaft und einer Limited Liability Partnership „ähnlich“, wenn sie in einem teilnehmenden Staat nach dessen Steuerrecht nicht als steuerpflichtige Rechtsträger behandelt werden. Um jedoch (angesichts des breiten Geltungsbereichs des Begriffs „beherrschende Personen“ bei Trusts) Doppelmeldungen zu vermeiden, kann ein Trust, der ein passiver NFE ist, nicht als ähnliches Rechtsgebilde gelten.

SSN (=Social security number, Sozialversicherungsnummer)

Laut lokaler Gesetzgebung sind Sie in Deutschland steuerlich ansässig, wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet.

Steuerliche Ansässigkeit in anderen Ländern:

Grundsätzlich sind Sie in dem Land steuerlich ansässig, in dem sich Ihr permanenter Wohnsitz oder Aufenthaltsort befindet.  Jedoch hat jedes Land seine eigenen Regeln zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Für Informationen dazu besuchen Sie bitte folgende Website: www.oecd.com/taxresidence

Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, wenn Sie sich bezüglich Ihrer steuerlichen Ansässigkeit nicht sicher sind.

Folgende amtliche Dokumente zur Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit von Privatpersonen sowie beherrschenden Personen werden akzeptiert (keine abschließende Auflistung!)

  • Amtlich gültiges Legitimationsdokument (Pass, Personalausweis, …)
  • Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde
  • Meldezettel

Folgende amtliche Dokumente zur Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit der Rechtsträger werden akzeptiert (keine abschließende Auflistung!)

  • Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde
  • Amtliches Dokument mit Name und Anschrift des Hauptsitzes oder Ort der Gründung
  • Jahresabschluss
  • Kreditauskunft
  • Insolvenzantrag
  • Bericht der jeweils nationalen Aufsichtsbehörde

Detaillierte Informationen zu der Taxpayer Identification Number finden Sie auf folgender Website: www.ec.europa.eu/taxation_customs

Im Allgemeinen unterliegen Sie der US-Steuerpflicht, wenn Sie die US-Staatsbürgerschaft besitzen, einen Wohnsitz in den USA haben oder eine Green-Card besitzen.

Es kann jedoch Ausnahmen geben. Zum Beispiel könnte ein Studentenvisum oder ein diplomatischer Status eine Ausnahmeregelung für bestimmte Steuerverbindlichkeiten darstellen. Es können auch weitere Umstände vorliegen, unter denen eine Steuerbefreiung vorliegt.

Eine US-Steuerpflicht kann ausgelöst werden wenn Sie die Kriterien des „substantial presence test“ erfüllen und mindestens über folgende Zeiträume physisch in den USA anwesend waren:

31 Tage während des laufenden Jahres, und

183 Tage während der letzten 3 Jahre (inklusive des laufenden Jahres). Die 183 Tage sind wie folgt zu zählen:

  • Alle Tage mit Präsenz in den USA im aktuellem Jahr, und
  • ein Drittel der Tage mit Präsenz in den USA in dem Jahr davor, und
  • ein Sechstel der Tage mit Präsenz in den USA im Vor-Vorjahr.

Eine Bescheinigung über den Verlust der Nationalität in den Vereinigten Staaten von Amerika (Certificate of Loss of Nationality of the United States) wird als ein sicherer Verlust der US-Staatsbürgerschaft gesehen. Ein US-Bürger kann diese Bescheinigung in den Vereinigten Staaten beantragen. Nach Erhalt dieser Bescheinigung wird die Person nicht länger als ein US-Staatsbürger gesehen.

Es gibt zusätzliche Bescheinigungen als Teil der Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte folgender Webseite: travel.state.gov und Suche nach ‘Loss of citizenship and nationality’.

Bitte konsultieren Sie - insbesondere bei unklaren Verhältnissen zu einer etwaigen US-Steuerpflicht - Ihren Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder besuchen Sie www.irs.gov für weitere Informationen.

TIN (= Taxpayer Identification Number) ist Ihre persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke (Steueridentifikationsnummer)

Wir weisen darauf hin, dass sich im Einzelfall unter gewissen Umständen Unterschiede in der Klassifizierung eines Rechtsträgers zwischen FATCA und CRS ergeben können.

Ein Rechtsträger ist ein „verbundener Rechtsträger“ eines anderen Rechtsträgers, wenn

  • einer der beiden Rechtsträger den anderen beherrscht,
  • die beiden Rechtsträger der gleichen Beherrschung unterliegen oder
  • die beiden Rechtsträger Investmentunternehmen im Sinne des § 19 Nummer 6 Satz 1 Buchstabe b sind, eine gemeinsame Geschäftsleitung haben und diese Geschäftsleitung die Sorgfaltspflichten solcher Investmentunternehmen einhält. Für diesen Zweck umfasst Beherrschung unmittelbares oder mittelbares Eigentum an mehr als 50 % der Stimmrechte und des Wertes eines Rechtsträgers.