CRS - Common Reporting Standards

Die internationalen politischen Bemühungen um mehr Steuerehrlichkeit haben sich im sogenannten Common Reporting Standard (CRS) manifestiert. Unter Leitung der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) einigten sich annähernd 100 Staaten und Gebiete (Stand: 2. März 2016) auf den gegenseitigen Austausch steuerlich relevanter Informationen. Weitere Beitritte zu diesem global ausgelegten System sind in den nächsten Jahren zu erwarten. 

 

Der CRS kommt in Deutschland seit dem 1. Januar 2016 durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) zur Anwendung. Damit werden Banken, Sparkassen und andere Finanzinstitute in Deutschland verpflichtet, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kunden sowie die entsprechenden Steueridentifikationsnummern zu erfragen, elektronisch zu speichern und für im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchzuführen, wenn die jeweiligen Länder am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Die Steuerbehörden der am CRS teilnehmenden Länder tauschen dann die an sie lokal gemeldeten Daten untereinander aus. Bei CRS handelt es sich demnach nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um ein internationales Meldesystem steuerrelevanter Daten. Dieser automatische Informationsaustausch soll dabei helfen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen. Ausschließlich in Deutschland steueransässige Kunden sind von den Meldepflichten des CRS nicht betroffen. 

 

Bei einer Meldepflicht werden neben persönlichen Daten (einschließlich Name und Geburtsdatum) vor allem Steueridentifikationsnummern, Konto-/Depotnummern, Kontosalden/-werte sowie Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) und Veräußerungserlöse an das BZSt jährlich gemeldet. Die Meldung erfolgt erstmals in 2017 für melderelevante Daten aus dem Kalenderjahr 2016. 

 

Die Erklärungsverpflichtung von Kunden deutscher Banken in Form einer sogenannten Selbstauskunft besteht bei Neueröffnung von Konten und Depots seit dem 1. Januar 2016. Darüber hinaus werden auch vor dem 1. Januar 2016 bereits geführte Konten (Bestandskonten) im Übergangszeitraum von zwei Jahren auf ihre CRS-Relevanz überprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen sind durch Kunden auch für Bestandskonten und -depots Selbstauskünfte hinsichtlich einer Erklärung deren steuerlichen Ansässigkeit(en) sowie Bestätigung der entsprechenden Steueridentifikationsnummer(n) zu erteilen. 

 

Als wesentliche Weiterentwicklung zu den bilateralen FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) der USA mit einzelnen Staaten ist der CRS multinational konzipiert, global standardisiert und betrifft damit einen wesentlich größeren Personenkreis.